Sitzung: 13.11.2019 Stadtkleingartenausschuss
Gäste: Frau Gessert, Herr Dulin (Amt für Planung und Bau, Abteilung Planung und Denkmalpflege)
Einleitend macht Frau Gessert Ausführungen zum Werdegang des Kleingartenentwicklungskonzeptes als Fortschreibung des Kleingartenkonzeptes von 1994. 2012 begannen die Datenermittlung und die Datenabfrage. Seit 2013 läuft der formale Planungsauftrag. Aufgrund personeller Engpässe (Krankheit) konnte das Kleingartenentwicklungskonzept Teil I erst im 4. Quartal 2018 zur Beratung dem Stadtkleingartenausschuss vorgelegt werden und wurde im März 2019 durch die Bürgerschaft beschlossen. Die Datenbasis stammt aus dem Jahr 2016. Dies wurde kritisch angemerkt. Um für die Teile II und III eine aktuelle Datenlage zu erhalten, fanden in diesem Jahr erneut Abfragen statt und die Entwürfe des Konzeptes sind in ein Beteiligungsverfahren gegangen.
Herr Dulin stellt die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens vor.
Die Daten aus der Bestandsaktualisierung sind in die Teile II und III des Kleingartenentwicklungskonzeptes eingeflossen.
Der Entwurf des Teils II konnte vom 28.08.2019 bis 27.09.2019 und der Entwurf des Teils III vom 24.09.2019 bis 25.10.2019 in die Beteiligung gegeben werden.
Die Rückmeldequote liegt bei ca. 50 %. Die Reaktionen waren mehrheitlich positiv, so dass es auch keine Kritik an der Vorgehensweise und dem Konzept gab.
Durch die Kleingartenvereine gab es Hinweise redaktioneller Art und zur Aktualisierung von Daten und Gegebenheiten.
Im Rahmen der Beteiligung konnten bereits positive Entwicklungen in den Kleingartenvereinen verzeichnet werden:
- Verbesserung der Befahrbarkeit von Wegen
- Umwandlung/Umnutzung freier Parzellen
- Unterbinden von Ablagerung von Gartenabfällen außerhalb der Anlage
- wachsende Anzahl an Internetauftritten
- regelmäßige Durchführung von Veranstaltungen
Zum Thema Spielplätze wurde durch die Vereine signalisiert, dass dies ihre finanzielle Lage und die gesetzlichen Gegebenheiten oftmals nicht zulassen.
Relevante Themen aus den Rückmeldungen waren außerdem die Sicherheit in den Anlagen (Vergitterung von Fenstern) und Abwasser.
Herr Dulin hat während des Beteiligungsverfahrens festgestellt, dass jeder Verein seine Eigenarten und Besonderheiten hat. Dies zeigte sich auch in der Kommunikation mit den Vereinsvorsitzenden und Kleingärtnern. Dies hat zu einem besseren Verständnis von Sachverhalten beigetragen.
Herr Dulin teilt mit, dass auch der Wasser- und Bodenverband beteiligt wurde.
Dieser hat angemerkt, dass verrohrte Gräben aufgrund von Alter und Zustand zukünftig mit einem Sicherheitsstreifen versehen werden sollten, d.h. über den verrohrten Gräben sollte nicht weiter gebaut (z.B. Gewächshäuser, Schuppen) und keine Bäume gepflanzt werden.
Die Größe des Sicherheitsstreifens richtet sich nach Tiefe und Dimension der Verrohrung.
Betroffen sind davon in Teil II die Anlagen Grünthal I, Stadion und Vogelsang; in Teil III die Anlagen Vorwärts und Morgenröte.
Zu den offenen Gräben merkt der Wasser- und Bodenverband an, dass die Zuwegung gewährleistet sein muss.
Ebenfalls beteiligt wurde die REWA.
Zum Teil II führt Herr Dulin aus, dass 2016 ca. 37 % der Kleingärten an Sammelgruben angeschlossen waren, während es 2019 bereits 47 % sind.
Er gibt jedoch zu bedenken, dass bei den Zahlen nicht berücksichtigt ist, dass oftmals mehr als eine Parzelle an eine Grube angeschlossen ist, wodurch die Quote sich erhöhen würde.
Auch die anderen Abteilungen des Amtes für Planung und Bau wurden beteiligt.
Es wurde Zustimmung ohne Änderungsbedarf angezeigt.
Herr Dulin teilt mit, dass eine Abwägung aller Stellungnahmen, auch die verfristet eingegangen sind, vorgenommen wird. Die Abwägung wird der Beschlussvorlage beigefügt.
Herr Dulin erläutert anhand einer Karte die Einteilung der Kleingartenvereine in Kategorien:
Kategorie A
dauernd zu erhaltene Kleingartenanlagen, in der Gesamtheit zu erhalten, veränderte Nutzung wird nicht angestrebt
Kategorie B
dauernd zu erhaltene Kleingartenanlagen mit Planungsempfehlungen, in der Gesamtheit zu erhalten, mit Optimierungsmöglichkeiten
Kategorie C
Kleingartenanlagen mit eingeschränkter Nutzbarkeit von Flächen, Herausnahme von Flächen in ungünstiger Lage geplant (z.B. für Grabenbewirtschaftung)
Herr Dulin entkräftet Befürchtungen, dass die Kategorie C Flächen betrifft, auf denen die Stadt Baumaßnahmen plant.
Herr Dulin teilt mit, dass beabsichtigt ist, die Beschlussvorlage zum Kleingartenentwicklungskonzept Teil II und III dem Stadtkleingartenausschuss in seiner Sitzung am 22.01.2020 zur Beratung vorzulegen. Die Beschlussfassung durch die Bürgerschaft wird für den 05.03.2020 angestrebt.
Weiterhin ist beabsichtigt alle 5 Jahre ein Monitoring durchzuführen. Nach spätestens 15 Jahren soll das Konzept fortgeschrieben werden.
Es gibt keine Fragen zu den Ausführungen.