Anfrage:
1.
Wie wird die von
diesem Baum ausgehende Gefährdung gegenwärtig
eingeschätzt?
2.
Was gedenkt die
Verwaltung zu tun, um der wachsenden Gefährdung Einhalt zu gebieten?
3.
Wer kommt für
eventuell auftretende Personen- und Sachschäden auf?
Herr Wohlgemuth
beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1 und 2.:
Bei der Weide handelt
es sich um den Baum Nr. 1, Lindenstraße / Hans-Georg-von Arnim- Straße, der im
Bebauungsplan Nr. 56 "ehemaliges Robotrongelände, Lindenstraße" zum
Erhalt festgesetzt wurde. Der Einzelbaum befindet sich im Eigentum der
Hansestadt. Die Weide wurde an ihrem Standort durch Aufgrabungen und
Geländeanschüttungen etc. massiv im Wurzelbereich geschädigt. Aufgrund dieser
Schädigungen waren in der Vergangenheit und werden auch in der Zukunft immer
wieder Maßnahmen notwendig, die mehr Pflegeaufwendungen erfordern, als dies bei
einem ungeschädigten, alternden Baum zu erwarten wäre.
Gegenwärtig wird der
Baum durch die Verwaltung als standsicher eingeschätzt. Diese Einschätzung basiert
auf der letzten Baumkontrolle vom 05.11.2018. Eine außergewöhnliche Gefährdung
konnte dabei weder für den öffentlichen Verkehrsraum noch für das angrenzende
Privatgrundstück festgestellt werden. Durch die Baumkontrolle wurden daher
lediglich Maßnahmen zur Kopfbaumpflege und zum Fassadenfreischnitt für das
benachbarte Wohngebäude festgelegt.
Deren Eigentümer, die
das Grundstück in Kenntnis der örtlichen Situation und des zum Erhalt
festgesetzten Baumes auf der städtischen Fläche erworben haben, bemühen sich
seit Jahren um die Fällung der Weide und haben in diesem Zusammenhang ein
entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben, das der Verwaltung bekannt ist.
Der Baum unterliegt
einer regelmäßigen Kontrolle und wird turnusmäßig einer Baumpflege unterzogen. Am
Dienstag dieser Woche wurde die in der Baumkontrolle festgelegten Maßnahmen zur
Kopfbaumpflege und zum Fassadenfreischnitt durchgeführt.
zu 3.:
Sollte es zu einem
Schadensfall kommen, haftet die Hansestadt Stralsund als Baumeigentümer über
den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) als Sach- und Haftpflichtversicherer der
Hansestadt.
Herr Quintana Schmidt
fragt nach, wann die nächste Baumkontrolle stattfinden wird bzw. wie groß die
Kontrollabstände sind.
Herr Wohlgemuth
berichtet, dass jährlich kontrolliert wird. In dieser Woche erfolgte eine
Kontrolle und es wurden Maßnahmen durchgeführt, so dass die nächste Kontrolle
dieses Baumes in etwa einem Jahr erfolgen wird.
Herr Quintana Schmidt
verzichtet auf die beantragte Aussprache.