Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt
Stralsund in der Fassung vom Juli 2019 für die Teilfläche westlich vom
Voigdehäger Teich, die Begründung zur 17. Flächennutzungsplanänderung vom Juli
2019 sowie der Entwurf der Änderung des dem Flächennutzungsplan beigeordneten
Landschaftsplans für diese Teilfläche mit Erläuterungsbericht in der Fassung
vom Juli 2019 werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3
Absatz 2 Baugesetzbuch bestimmt.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Mehrheitlich beschlossen