1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt bei
Verkäufen von Immobilien aus ihrem Vermögen die Einrichtung von Ferienwohnungen
im Sanierungsgebiet der Altstadt auszuschließen (siehe beiliegenden Lageplan).
Ausnahmen müssen in der Beschlussvorlage besonders begründet werden.
Die Nutzungsbindung wird durch eine beschränkte persönliche
Dienstbarkeit im Grundbuch des Grundstückes, zu Gunsten der Stadt als
Berechtigter eingetragen.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt keine
Modernisierung /Instandsetzung von Wohngebäuden mit Ferienwohnungen mehr zu
fördern. Ausnahmen müssen in der Beschlussfassung besonders begründet werden.
Bei Zuwiderhandlungen wird der geförderte Betrag
zurückgefordert. Für die Nutzungsbindung wird eine Dienstbarkeit im Grundbuch
verlangt.
Herr
Post informiert, dass Herr Reimann im Ausschuss für Bau, Umwelt und
Stadtentwicklung, angekündigt hat, einen Änderungsantrag in die Bürgerschaft
einzubringen. Dies ist nicht geschehen, daher stellt er nun den folgenden
Antrag:
"Die
Beschlussvorlage wird um folgende Inhalte ergänzt: Jeweils nach Ablauf von 10
Jahren nach Abschluss einer Vereinbarung über den Verkauf einer Immobilie oder
Förderung von Modernisierung- oder Instandsetzungsmaßnahmen an einer Immobilie,
soll überprüft werden, ob die eingetragenen Dienstbarkeiten in den Grundbüchern
fortgeführt oder aber auch gelöscht werden. Eine eventuell erforderliche
Begründungspflicht zur Fortführung der Dienstbarkeit liegt auf Seiten der
Stadt."
Herr
Post begründet den Antrag ausführlich.
Frau
Nitz stellt den Antrag, die Vorlage mit dem Änderungsantrag in den Ausschuss
für Bau, Umwelt, Ordnung und Stadtentwicklung zu verweisen.
Der
Präsident stellt diesen Antrag zur Abstimmung.
Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt
Herr
Zimmer stellt den Änderungsantrag von Herrn Post zur Abstimmung.
Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt
Herr
Zimmer lässt über die Vorlage abstimmen.
Mehrheitlich
zugestimmt