Beschluss: mehrheitlich beschlossen

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt bei Verkäufen von Immobilien aus ihrem Vermögen die Einrichtung von Ferienwohnungen im Sanierungsgebiet der Altstadt auszuschließen (siehe beiliegenden Lageplan). Ausnahmen müssen in der Beschlussvorlage besonders begründet werden.

Die Nutzungsbindung wird durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch des Grundstückes, zu Gunsten der Stadt als Berechtigter eingetragen.

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt keine Modernisierung /Instandsetzung von Wohngebäuden mit Ferienwohnungen mehr zu fördern. Ausnahmen müssen in der Beschlussfassung besonders begründet werden.

Bei Zuwiderhandlungen wird der geförderte Betrag zurückgefordert. Für die Nutzungsbindung wird eine Dienstbarkeit im Grundbuch verlangt.

 


Herr Post informiert, dass Herr Reimann im Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung, angekündigt hat, einen Änderungsantrag in die Bürgerschaft einzubringen. Dies ist nicht geschehen, daher stellt er nun den folgenden Antrag:

 

"Die Beschlussvorlage wird um folgende Inhalte ergänzt: Jeweils nach Ablauf von 10 Jahren nach Abschluss einer Vereinbarung über den Verkauf einer Immobilie oder Förderung von Modernisierung- oder Instandsetzungsmaßnahmen an einer Immobilie, soll überprüft werden, ob die eingetragenen Dienstbarkeiten in den Grundbüchern fortgeführt oder aber auch gelöscht werden. Eine eventuell erforderliche Begründungspflicht zur Fortführung der Dienstbarkeit liegt auf Seiten der Stadt."

 

Herr Post begründet den Antrag ausführlich.

 

Frau Nitz stellt den Antrag, die Vorlage mit dem Änderungsantrag in den Ausschuss für Bau, Umwelt, Ordnung und Stadtentwicklung zu verweisen.

Der Präsident stellt diesen Antrag zur Abstimmung.

 

Abstimmung:              Mehrheitlich abgelehnt

 

Herr Zimmer stellt den Änderungsantrag von Herrn Post zur Abstimmung.

 

Abstimmung:              Mehrheitlich abgelehnt

 

Herr Zimmer lässt über die Vorlage abstimmen.

 


Mehrheitlich zugestimmt