8.3

 

Es liegt eine Einwohnerfrage von Frau Claudia Lorenz vor.

 

Anfrage:

 

1.

Wie setzt die Hansestadt ihre Sorgfaltspflicht gegenüber dem Allgemeinwohl ihrer Bürger plus ihren landwirtschaftlichen Flächen um? (z.B. die Verpflichtung zum Verzicht auf umweltschädigende Pflanzenschutzmittel, die Einhaltung des Pufferabstandes zu den Gewässern, Verzicht auf den Einsatz von Gentechnik )

 

2.

Wie sind die Kriterien bei der Pachtvergabe von landwirtschaftlichen Flächen der Stadt und wäre es nicht im Sinne der Bürger Stralsunds, diese so zu priorisieren, das moderne

Biodiversitätsmaßnahmen bevorzugt werden‚ um nicht nur landwirtschaftliche Produktion sondern auch Artenvielfalt und vielfältige ökologische „Leistungen“ auf diesen Flächen zu fördern.

 

3.

Im Jahr 2017 fand eine Veranstaltung im Rathaus statt, zu der der Oberbürgermeister Dr. Badrow Landwirte und Naturschützer eingeladen hatte, gemeinsam nach Ideen zu suchen wie sich Landwirtschaft, Natur und Umwelt künftig im Einklang entwickeln lassen und welche Rahmenbedingungen dazu nötigt wären. Diese war ein sehr interessanter Ansatz.

 

Wie ist der heutige Sachstand zu diesem Thema. Gibt es neue Ansätze, die bei der Vergabe der landwirtschaftlichen Pachtflächen angewandt werden könnten?

 

Herr Kobsch beantwortet die Anfragen wie folgt:

 

zu 1.)

Die Einhaltung des Pflanzenschutzes sowie der Bestimmungen der Düngemittelverordnung obliegt nicht der Hansestadt Stralsund als Verpächterin landwirtschaftlicher Flächen, sondern den dafür zuständigen Ämtern. In diesem Fall sind das das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt in Stralsund und das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V, Abt. Pflanzenschutzdienst, Außenstelle Greifswald. Die Landwirte sind verpflichtet, Düngemittelbilanzen vorzuhalten, deren Einhaltung durch Probenahmen kontrolliert werden kann. Kontrollen führt auch der Pflanzenschutzdienst durch, in dem es z.B. Schwämme auslegt, die anschließend untersucht werden. Herrn Kobsch ist bislang noch kein Fall bekannt, bei dem einer der Pächter gegen die Bestimmungen der Düngemittelverordnung oder gegen den Pflanzenschutz verstoßen hat.

In Deutschland ist der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen nur zu Forschungszwecken erlaubt. Darüber hinaus hat man den Pächtern den Anbau derartiger Pflanzen vertraglich untersagt.

 

Zu 2.)

Die Pächter haben ihre Betriebe entsprechend dem Umfang der gepachteten sowie auch der eigenen Flächen ausgerichtet und dementsprechend Personal eingestellt und Technik angeschafft. Wer seine vertraglichen Verpflichtungen zur vollsten Zufriedenheit der Verpächterin erfüllt hat, soll deshalb auch nach Ablauf der Pachtverträge Pächter dieser Flächen bleiben, also eine Pachtverlängerung erhalten. Nur, wer seine Pflichten nicht zufriedenstellend erfüllt, muss damit rechnen, dass das Vertragsverhältnis mit Fristablauf endet. In diesen Fällen wird die Verwaltung eine Angebotsabfrage vornehmen, an denen sich auch ökologisch zertifizierte Betriebe beteiligen können.

 

Biodiversitätsmaßnahmen, wie das Anlegen von Randstreifen, die Einrichtung von Lerchenfenstern (Feldlerche), das Anlegen von Bienenweiden, die Einhaltung von Fruchtfolgen oder den Anbau der durchwachsenen Silphie, führen inzwischen alle Pächter durch. Eine Bevorzugung von Betrieben bei der Pachtvergabe wegen derartiger ökologischer Leistungen ist nicht vorgesehen.

 

Zu 3.)

Im Ergebnis der Veranstaltung im Rathaus wurde eine Arbeitsgruppe zum Thema „Nachhaltiger Umgang mit landwirtschaftlichen Nutzflächen durch die großen institutionellen Flächeneigentümer in der Region Stralsund und Greifswald“ gebildet, die von Herrn Minister Backhaus geleitet wird. Die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH hat einen Arbeitsplan erstellt, der von den Beteiligten abgearbeitet wird. Sobald entsprechende Ergebnisse vorliegen, wird die Arbeitsgruppe darüber berichten.

 

Frau Lorenz dankt für die Beantwortung.

 

Pause 17:40 Uhr bis 18:10 Uhr