Frau Bartel verpflichtet Herrn Schulz, Frau Tiede, Frau Lewing, Frau Breuer und Herrn Krämer  gemäß § 28 Abs. 2 Kommunalverfassung MV als sachkundige Einwohner zur gewissenhaften Erfüllung der Aufgaben im Ausschuss für Kultur.