Anfrage:
1.
Beabsichtigt die Verwaltung ein Fütterungsverbot von Möwen in der Hansestadt Stralsund durchzusetzen?
2.
Gibt es Bestrebungen gegen die ungehinderte Ausbreitung der Möwenpopulation in der Innenstadt, eventuell gemeinsam mit den Eigentümern der betroffenen Gebäude, geeignete Maßnahmen zu ergreifen?
Herr Tanschus beantwortet die Anfrage wie folgt:
Möwen gehören zu einer Hafenstadt, wie der Wind und das Meer. Sie haben sich neue Lebensräume gesucht und in der Stadt optimale Bedingungen gefunden: Das Nahrungsangebot durch die Abfälle der Menschen ist reichlich und auf den zahlreichen Flachdächern der Stadt finden sie ideale Brutbedingungen. Hierzu hat Herr Tanschus bereits zur Bürgerschaftssitzung vom 30.08.2018 ausgeführt.
Die Fütterung durch vermeintlich tierliebe Bürger spielt zwar beim Verhalten der Vögel eine wesentliche Rolle. Denn durch die Fütterung legen die Tiere ihre Scheu ab und fordern das Futter regelrecht ein. Aber sie ist nicht unmittelbar für die verstärkte Verbreitung verantwortlich.
Ein Fütterungsverbot verfolgt den Zweck ein aggressives Verhalten der Tiere bei der Nahrungssuche zu verhindern, z. B. wenn sich die Möwen auf die Jagd nach dem Brötchen in der Hand des hungrigen Innenstadtbesuchers machen. Bisher gab es zu solchen unmittelbaren Konflikten keine Hinweise. Deshalb wird so ein Verbot derzeit nicht für erforderlich gehalten. Aufgrund dieser Anfrage werden wir dies aber noch einmal prüfen.
Hintergrund der zweiten Frage ist, wie man der Begründung der Anfrage entnehmen kann, die Lärmbelästigung durch die Möwen. Möwen sind Koloniebrüter und treten daher meistens in großer Anzahl auf. Ungefähr von Mitte April bis Anfang Juli ziehen Möwen ihren Nachwuchs auf. Tatsächlich hat die Zahl der Dachbruten in den letzten 10 bis 15 Jahren zugenommen. Der Grund ist vor allem, dass sie hier ihren Feinden, Füchsen und Mardern, aus dem Wege gehen können und so einen vermeintlich sicheren Brutplatz haben.
Hiergegen gibt es leider kein Patentrezept. Ein Ansatz könnte sein, dass Nistplätze vor der Brutzeit unattraktiv gemacht werden. Dazu können Dächer mit Netzdraht bespannt werden, der jedoch fachmännisch so angebracht werden muss, dass sich Möwen oder andere Vögel darin nicht verfangen und die Möwen den Draht nicht mit ihrem Körpergewicht herunter drücken können. Welcher Ansatz der richtige ist, ist aber auch bei Experten nicht abschließend geklärt. Das Stören der Möwen beim Brutgeschäft oder das Absammeln der Eier nach dem Bundesjagdgesetz ist nicht zulässig.
Deshalb ist es derzeit nicht vorgesehen, Maßnahmen zu ergreifen, die Möwenpopulation zu reduzieren.
Herr Schulz dankt für die Beantwortung der Anfrage und verzichtet auf die beantragte Aussprache.