Der Tagesordnungspunkt wird in gemeinsamer Sitzung mit dem Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben beraten.

 

Frau Gessert stellt Frau Dr. Schmidt und Herrn Komossa vor und übergibt anschließend das Wort an Frau Dr. Schmidt.

 

Frau Dr. Schmidt erläutert, dass es sich bei diesem Regionalen Einzelhandelskonzept um das erste in der Planungsregion Vorpommern handelt. Anlass dieses Konzeptes war der Auftrag der Bürgerschaft an die Verwaltung, das städtische Einzelhandelskonzept fortzuschreiben und der Auftrag aus dem Landesraumentwicklungsprogramm M-V 2016, für die Stadt-Umland-Räume regionale Einzelhandelskonzepte zu erarbeiten, um den großflächigen Einzelhandel zu steuern. Es wird anteilig finanziert durch die Hansestadt Stralsund, das Land Mecklenburg-Vorpommern und den Regionalen Planungsverband Vorpommern. Ab dem 13.09.2019 bekommen alle beteiligten Gemeinden ein Exemplar dieses Konzeptes zugeschickt. Dies erfolgt mit der Bitte, innerhalb der nächsten vier Wochen eine förmliche Stellungnahme an das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern abzugeben. Des Weiteren wird das Konzept ab diesem Zeitpunkt im Internet veröffentlicht. Ziel ist es, nach der öffentlichen Beteiligung eine endabgestimmte, beschlussfähige Fassung bis Ende November vorlegen zu können. Frau Dr. Schmidt betont, dass es sich um ein Standort- und Entwicklungskonzept handelt und es somit keine Machbarkeitsstudien ersetzt.

 

Herr Komossa stellt die Präsentation vor.

 

Herr Röll ist der Auffassung, dass es sich um ein sehr gelungenes Konzept handelt, welches zeigt, dass eine Erweiterung des Strelaparks ausgeschlossen ist, da diese zu Kaufkraftabflüssen in der Altstadt führen würde.

 

Herr Komossa erklärt, dass dafür eine einzelfallbezogene Auswirkungsanalyse erforderlich ist und ohne entsprechende Untersuchungen diesbezüglich keine Aussage getroffen werden kann.

 

Herr Suhr fragt, wie der Strelapark die Zentralfunktion der Altstadt unterstützen soll.

 

Frau Dr. Schmidt erläutert, dass der Strelapark ein funktionierendes Nebenzentrum ist, das unabhängig von den Gemeindegrenzen im Ganzen betrachtet werden muss. Er hat eine wichtige Funktion für die Versorgung in der Region Vorpommern. Die Altstadt hat sich in den vergangenen Jahren gut entwickelt. Wie sich die Erweiterung des Strelaparks auswirken wird, muss an den konkreten Sortimenten beurteilt und zu gegebener Zeit diskutiert werden.

Auf Nachfrage von Herrn Meißner berichtet Herr Komossa, dass die Ausstattungsdefizite in der Altstadt im Elektrobereich, der Nahversorgung und im Einrichtungsbereich liegen.

 

Herr Werner fragt, wie groß die benötigten Flächen für Nahversorgungszentren sind.

 

Herr Komossa erläutert, dass die Verkaufsfläche heutzutage nicht mehr vorgegeben wird, da diese oft als Obergrenze angesehen wurde. Vielmehr muss individuell geguckt werden, mit welcher Fläche der jeweilige Anbieter „funktionieren“ kann.

Auf Nachfrage erklärt Herr Komossa, dass auch keine Gesamtsumme der nötigen Verkaufsfläche für die Hansestadt Stralsund genannt werden kann.

 

Herr Buxbaum bezieht sich auf Punkt 4.3.2. Er bemängelt, dass aus seiner Sicht in der Gemeinde Kramerhof die Nahversorgung fehlt und der Strelapark nicht ausreicht bzw. die Entfernungen zu groß sind.

 

Herr Komossa erklärt, dass dieses Konzept nur zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels erforderlich ist. Nicht großflächiger Einzelhandel (unter 800 m²) ist grundsätzlich in Gebieten zulässig, in denen Einzelhandel zulässig ist.

 

Herr Haack erinnert daran, dass es bei diesem Konzept nicht nur um den Strelapark geht, sondern alles betrachtet werden muss.

 

Auf Nachfrage von Herrn Suhr bestätigt Frau Dr. Schmidt, dass aufgrund der Spezifik des Standortes des Strelaparks ein gemeinsamer Bauleitplan der Gemeinden benötigt wird.

Herr Komossa erläutert, dass es das Ziel ist, vorhandene Standorte, wie insbesondere die Altstadt und den Strelapark zu stärken. Für eine konkrete Umsetzung muss berechnet werden, wie sich die Kaufströme verändern würden.

 

Herr Meißner fragt, warum Andershof nur als Ergänzungsstandort eingeordnet wurde.

 

Herr Komossa erläutert, dass es hauptsächlich an der nicht gegebenen fußläufigen Versorgungsfunktion liegt. Es handelt sich um einen reinen Autofahrstandort und erfüllt nicht die Anforderungen an einen zentralen Versorgungsbereich.

 

Herr Komossa erklärt auf Nachfrage von Herrn Meißner, dass es das planerische Ziel der Hansestadt Stralsund ist, wie die Nahversorgung nach der Ausweisung eines neuen B-Plan-Gebietes aussehen soll.

 

Herr R. Kuhn erkundigt sich, ob das Konzept fortschreibungsfähig ist und für welchen Zeitraum es gelten soll. Weiter bittet er Herrn Komossa, den perspektivischen Ergänzungsstandort Greifswalder Chaussee örtlich zu konkretisieren.

 

Herr Komossa teilt mit, dass das Konzept fortschreibungsfähig ist, in dieser Form aber bis voraussichtlich 2027 gelten soll. Der perspektivische Ergänzungsstandort befindet sich unmittelbar nördlich der Bundesstraße bei den beiden Tankstellen.

 

Herr Adomeit erfragt, ob kostenfreie Parkplätze Auswirkungen auf das Einkaufsverhalten haben.

 

Herr Komossa geht davon aus, dass kostenfreie Parkplätze die Menschen in die Innenstädte ziehen können. Dies ist jedoch sehr standortabhängig. Durch Umfragen könnte die Zufriedenheit der Besucher und die Notwendigkeit dieser Maßnahme ermittelt werden.

 

Herr Röll fragt, woher die Kaufkraft für eine Fläche von 5500 m² kommen soll.

 

Herr Komossa erklärt, dass diese Frage nicht Gegenstand des Gutachtens gewesen ist. Dafür müssten die Kaufkraftströme berechnet werden.

 

Herr Lastovka schließt den Tagesordnungspunkt und weist auf das von Frau Dr. Schmidt geschilderte weitere Vorgehen hin.

 

Für die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben ist die Sitzung beendet.