Frau Steinfurt informiert zur Haushaltsführung 2018. Diese war entscheidend geprägt durch die vorläufige Haushaltsführung. Der Haushalt wurde erst im Dezember 2018 genehmigt.

Dadurch waren die Investitionen sowie die freiwilligen Leistungen strengen Maßstäben unterlegen. Anträge auf vorzeitige Mittelfreigaben waren strengen Vorgaben unterlegen.

Daraus resultieren zahlreiche Ermächtigungsübertragungen in das Folgejahr 2019. Insbesondere im investiven Bereich konnten die Aktivitäten nicht wie geplant umgesetzt werden. Da der Haushalt 2019 durch den Doppelhaushalt sofort rechtskräftig wurde, konnte sich die Hansestadt Stralsund sofort der Ermächtigungen bedienen und nicht umgesetzte Maßnahmen wieder aufnehmen.

 

Im Ergebnishaushalt stehen einschließlich der Ermächtigungsübertragungen die in Anlage 1 aufgezeigten Erträge und Aufwendungen zur Verfügung.

Im investiven Bereich umfassen die fortgeschriebenen Ansätze Einzahlungen in Höhe von 37,3 Mio.€ sowie Auszahlungen in Höhe von 47,7 Mio.€.

Der Erfüllungsstand zum Stichtag 30.04.2019 zeigt kaum gravierende Abweichungen zum Zeitsoll.

Im Bereich Steuern konnten schon 61,8 Mio.€ ins Soll gestellt werden. Zur Gewerbesteuer führt Frau Steinfurt aus, dass zum Stichtag 30.04.2019 bereits 16,1 Mio.€ ins Soll gestellt wurden. Es wird von einer Erfüllung ggf. einer Übererfüllung des Haushaltsansatzes ausgegangen.

 

Bei den Zuwendungen beläuft sich der bisherige Erfüllungsgrad auf 42,4%. Gründe dafür liegen in den Buchungen der Zuweisungen aus dem Finanzausgleich, die bisher nur für 6 Monate erfolgt sind.

 

Im Bereich der sozialen Sicherung ist eine Übererfüllung ausgewiesen. Gründe hierfür liegen im Erhalt der Zuweisungen für den Bereich der Kitas.

 

Bei den Kostenerstattungen und Umlagen beläuft sich die Erfüllung auf 85,2%. Hier sind die Sollstellungen für die Kostenerstattungen im Bereich Schulen erfolgt.

 

Bei den Aufwandsarten sind ca. 33,3 % Erfüllungsgrad ausgewiesen. Die Zinsaufwendungen sind hier für das Kalenderjahr angewiesen.

 

Im investiven Bereich sind die wesentlichen Investitionsvorhaben in Anlage 5 ausgewiesen.

Hier liegt der Anteil der Ein- und Auszahlungen bei unter 8% Erfüllungsgrad. Gründe hierfür sind, dass die Fördermittelbewilligungen für die großen Investitionsvorhaben noch ausstehen.

 

Weiter stehen die Bewilligungen für die Sonderbedarfszuweisungen wie z.B. für das Stralsund Museum und die Digitalisierung der Verwaltung noch aus.

 

Zum Finanzausgleichsgesetz (FAG) informiert Frau Steinfurt, dass es eine Novelle gab und ab dem Jahr 2020 neue Vorschriften für die Ausgleiche gelten.

Die Hansestadt Stralsund erhält eine neue Infrastrukturpauschale in Höhe von 3,1 Mio.€.

Die gesamten FAG-Zuweisungen belaufen sich auf 40,2 Mio.€.

Die Kreisumlage würde sich bei einem gleichbleibenden Satz von 43,35% um 2,6 Mio.€ auf 27,7 Mio.€ erhöhen.

Für das Jahr 2020 wird der Kreisumlagesatz auf 41,47% gesenkt.

 

Auf Nachfrage von Herr Kinder schlägt Frau Steinfurt vor, dass die Gegenüberstellung zukünftig anders erfolgen könnte.

Weiter führt sie aus, dass im fortgeschriebenen Ansatz 2019 Ermächtigungsübertragungen aus 2018 enthalten sind.

Weiter erläutert sie zur Frage von Herrn Kinder, dass für eine Ermächtigungsübertragung ein Haushaltsvermerk notwendig ist. Dieser wurde vorsorglich bei der Gewerbesteuerumlage eingetragen.