Frau Dr. Gelinek stellt sich vor. Sie berichtet kurz über ihren bisherigen Lebensweg und teilt dabei mit, dass ihr der Bereich Schule aufgrund ihrer biografischen Erfahrungen sehr wichtig ist. Nach ihrem erfolgreich abgeschlossenen Jurastudium baute sie eine Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung auf und leitete diese zehn Jahre. Daneben beriet sie freiberuflich Privatschulen in der Gründungsphase. Sie bedauert es, dass die Stadt nur so geringe Möglichkeiten zur inhaltlichen Gestaltung der Schulen hat, freut sich aber auf die Aufgaben zur äußeren Gestaltung und Ausstattung. Sie hofft auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Ausschuss und steht für Fragen zur Verfügung.

 

Herr Hofmann dankt Frau Dr. Gelinek für die Ausführungen.

 

Herr Tuttlies weist darauf hin, dass Lehrer und Sozialpädagogen Angelegenheiten der inneren Schulverwaltung sind und somit die Zuständigkeit beim staatlichen Schulamt Greifswald liegt. Dieses erhebt die Daten nicht selbst, weshalb die Anfrage an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur weitergeleitet wurde. Herr Tuttlies informiert über dessen Antwort bezüglich des Unterrichtsausfalls an öffentlich allgemeinbildenden Schulen in Stralsund im zeitlichen Verlauf. Die Daten werden der Niederschrift beigefügt.

Weiter berichtet Herr Tuttlies, dass es vier Träger gibt, die die Schulsozialarbeit absichern. Nur die Grundschulen Andershof und Gerhard-Hauptmann haben keinen Bedarf für Schulsozialarbeiter beim Landkreis angemeldet.

 

Herr Bernhardt fragt, ob es beim Schulzentrum am Sund auch eine Trennung zwischen dem regionalen und dem gymnasialen Teil gibt.

 

Herr Tuttlies teilt mit, dass es in dieser Statistik keine Trennung gibt. Dies gilt auch für die Integrierte Gesamtschule Grünthal Stralsund (IGS).

 

Herr Hofmann stellt fest, dass die Statistik sehr geringe Prozentsätze bezüglich des Unterrichtsausfalls aufweist. Er bemängelt, dass dies jedoch an den unterschiedlichen Definitionen von Unterrichtsausfall liegen wird und fragt, ob es eine Möglichkeit gibt, eine feste Definition zu formulieren.

 

Herr Tuttlies erläutert, dass die Unterrichtsstunden, die durch einen Vertretungslehrer abgedeckt werden können, nicht mit in die Statistik aufgenommen werden. Er berichtet, dass diesbezüglich auch sehr geringe Einflussmöglichkeiten bestehen. Des Weiteren steht das Schulgesetz nach wie vor zur Diskussion.

 

Frau Corinth erklärt, dass in Grundschulen aufgrund der Aufsichtspflicht keine Unterrichtsstunden ausfallen dürfen. Sonderpädagogen dürfen aber nicht als Vertretungslehrer eingesetzt werden, weil diese nur für Kinder mit spezifischen Förderbedarfen da sind. Das Thema Inklusion ist wichtig und sollte auch beraten werden.

 

Herr Hofmann erinnert sich, dass Frau Corinth bereits das Thema ansprach und dabei bemängelte, dass sich die Inklusion im Schulzentrum am Sund nicht in den Räumlichkeiten wiederfinden lässt.

 

Frau Corinth ergänzt, dass das Land für den Umbau von Schulen mit spezifischer Kompetenz Geld zur Verfügung stellt. Für die IGS gibt es beispielsweise 950.000 €.

 

Herr Tuttlies erläutert, dass das Thema Inklusion sehr vielfältig ist. Für die Hansestadt Stralsund war zunächst nur vorgesehen, dass das Hansagymnasium als Schule mit spezifischer Kompetenz umgebaut wird. Dabei handelt es sich jedoch um ein denkmalähnliches Gebäude, wodurch der Umbau sehr kompliziert wäre. Daher wurde die IGS, welche in Haus 2 schon barrierefrei ist, seitens der Hansestadt Stralsund vorgeschlagen. Auch bei der IGS gibt es Umbaubedarf, wie z.B. im Neubau im Bereich der Haptik und im Haus 1 bezüglich der Barrierefreiheit und der Haptik. Die Baukosten werden nach jetzigem Stand 1,5 Mio. € betragen, wovon es 950.000 € als Unterstützung vom Land gibt. Aufgrund der Inklusion wird insbesondere Geld für Personal benötigt, weshalb auch das Schulgesetz überarbeitet wird. Die Grundschule Hermann Burmeister wurde auch auf die Investitionsliste des Landes gesetzt, damit ein durchgängiger Schulbesuch in Stralsund für inklusive Schüler möglich gemacht werden kann.

 

Frau Corinth fragt, ob Plätze für diese Schüler freigehalten werden sollten, gerade weil es sich um Schulen mit spezifischer Kompetenz handelt.

 

Herr Tuttlies erklärt, dass dies die logische Konsequenz daraus ist. Nach den Umbaumaßnahmen sollten die Kapazitätsengpässe behoben worden sein. Die Anzahl der Pflichtplätze für betroffene Kinder wird pro Jahr im unteren einstelligen Bereich liegen.

 

Herr Hofmann teilt mit, dass das Thema Inklusion im Januar bis April 2020 erneut besprochen wird. Möglicherweise gibt es dann bezüglich des Schulgesetzes schon neue Erkenntnisse. Herr Hofmann erfragt, ob es möglich ist, mit einer eigenen Definition von Unterrichtsausfall eine eigene Statistik zu erstellen.

 

Frau Dr. Gelinek erklärt, dass ein direkter Austausch mit den Schulleitern stattfinden könnte, in dem solche Fragen gestellt werden könnten.

 

Herr Hofmann betont, dass es im Interesse des Ausschusses liegt, dass die Schüler nicht einfach nur beschäftigt werden, sondern ein Lehrer vor Ort ist und den Schülern helfen kann.

 

Frau Dr. Gelinek schlägt vor, dass der Ausschuss der Bürgerschaft empfiehlt, sich mit einer offiziellen Anfrage an das Land zu wenden, da dieses Problem nur politisch gelöst werden kann.

 

Herr Ritschel fragt, wie das Verhältnis von der Hansestadt Stralsund zum Bildungsministerium ist. Möglicherweise wäre es sinnvoll, wenn die Schüler eine Statistik nach ihrer eigenen Definition anfertigen, welche dann als Vergleich dienen kann.

 

Herr Hofmann teilt mit, dass dies bereits so gemacht wurde. Er hat keinen Kontakt zum Bildungsministerium.

 

Herr Corinth schlägt vor, dass dieses Thema in der nächsten Sitzung noch einmal besprochen wird, wenn alle die Möglichkeit hatten, sich genauer mit der Statistik auseinanderzusetzen. Weiter rät er, das Meinungsbild der Schülersprecher erneut einzuholen.

 

Herr Bernhardt fragt, ob es eine Kommentierung oder Stellungnahme zu den Statistiken gibt. Außerdem beantragt er Rederecht für Herrn Adomeit.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen dem Antrag einstimmig zu.

 

Herr Adomeit berichtet, dass er ein Schreiben vom Staatssekretär des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur bekommen hat, in dem die Statistik höhere Ausfallquoten aufweist.

 

Herr Hofmann erklärt, dass es sich dabei um verschiedene Statistiken mit unterschiedlichen Inhalten handelt.

 

Herr Adomeit fragt, ob es stimmt, dass in der Montessori-Grundschule „Lambert Steinwich“ die Eltern gefragt werden, ob sie die Kinder beaufsichtigen können, wenn ein Lehrer nicht da ist.

 

Herr Hofmann erläutert, dass dies nicht der Fall ist, sondern es sich dabei um ein Extraangebot handelt, wofür Lesepaten gesucht wurden.

 

Herr Hofmann bittet Frau Dr. Gelinek um Zusammenarbeit und ggf. eine gemeinsame Sitzung mit den Schulleitern.

 

Auf Nachfrage von Herrn Bernhardt erklärt Herr Tuttlies, dass es keine Kommentierungen zu den Statistiken gibt. Die unterschiedlichen Ergebnisse kommen aber durch die verschiedenen Definitionen und Inhalte zustande.