Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

1.

Welche Auswirkungen hätte ein Kohleausstieg für die SWS Seehafen Stralsund GmbH?

 

2.

Werden sich die Mitarbeiter der SWS Seehafen Stralsund GmbH am 20. September 2019 am Streik für das Klima beteiligen?

 

Herr Jurrat (GF d. SWS Seehafen Stralsund GmbH) beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

 

Zu 1.

Ein Kohleausstieg hätte zur Folge, dass mit dem Ausbleiben von Transporten im Auftrag der Kraftwerkswirtschaft offensichtliche Beschäftigungsverluste im originären Geschäftsfeld der Erbringung der klassischen Hafendienstleistung – Umschlag und Lagerung – eintreten würden. Das ist unbestritten der Fall. Gleiches würde auch für alle in der komplexen Logistikkette mitwirkenden Eisenbahn- und Verkehrsunternehmen, Schifffahrtsagenturen, Reedereien, regionale Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie für vor Ort ansässige technische Dienstleister gelten, d. h. Unternehmen, die für Instandhaltung und Wartung der technischen Anlagen, der Umschlaganlagen und auch der Infrastruktur im Hafen zuständig sind. Diese Unternehmen werden als Subauftragnehmer beschäftigt.

 

Zu 2.

Es ist nicht bekannt, ob sich Mitarbeiter der SWS Seehafen Stralsund GmbH am Streik für das Klima beteiligen. Entscheidungen zugunsten einer Teilnahme sind völlig frei und ausschließlich von den jeweiligen Mitarbeitern des Unternehmens selbst zu treffen.

 

 

Herr Adomeit stellt fest, dass vom Kohleausstieg ca. 200-300 Arbeitsplätze betroffen sein werden. Dem Hafen fehlen damit Tonnagemengen in Größenordnung.

 

Herr Jurrat stellt fest, dass nicht von heute auf morgen ein kompletter Kohleausstieg

erfolgt. Es fehlt nach wie vor der Plan – das Strukturfördergesetz ist beschlossen worden, so dass der Ablaufplan für die Abschaltung der Kraftwerke jetzt noch fehlt.

In Nordrhein-Westfalen wird man wohl damit beginnen, da dort die ältesten Kraftwerke zu finden sind.

 

Herr Adomeit erfragt, was Herr Jurrat davon halten würde, am 21.09. für den Erhalt des eigenen Arbeitsplatzes zu demonstrieren, um die Konsequenzen des Ausstieges aufzuzeigen.

 

Herr Jurrat betont, dass es jedem freisteht zu demonstrieren.

 

Herr Adomeit verzichtet auf die beantragte Aussprache.