Anfrage:
1.
Liegen derzeit
Erkenntnisse über die Baumbeschaffenheit vor, die möglicherweise
eine Fällung der Bäume notwendig machen?
2.
Ist eine Fällung von
Bäumen oder ein starker Verschnitt an diesen Bäumen
vorgesehen damit diese Häuser die Nachmittagssonne erreicht?
3.
Wie wird sich die
Stadt positionieren, sollten Bewohner der Häuser den Verschnitt
oder die Fällung der Bäume beantragen?
Herr Wohlgemuth beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1.:
Es liegen keine neuen Erkenntnisse vor.
Zu 2.:
Es sind keine Maßnahmen vorgesehen.
Zu 3..:
Die Bäume sind Bestandteil einer Allee.
Gemäß § 19 Abs. 1 NatSchAG M-V ist die Allee entlang der Hochschulallee
gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Alleen oder einseitigen Baumreihen
sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen
Veränderung führen können, sind verboten. Eine Fällung oder Einkürzung der
Ahornbäume wäre ein genehmigungspflichtiger Eingriff, welcher seitens der
Unteren Naturschutzbehörde als zuständige Genehmigungsbehörde allein aufgrund
einer Grundstücksbeschattung nach Einschätzung der Verwaltung nicht genehmigt
werden könnte.
Die Hansestadt würde sich im Falle einer Beantragung einer Fällung bzw.
Einkürzung seitens eines Anliegers der Haltung der Unteren Naturschutzbehörde
als Genehmigungsbehörde anschließen.
Herr Buxbaum dankt für die Beantwortung der Anfrage.