Herr Lindner beantragt Rederecht für Herrn Adomeit und Herrn Hofmann.

 

Herr Pieper lässt über den Antrag abstimmen.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen dem Antrag einstimmig zu.

 

Herr Adomeit erläutert sein Anliegen. Insbesondere geht es ihm darum, die Veranstalter, die in Stralsund noch Veranstaltungen durchführen und ein hohes persönliches und finanzielles Risiko eingehen, zu unterstützen, indem sie steuerbefreit werden. Herr Adomeit erfragt die Einnahmen der letzten Jahre aus der Vergnügungssteuer.

 

Frau Rawe berichtet, dass die Einnahmen im Durchschnitt 20.000 € pro Jahr betragen. Sie listet die Anzahl der Veranstalter und der durchgeführten Veranstaltungen auf:

2015      10 Veranstalter mit 58 Veranstaltungen

2016      12 Veranstalter mit 48 Veranstaltungen

2017      11 Veranstalter mit 40 Veranstaltungen

2018      11 Veranstalter mit 50 Veranstaltungen

2019        7 Veranstalter mit 20 Veranstaltungen

 

Herr Adomeit ist der Auffassung, dass es eine gute Idee wäre, die Kultur mit den Steuereinnahmen zu unterstützen. In der DDR wurde z.B. die Kulturabgabe in einen Kulturfond eingezahlt.

 

Herr Pieper teilt mit, dass besonders die GEMA-Gebühren zu hohen finanziellen Belastungen führen.

 

Herr Hofmann erläutert, dass es darum geht, die Kultur in Stralsund zu unterstützen. Die Vergnügungssteuersatzung ist von 1996 und damit nicht mehr zeitgemäß, da u.a. noch DM verwendet wird. Die Veranstaltungen in Stralsund sind rückläufig, da die Nebenkosten steigen. Es ist schwer geworden, in Stralsund niveauvolle Veranstaltungen zum Tanzen zu finden. Weiter kommt hinzu, dass den Studenten nichts mehr geboten werden kann und die Attraktivität der Hochschule dadurch sinkt. Herr Hofmann bittet um Unterstützung der Feierkultur und Überarbeitung der Satzung.

 

Herr Pieper fragt, ob Spielhallen auch von der Vergnügungssteuer betroffen sind.

 

Frau Rawe erklärt, dass es dafür die Automatensteuer gibt.

Weiter erläutert sie, dass es bei der Vergnügungssteuer hauptsächlich um die Kartensteuer geht, da diese häufig am günstigsten für die Veranstalter ist. Dabei beträgt der Steuersatz 15 % auf den Eintrittspreis. Im Vergleich zu anderen Städten liegt dieser im Mittelfeld. In Rostock und Schwerin sind es bereits 20 %.

 

Auf Nachfrage von Herrn Pieper erläutert Frau Rawe, dass sie sich nicht vorstellen kann, dass die Qualität der Veranstaltungen bei Wegfall der Vergnügungssteuer steigen wird.

 

Herr Lindner stellt den Antrag, das Thema zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen dem Antrag einstimmig zu.