Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Sicherheit und Ordnung der Bürgerschaft zu empfehlen, den Antrag mit folgendem Beschlusstext zu beschließen:

 

„Die Bürgerschaft fordert den Oberbürgermeister auf, die Angemessenheit der Bußgelder für häufig auftretende und regelmäßig wiederkehrende Ordnungswidrigkeiten zu prüfen, die nicht bereits bundes- oder Landesrechtlich geregelt sind. Dabei sollten die gewöhnlichen Tatumstände sowie die fahrlässige und vorsätzliche Begehung einer Tat berücksichtigt werden. Die Angemessenheit ist in regelmäßigen Abständen zu prüfen.“

 

Herr Peters fragt, ob die Prüfung der Verhältnismäßigkeit dadurch erfolgen soll, dass die Verwaltung sich selbst überprüft.

Herr Tanschus erklärt, dass in dem Ursprungsantrag die Frage nach einem verbindlich festgelegten Bußgeldkatalog gestellt wurde. Nun lautet der Auftrag an den Oberbürgermeister, jeden Einzelfall unter Berücksichtigung gleichgelagerter Fälle zu prüfen.

 

Frau von Allwörden ergänzt, dass es gilt, die verwaltungsinternen Festlegungen regelmäßig zu überprüfen, aber grundsätzlich kein festgezurrter Bußgeldkatalog erstellt werden soll, der keinen Spielraum lässt. So können die internen Richtlinien immer wieder angepasst werden. 

 

Frau von Allwörden stellt den Vorschlag zur Abstimmung.

 

Der Präsident wird über das Beratungsergebnis informiert. 

 

 

 


Abstimmung: 8 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen