Frau Behrendt berichtet, dass die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung ein Zeichen für die Vorbereitung und Planung der Wiederinbetriebnahme des seit 2012 geschlossenen Stadtarchivs ist. Daneben werden, um den Betrieb wieder aufzunehmen, das Zentraldepot bezogen und die gereinigten Bestände aus Leipzig zurückgeführt. Außerdem werden die Lesesaalräume im Johanniskloster hergerichtet.

 

Herr Dr. Schleinert ergänzt, dass bei der Durchsicht der alten Benutzungsordnung Formulierungen aufgefallen sind, die mit den neuen logistischen Verhältnissen nicht mehr vereinbar sind und angepasst werden mussten. Außerdem sollten rechtliche Aspekte mit aufgenommen werden, wie z.B. der Umgang mit personenbezogenen Daten nach der Datenschutzrichtlinie. Daneben gab es auch Anpassungen an die Benutzungsbedingungen der Stadtbibliothek, um der Öffentlichkeit als einheitliche Verwaltung gegenüber zu treten.

Durch verschiedene Änderungen und Ergänzungen ist die Entgeltordnung unübersichtlich geworden und sollte zusammengefasst werden. Auch die Beglaubigung von Archivgut, insbesondere bezüglich der seit 2010 archivierten Standesamtsregister, sollte als neuer Entgelttatbestand aufgenommen werden. Der gesamte Teil der Benutzung und Besichtigung des Johannisklosters ist entfallen, da dieses noch geschlossen ist und der weitere Ablauf der Nutzung noch nicht absehbar ist.

 

Frau Bartel erfragt, zu welchen Ergebnissen die Beratungen in den Fraktionen geführt haben.

 

Frau Winkel berichtet, dass es zu diesem Thema noch keine Fraktionsberatung gab. Sie empfindet die Gebührenanpassung jedoch als angemessen.

 

Frau Fechner erklärt, dass dieses Thema aus zeitlichen Gründen nur kurz beraten wurde. Sie stimmt Frau Winkel zu, dass die Gebührenanpassungen angemessen sind.

 

Frau Lewing teilt mit, dass die Vorlage besprochen wurde und seitens der CDU/FDP-Fraktion die Zustimmung erfolgen wird. Ihre einzige Frage bezüglich des Entfallens der Benutzung des Johannisklosters wurde bereits beantwortet.

 

Herr J. Schulz erfragt, wo sich der Datenschutz in der Benutzungsordnung wiederfinden lässt.

 

Herr Dr. Schleinert erklärt, dass es sich dabei insbesondere um § 5 handelt, für den als Grundlage das Landesarchivgesetz dient. Weiter erläutert er die drei Möglichkeiten der Benutzung von personenbezogenen Daten.

 

Herr J. Schulz fragt, ob ein entsprechender Paragraph als Hinweis auf die Anwendung der DSGVO eingefügt werden sollte.

 

Herr Dr. Schleinert informiert, dass sich der Bezug zum Datenschutz daraus ergibt, dass in der Einleitung auf die Archivsatzung verwiesen wird und diese auf das Landesarchivgesetz verweist. Letzteres ist abgestimmt mit dem Landesdatenschutzgesetz und dieses wiederum mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der DSGVO.

 

Auf Nachfrage von Herrn J. Schulz bestätigt Herr Dr. Schleinert, dass die Kopien im Stadtarchiv selbst gefertigt werden können, da die notwendige Technik für analoge und digitale Kopien vorhanden ist. Dafür gibt es eine Mitarbeiterin, die jedoch nicht nur für Reproduktionen zur Benutzung zuständig ist, sondern auch für die Digitalisierung und die Stadtdokumentation.

 

Herrn J. Schulz interessiert, wer die Druckexemplare erstellt und wie der Preis zustande kommt.

 

Herr Dr. Schleinert erklärt, dass die Auflagenhöhe als Grundlage der Berechnung verwendet wird. Dabei gibt es erstmals auch Ermäßigungen für Schulen.

 

Herr J. Schulz fragt, ob durch das Entgelt von 35 € für die Wiedergabe von Archiv- und Bibliotheksgut in Film, Fernsehen oder Internet eine Lizenz erworben wird.

 

Herr Dr. Schleinert teilt mit, dass es sich dabei nur um ein Entgelt für die einmalige Wiedergabe handelt.

 

Auf Nachfrage von Herrn J. Schulz berichtet Herr Dr. Schleinert über die Entgeltfreiheit. Diese gilt insbesondere bei Sozialanfragen. Ein Beispiel ist die Anfrage vom Jugendheim-Fond, da die Akten des Referats Jugendhilfe im Stadtarchiv archiviert wurden.

 

Herr Dr. Schleinert erklärt auf Nachfrage von Frau Bartel, dass die Akten erst nach der Wende freiwillig von seinen Vorgängern zum Zweck der Forschung archiviert wurden.

 

Herr Krämer berichtet, dass sich die AfD-Fraktion mit der Vorlage befasst hat und zustimmen wird.

 

Frau Fechner fragt, wann die Sanierung des Stadtarchivs beendet sein wird.

 

Frau Behrendt erklärt, dass die Reinigung der Archivbestände voraussichtlich noch dieses Jahr abgeschlossen werden kann.

 

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Kultur empfehlen der Bürgerschaft, die Vorlage B 0014/2019 gem. Beschlussempfehlung zu beschließen.

 


9 Zustimmungen             0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen