Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Landrat Vorpommern-Rügen eine Rekommunalisierung der Abfallwirtschaft zu prüfen.

Der Oberbürgermeister und der Landrat analysieren dazu gemeinsam die Auswirkungen einer teilweisen bzw. vollständigen Rekommunalisierung auf die drei Entsorgungsgebiete des Landkreises im Vergleich zur aktuellen Organisations- und Rechtsausrichtung dieser Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge.


Herr Dr. Zabel begründet den Antrag ausführlich.

 

Herr Quintana Schmidt teilt mit, dass der Antrag auch der Intension der Fraktion Linke offene Liste entspricht und man deshalb dem Antrag zustimmen wird.

 

Herr Dr. von Bosse informiert, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag ebenfalls unterstützt.

 

Herr Dr. Zabel betont, dass ein gleichlautender Antrag auch im Kreistag gestellt werden soll und bittet die Fraktionen auch dort um Unterstützung.

 

Herr Haack geht darauf ein, dass der Fraktion BfS bewusst ist, dass die Umsetzung des Antrages schwierig wird, man aber das Anliegen umfassend unterstützen wird.

 

Auch Herr Arendt spricht sich für eine Beschlussfassung des Antrages aus.

 

Herr Adomeit erfragt, ob das Ergebnis der Rekommunalisierung für die Einwohner Stralsunds zu einer kostengünstigeren Abfallwirtschaft führt oder nicht.

 

Herr Dr. Zabel verweist darauf, dass die Kostenfrage nur ein Gesichtspunkt ist. Die Qualitätsfrage sollte u. a. ebenfalls eine große Rolle spielen. Hierzu wird dann eine Abwägung der Ergebnisse erforderlich sein.

 

Herr Arendt bittet den Oberbürgermeister um Auskunft, wie die Verwaltung die Chancen für eine Rekommunalisierung sieht.

 

Herr Dr. Badrow erklärt, dass dies sehr von der Entscheidung des Kreistages abhängt.

 

Der Präsident stellt den Antrag wie folgt zur Abstimmung:

 

 


Mehrheitlich beschlossen