Herr Philippen bittet um Vorschläge zur Wahl der/des Ausschussvorsitzenden.

 

Herr Göbel schlägt Herrn Liebeskind vor.

 

Herr Philippen lässt über den Vorschlag abstimmen.

 

Abstimmung: 3 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            3 Stimmenthaltungen

 

Somit ist Herr Liebeskind als Ausschussvorsitzender gewählt.

 

Herr Philippen gratuliert Herrn Liebeskind und übergibt ihm die Sitzungsleitung.

 

Herr Liebeskind verpflichtet Herrn Göbel gemäß § 28 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V als sachkundigen Einwohner zur gewissenhaften Erfüllung der Aufgaben im zeitweiligen Ausschuss Stadtmarke.