Anfrage:

 

1.

Wie wird die von diesem Baum ausgehende Gefährdung gegenwärtig  

eingeschätzt?

 

2.

Was gedenkt die Verwaltung zu tun, um der wachsenden Gefährdung Einhalt zu gebieten?

 

3.

Wer kommt für eventuell auftretende Personen- und Sachschäden auf?

 

Herr Wohlgemuth beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

 

zu 1 und 2.:

Bei der Weide handelt es sich um den Baum Nr. 1, Lindenstraße / Hans-Georg-von Arnim- Straße, der im Bebauungsplan Nr. 56 "ehemaliges Robotrongelände, Lindenstraße" zum Erhalt festgesetzt wurde. Der Einzelbaum befindet sich im Eigentum der Hansestadt. Die Weide wurde an ihrem Standort durch Aufgrabungen und Geländeanschüttungen etc. massiv im Wurzelbereich geschädigt. Aufgrund dieser Schädigungen waren in der Vergangenheit und werden auch in der Zukunft immer wieder Maßnahmen notwendig, die mehr Pflegeaufwendungen erfordern, als dies bei einem ungeschädigten, alternden Baum zu erwarten wäre. 

 

Gegenwärtig wird der Baum durch die Verwaltung als standsicher eingeschätzt. Diese Einschätzung basiert auf der letzten Baumkontrolle vom 05.11.2018. Eine außergewöhnliche Gefährdung konnte dabei weder für den öffentlichen Verkehrsraum noch für das angrenzende Privatgrundstück festgestellt werden. Durch die Baumkontrolle wurden daher lediglich Maßnahmen zur Kopfbaumpflege und zum Fassadenfreischnitt für das benachbarte Wohngebäude festgelegt.

 

Deren Eigentümer, die das Grundstück in Kenntnis der örtlichen Situation und des zum Erhalt festgesetzten Baumes auf der städtischen Fläche erworben haben, bemühen sich seit Jahren um die Fällung der Weide und haben in diesem Zusammenhang ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben, das der Verwaltung bekannt ist.

 

Der Baum unterliegt einer regelmäßigen Kontrolle und wird turnusmäßig einer Baumpflege unterzogen. Am Dienstag dieser Woche wurde die in der Baumkontrolle festgelegten Maßnahmen zur Kopfbaumpflege und zum Fassadenfreischnitt durchgeführt.

 

zu 3.:

Sollte es zu einem Schadensfall kommen, haftet die Hansestadt Stralsund als Baumeigentümer über den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) als Sach- und Haftpflichtversicherer der Hansestadt.

 

 

Herr Quintana Schmidt fragt nach, wann die nächste Baumkontrolle stattfinden wird bzw. wie groß die Kontrollabstände sind.

 

Herr Wohlgemuth berichtet, dass jährlich kontrolliert wird. In dieser Woche erfolgte eine Kontrolle und es wurden Maßnahmen durchgeführt, so dass die nächste Kontrolle dieses Baumes in etwa einem Jahr erfolgen wird.

 

Herr Quintana Schmidt verzichtet auf die beantragte Aussprache.