Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig ausschließlich natürlich abbaubare Materialien (z.B. Blütenblätter oder Papier) bei den Hochzeiten in Stralsund verwendet werden.


Durch eine entsprechende Handreichung und mündliche Hinweise zu Alternativen zum häufig verwendeten Folienkonfetti an die Hochzeitspaare im Vorhinein soll hierauf durch die Stadtverwaltung hingewirkt werden.

 


Frau Fechner begründet den Antrag ausführlich.

 

Frau Quintana Schmidt beantragt, die Beratung des Antrages in den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung zu verweisen, um nach Wegen zu suchen, wie die bereits bestehenden Hinweise an Brautpaare umgesetzt werden können.

 

Herr Haack erklärt ebenfalls, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt jedem Brautpaar Hinweise gegeben werden, welche Möglichkeiten der Gratulationen erfolgen können. Es fehlt bislang die Kontrolle und Umsetzung der bestehenden Verbote.

 

Herr Dr. von Bosse ergänzt den vorliegenden Antrag AN 0213/2019, dass das bestehende Vollzugsdefizit durch verstärkte Kontrollen ausgeglichen wird.

 

Herr Paul lässt über den Antrag auf Verweisung der Beratung des Antrages AN 0213/2019 in den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung abstimmen.

 

Mehrheitlich abgelehnt

 

Herr Paul stellt den Antrag einschließlich der beantragten Änderung wie folgt zur Abstim-mung:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig ausschließlich natürlich abbaubare Materialien (z.B. Blütenblätter oder Papier) bei den Hochzeiten in Stralsund verwendet werden.

 

Durch eine entsprechende Handreichung und mündliche Hinweise zu Alternativen zum häufig verwendeten Folienkonfetti an die Hochzeitspaare im Vorhinein soll hierauf durch die Stadtverwaltung hingewirkt werden.

 

Das bestehende Vollzugsdefizit soll durch verstärkte Kontrollen ausgeglichen werden.

 

Mehrheitlich abgelehnt

 

Abschließend stellt der Präsident den Antrag AN 0213/2019 ohne Änderung zur Abstimmung:

 


Mehrheitlich abgelehnt