Auch hier erläutert Herr Paul, dass zum Beschluss vom 20.06.2019 ein Widerspruch des Oberbürgermeisters vorliegt. Damit ist diese Angelegenheit ebenfalls während der heutigen Sitzung erneut zu behandeln. Es liegt ein Änderungsantrag zum Ursprungsantrag vor, welcher zu beschließen ist.