Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt, die Beratung des Antrages AN 0050/2019 in den Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung zu verweisen:

 

  1. Die mit Beschluss 2017-VI-07-0697 festgelegten Maßnahmen gemäß Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Hansestadt Stralsund werden zugunsten des grundhaften Ausbaus des Groß Lüdershäger Weges angepasst.
  2. Alle bisher für  den Zeitraum 2025 bis 2038 geplanten baulichen Maßnahmen am Groß Lüdershäger Weg werden auf den Zeitraum bis 2025 vorgezogen, wobei die Planungen und Sanierungsarbeiten so anzulegen sind, dass spätestens im Jahr 2025 der grundhafte Ausbau des Groß Lüdershäger Weges fertiggestellt ist.
  3. Die Finanzierung der vorgezogenen Maßnahme erfolgt ggf. durch die Verschiebung anderer Maßnahmen, jedoch vordringlich durch die Bereitstellung finanzieller Mittel infolge der Novellierung des Finanzausgleiches zwischen dem Land MV und den Kommunen.

 

 


Herr Dr. von Bosse bittet um Klärung, ob bei dieser Änderung der Prioritäten andere Maßnahmen zurückgestellt werden und ob diese Änderung z. B. durch Verkehrszählungen begründet werden kann.    

 

Herr Paul informiert, dass keine Maßnahme zurückgestellt wird, da die Zuweisungen durch das FAG erhöht wurden.

 

Herr Haack beantragt, die Beratung des Antrages in den Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung zu verweisen, um konkret benennen zu können, welche Straße zunächst von den Mehrzuweisungen profitieren kann.

 

Herr Paul lässt über den Antrag auf Verweisung der Beratung in den Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung wie folgt abstimmen:

 

 


Mehrheitlich beschlossen