Herr Haack beantragt das Rederecht für Herrn Treichel von der Bürgerinitiative.

Herr Lastovka lässt über das beantragte Rederecht abstimmen.

 

Abstimmung: 8 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen

 

Herr Bogusch, in Begleitung von Herrn Müller von der REWA, erläutert den aktuellen Stand mit Hilfe einer Präsentation ausführlich. Zur besseren Veranschaulichung liegt der Übersichtsplan zum Abwasserbeseitigungskonzept vor.

Er erläutert umfänglich, welche Maßnahmen schon umgesetzt wurden und welche bis 2038 umgesetzt werden sollen.

Die Sanierung der Hainholzstraße musste verschoben werden, da kein Angebot einging.

In den nächsten Jahren sollen die Maßnahmen im Bereich der Wallensteinstraße umgesetzt werden. Ebenfalls stehen die Verlängerung der Großen Parower Straße und der Sanierungsbeginn der Rudolf-Breitscheid-Straße auf dem Plan.

 

Gemäß dem Abwasserbeseitigungskonzept soll der Groß Lüdershäger Weg im Jahr 2037 saniert werden. Nach Abschluss dieser Arbeiten stehen noch zwei weitere Baumaßnahmen an, die Sanierung des August-Bebel-Ufers und der Elisabethweg.

Alle anderen Maßnahmen des Konzeptes sind derzeit vor dem Groß Lüdershäger Weg eingetaktet. Der Groß Lüdershäger Weg befindet sich zwischen Damaschkeweg und Tribseer Wiesen.

Im Bereich des Damaschkeweges liegt bereits eine Trennkanalisation vor.

In diesem Abschnitt existiert auch die angesprochene Baumproblematik. Dementsprechend würde ein Vorziehen der Sanierungsmaßnahmen im Groß Lüdershäger Weg die Baumproblematik nicht lösen.

Herr Bogusch erklärt umfänglich die weitere Verfahrensweise und zeigt dabei die Möglichkeiten der Finanzierung bei einer Vorziehung der Maßnahmen des Groß Lüderhäger Weges auf. So müssten z.B. finanziell bereits eingetaktete Maßnahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes neu eingeordnet werden.

Weiterhin erläutert er ausführlich, welche Bau – und Sanierungsmaßnahmen hintenangestellt werden müssen, wenn der Groß Lüdershäger Weg bis 2025 fertig gestellt werden würde.

 


 

Herr Treichel bedankt sich für die Möglichkeit, im Ausschuss sprechen zu dürfen.

Er stellt fest, dass es im Groß Lüdershäger Weg keine getrennte Abwasser – und Regenwasserleitung gibt. Weiterhin weist er darauf hin, dass die Pflanzung der italienischen Erlen zusammen mit den Schwarzerlen ein Fehler war. Dieser Fehler muss beseitigt werden.

Im Zuge der Baumpflanzung wurden die zwar nichtbefestigten, dennoch viel genutzten Radwege gestrichen. Als Folge dessen müssen alle den schmalen Gehsteig nutzen. Die Straße ist für die Radfahrer in einigen Bereichen zu gefährlich. Als eine weitere Folge führt er an, dass die Erlen eine Pflanzgrube von 12 m³, sowie gelockerten Boden zur Wurzelausbreitung benötigen. Dies kann nicht eingehalten werden, somit stellen die Bäume eine Gefahr für die Ver- und Entsorgungsleitungen und die Zuwegungen dar.

Die Straße ist inzwischen durch die zahlreichen Bodenwellen geschädigt. Diese Wellen entstehen durch das Zusammenwachsen der Wurzeln unterhalb der Straße.

Durch das Zusammenwachsen der Baumkronen ist z.B. das Betreiben von Solaranlagen vollkommen unwirtschaftlich, da die Sonne kaum durchkommt.

Dadurch sind die Anwohner gezwungen, zur Stromversorgung Strom zu nutzen, der nicht erneuerbar ist. Das hat zur Folge, dass die Anwohner künftig eine Co²-Steuer zahlen müssen, sollten die Pläne hierfür umgesetzt werden. Herr Treichel äußert die Befürchtung, dass der ÖPNV die Straße in Zukunft nicht mehr nutzen kann.

Er bittet die Anwesenden, sich die Situation vor Ort anzuschauen. Er weist auf das hohe Allergierisiko durch die Pollen der Erlen hin.

Er bezieht sich auf mehrere Rechtsquellen, welche eine Baumfällung in Ausnahmefällen erlauben. Herr Treichel bittet, den Antrag auf Sanierung des Weges bis 2025 zu befürworten, um weitere Gefahren abzuwenden.

 

Herr Lastovka fasst die Intention von Herrn Treichel zusammen. Die Sanierung des Abwasserleitungssystems soll vorgezogen werden, um gleichzeitig das Problem der Erlen lösen zu können.

 

Herr Bogusch stellt klar, dass die Bäume vom Baumpfleger und der unteren Naturschutzbehörde als vital und verkehrssicher eingestuft wurden. Dementsprechend liegt keine Handhabe zur Genehmigung einer Baumfällung vor. Aktuell wird eingeschätzt, dass im Zuge der Straßensanierung einige Bäume nicht mehr standsicher sein könnten. Dies ergäbe dann den Ausnahmetatbestand, um eine Fällung der Bäume zu rechtfertigen. Es werden dann entsprechende Ersatzpflanzungen mit einer anderen Baumart durchgeführt.

Ebenfalls stellt er dar, dass es durch die Bäume keine Beeinträchtigung der Ver– und Entsorgungsleitungen gibt. Allerdings haben die Wurzeln zu Schäden der Straße und des Gehweges geführt. Die Straße ist dennoch verkehrstauglich.

Er erläutert, dass andere Straßen wesentlich schlechter beschaffen sind und dort zum Teil eine Beschädigung der Leitungen vorliegt. Dies waren unter anderem Gründe, die Sanierung des Groß Lüdershäger Weges weiter nach hinten zu stellen.

 

Herr Suhr stellt folgende Fragen:

1. Inwieweit sind die Leitungen beschädigt?

2. Ist eine Finanzierung des Abwasserbeseitigungskonzeptes über das Finanzausgleichsgesetz möglich?

3. Wie ist die naturschutzfachliche Einschätzung des Baumzustandes?

 

 

Herr Müller stellt in Bezug auf die vorherige Diskussion fest, dass in Teilen des Groß Lüdershäger Weges ein Trennsystem vorhanden ist. In den anderen Bereichen existiert ein Mischwassersystem. Zur Beantwortung der ersten Frage von Herrn Suhr teilt er mit, dass es kaum Wurzeleinwüchse gibt und keine Schäden im Trinkwassernetz bestehen. Somit kann er keine direkten Rückschlüsse von den Bäumen auf das Leitungsnetz erkennen.

 

Herr Lastovka stellt fest, dass momentan noch keine Einwachsungen bestehen. Fraglich ist, ob sich dies in den nächsten Jahren ändern wird.

 

Herr Müller bestätigt die Aussage von Herrn Lastovka. Es kann momentan nur der aktuelle Stand betrachtet werden, es liegt keine Notwendigkeit vor, mit einer Freifräsung, dort einzugreifen. Die Kanalisation wird nach Schadensklassen bewertet. In der Rangliste des Reparaturkonzeptes steht diese Sanierung weiter hinten.

 

Herr Treichel betont nochmal, dass im Bereich der Hausnr. 6 keine getrennte Leitung liegt.

 

Herr Müller beruft sich auf die in den letzten Wochen aufgenommenen Videoaufzeichnungen und bietet Herrn Treichel an, sich diese anzusehen.

 

Herr Lastovka sieht das Angebot von Herrn Müller als eine gute Chance für eine bessere Verständigung zwischen den Parteien.

 

Herr Bogusch erläutert, dass die weggefallenen Straßenbaubeiträge mit anderen Maßnahmen kompensiert werden sollen. Eine genaue Aussage zum FAG kann er aktuell nicht treffen.

Bezüglich der Ausnahmetatbestände für eine Fällung stellt Herr Bogusch nochmal heraus, dass die untere Naturschutzbehörde dafür zuständig ist.

Durch die untere Schutzbehörde wurde mitgeteilt, dass die Fällgenehmigungen nicht erteilt werden, da die Bäume keine Verkehrsgefährdung darstellen.

 

Herr Meißner bedankt sich für den sehr fachlichen und ruhigen Vortrag von Herrn Treichel. Er stellt den Antrag auf Verweisung in die Fraktionen. Intention dafür ist das genaue Betrachten der Finanzierung.

 

Herr Bogusch antwortet auf die Frage von Herrn Gottschling, dass es der Verwaltung aktuell nicht bekannt ist, dass es in Stralsund noch mehr Straßen mit dieser Baumart gibt.

 

Herr Lastovka lässt über den Verweisungsantrag von Herrn Meißner abstimmen.

 

Abstimmung: 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen

 

Der Antrag wird zur Beratung in die Fraktionen verwiesen.

 

Herr Lastovka schließt den Tagesordnungspunkt.