Herr Paul erläutert, dass zu dieser Angelegenheit auch ein Widerspruch des Oberbürgermeisters vorliegt, somit ist über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erneut zu entscheiden.

 

 

Frau Müller erklärt, dass ihre Fraktion bezüglich des Widerspruchs des Oberbürgermeisters sehr überrascht war, handelte es sich doch um eine in der Vorlage aufgezeigte Alternative. Sie informiert, dass ihrer Auffassung nach, die Abberufung der bisherigen Gleichstellungsbeauftragten hätte erfolgen können. Die Aufgaben hätten vorübergehend von der Stellvertreterin wahrgenommen werden können.

Bei dem Widerspruch geht es für sie nicht mehr um das Verfahren selbst, sondern um das Verhältnis zwischen Bürgerschaft und Verwaltung. Sie betont, dass am Ende des Verfahrens die Bürgerschaft zu entscheiden hat.

 

Frau Müller bittet, den in der letzten Sitzung gefassten Beschluss aufrechtzuerhalten und danach die Abberufung der ehemaligen Gleichstellungsbeauftragten zu beschließen.

 

Herr Dr. Badrow gibt zu bedenken, dass eine Ausschreibung keine wirkliche Alternative wäre, da intern eine für geeignet befundene Kandidatin zur Verfügung stehe.

 

Frau Müller führt an, dass das Durchlaufen eines Widerspruchsverfahrens nicht zwingend zur Meinungsänderung führen muss.

 

Herr Paul stellt den Antrag der Fraktion Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wie folgt zur Abstimmung:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die Stelle des/der Gleichstellungsbeauftragten wird öffentlich ausgeschrieben.

       


Mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter abgelehnt

 

Pause: 17:45 Uhr bis 18:15 Uhr