Herr Tuttlies erklärt, dass der Digitalpakt ein spannendes Thema ist, was die Verwaltung noch lange beschäftigen wird. Der Pakt verursacht einen enormen administrativen Aufwand und stellt einen finanziellen Kraftakt dar.

 

An Hand einer Präsentation der Kultusministerkonferenz (KMK) erläutert Herr Tuttlies den Digitalpakt. Diese Präsentation wird den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.

 

Ziel des Digitalpaktes ist es, dass Schüler und Schülerinnen, die zum Schuljahr 2018/2019 in die Grundschule eingeschult wurden oder in die Sekundarstufe I eintreten sind, bis zum Ende ihrer Schulzeit die im KMK-Beschluss festgestellten Kompetenzen

erwerben können.

 

Da die Förderung vom Landesrechnungshof freigegeben wurde, starten die Pilotschulen jetzt mit dem Projekt. Unter diesen Schulen ist keine Stralsunder Schule.

 

Das Projekt wird bei entsprechendem Nachweis zu 90% gefördert. Es gibt Überlegungen, dass die übrigen 10% vom Land getragen werden sollen. Bei den Geldern für den Digitalpakt handelt es sich um subsidiäre Hilfen und dürfen nicht für andere Vorhaben verwendet werden.

 

Als allererstes soll in strukturelle Technik, also in den Aufbau bzw. die Verbesserung der digitalen Vernetzung im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände investiert werden.

Weiterhin sollen ein schulisches W-Lan, standortgebundene Geräte und zum Schluss schulgebundene, mobile Endgeräte gefördert werden.

Die Abarbeitung der Punkte hat in der angegebenen Reihenfolge zu erfolgen und muss eingehalten werden.

 

Nicht förderfähig ist der Breitbandanschluss selbst, da hierfür andere Fördermittel aus anderen Förderprogrammen zur Verfügung stehen.

 

Herr Tuttlies betont, dass es nicht darum geht, die Schüler mit mobilen Endgeräten auszustatten, sondern es sollen Voraussetzungen geschaffen werden, um sich mit der Digitalisierung beschäftigen zu können.

 

Sollten Tablets zur Verfügung gestellt werden, dürfen diese nur für die Schüler eingesetzt werden. Eine Anschaffung von Smartphones ist ausgeschlossen.

Die Höchstgrenze der Förderung pro Schule beträgt 25 T€.

 

Herr Bernhardt erfragt die Ausstattung der Lehrkräfte mit Laptops, da diese zum Betreiben eines Smartboards notwendig sind. Herr Tuttlies erklärt, dass es dazu noch Klärungsbedarf mit dem Bildungsministerium gibt. In der vorliegenden Förderrichtlinie sind Lehrerendgeräte nicht vorgesehen.

 

Die Erstellung von notwendigen Medienentwicklungsplänen (MEP) und Medienbildungskonzepten (MBK) ist nicht durch die Richtlinie förderfähig.

Die Mittel aus dem Digitalpakt werden nur ausgereicht, wenn die Schule ein Medienbildungskonzept erstellt, beschlossen und verabschiedet hat und der Schulträger einen Medienentwicklungsplan aufgestellt und/oder beschlossen hat.

 

Herr Tuttlies stellt klar, dass jede Schule in der Schulträgerschaft der Hansestadt Stralsund aufgefordert wurde, sich mit dem Thema Medienbildungskonzept auseinander zu setzen und ein Konzept zu erarbeiten.

3 Konzepte sind zwischenzeitlich beschlossen worden.

 

Weiter soll nunmehr ein Dienstleister beauftragt werden, mit der Hansestadt einen Medienentwicklungsplan zu erarbeiten, der im Januar den Ausschüssen zur Beratung vorgelegt werden soll.

 

Ein Zusammenschluss von öffentlichen und privaten Schulen ist nicht möglich.

 

Herr Tuttlies erläutert die Vorgaben für die Erstellung der Medienentwicklungspläne und des Medienbildungskonzeptes.

Die Erarbeitung ist ein enormer administrativer Aufwand, verbunden mit einem hohen Denkaufwand und hohen finanziellen Mitteln.

Eine Bestandsfähigkeit der Schule ist irrelevant für die Förderfähigkeit.

 

Die Bundesmittel werden über 5 Jahre über einen Verteilungsschlüssel, der sich an dem Bevölkerungsanteil orientiert, ausgereicht.

Herr Tuttlies macht umfassende Ausführungen zur Höhe des gesamten Fördertopfes und über die Verfahrensweise der Verteilung der Mittel an private und öffentliche Schulen je nach Schulart.

 

Herr Tuttlies präsentiert anhand einer Tabelle die Kosten für mögliche Endgeräte. Die Anzahl der Endgeräte wird auf ca. 1 Gerät pro 5 Schüler möglich sein.

Es wird mit jährlichen Kosten in Höhe von 1,3 Mio.€ zu rechnen sein, um die Funktionstüchtigkeit sicherzustellen.

 

Er weist darauf hin, dass er in den nächsten Sitzungen weiterführende Informationen geben wird.

Bisher gibt es nur 3 Schulen in Stralsund, die mit W-Lan ausgestattet sind.

Mit der Telnet GmbH wurden Gespräche zu möglichen Lösungen geführt. Dies hätte für die Stadt Vorteile gegenüber Einzelanbietern wie Telekom oder Kabel Deutschland.

Es würden z.B. geringere Kosten verursacht und das Netz könnte selbst betrieben und gewartet werden.

 

Eine Synergie zwischen Stadtwerke Stralsund GmbH, Hansestadt und Landkreis Vorpommern-Rügen würde weitere Vorteile bringen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hofmann teilt Herr Tuttlies mit, dass der Landkreis derzeit einen anderen Ansatz verfolgt. Sollte dies so bleiben, wird es keine Zusammenarbeit mit der Hansestadt geben. Dies werden die Gespräche in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken zeigen.

 

Herr Haack versteht die Denkweise des Landkreises, da dieser nur 6-7 Schulen in eigener Trägerschaft hat. Dennoch findet er die Gespräche wichtig und gut.

Frau Bartel ist der Meinung, dass es für den Landkreis einen Vorteil bringt, wenn die Berufsschule mit angeschlossen ist.

 

 

Herr Tuttlies stellt klar, dass alle Schulen innerhalb von 4 Jahren an das Breitband angeschlossen werden könnten. Der Zeitraum könnte auf 2 Jahre verkürzt werden. Ob die Fördermittel jedoch so schnell abrufbar wären, ist fraglich.

Der Anschluss würde prioritär dann von Gymnasien über weiterführende Schulen bis hin zu Grundschulen erfolgen. Im Bau befindliche Schulen würden im Zuge der Baumaßnahmen mit angeschlossen werden.

 

Herr Hofmann schlägt vor, dass das Thema auch im Ausschuss des Kreises thematisiert werden sollte.