Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.                   

Liegen derzeit Erkenntnisse über die Baumbeschaffenheit vor, die möglicherweise

eine Fällung der Bäume notwendig machen?

 

2.

Ist eine Fällung von Bäumen oder ein starker Verschnitt an diesen Bäumen

vorgesehen damit diese Häuser die Nachmittagssonne erreicht?

 

3.

Wie wird sich die Stadt positionieren, sollten Bewohner der Häuser den Verschnitt

oder die Fällung der Bäume beantragen?

 

Herr Wohlgemuth beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.:

 

Es liegen keine neuen Erkenntnisse vor.

 

Zu 2.:

 

Es sind keine Maßnahmen vorgesehen.

 

Zu 3..:

Die Bäume sind Bestandteil einer Allee.

Gemäß § 19 Abs. 1 NatSchAG M-V ist die Allee entlang der Hochschulallee gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Alleen oder einseitigen Baumreihen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können, sind verboten. Eine Fällung oder Einkürzung der Ahornbäume wäre ein genehmigungspflichtiger Eingriff, welcher seitens der Unteren Naturschutzbehörde als zuständige Genehmigungsbehörde allein aufgrund einer Grundstücksbeschattung nach Einschätzung der Verwaltung nicht genehmigt werden könnte.

Die Hansestadt würde sich im Falle einer Beantragung einer Fällung bzw. Einkürzung seitens eines Anliegers der Haltung der Unteren Naturschutzbehörde als Genehmigungsbehörde anschließen.

 

Herr Buxbaum dankt für die Beantwortung der Anfrage.