Anfrage:
1.
Wie viele Ladesäulen sind derzeit in der Hansestadt vorhanden, bzw. stehen davon im Eigentum der Stadt?
2.
Bitte auflisten, getrennt nach Wechselstrom- und Gleichstromanlagen.
3.
Sind dies eichkonforme Ladesäulen, oder besteht bei der Eichung noch Nachrüstbedarf?
Herr Mayer beantwortet die Anfragen wie folgt:
zu 1.:
Es existieren in HST 6 öffentliche (24/7) Ladesäulen mit insgesamt 14 Ladepunkten. Diese Ladesäulen befinden sich im Eigentum der SWS Energie GmbH, die die Ladesäulen auch betreibt. Die Stadt selbst besitzt eine Ladeeinrichtung (Wallbox) in der Badenstraße, die nicht öffentlich zugänglich ist und nur zum Laden eigener Autos dient. Somit erfolgt keine Abrechnung des verbrauchten Stroms und das Eichrecht spielt dort keine Rolle.
zu 2.:
Gleichstrom: - Greifswalder Chaussee: 2 Ladepunkte a 50 kW
Wechselstrom: - Greifswalder Chaussee: 2 Ladepunkte 43 kW und 22 kW
- Jeweils 2 Ladepunkte & 22 kW an den Standorten:
Frankendamm, Gustower Weg, Grünhufer Bogen,
Heilgeiststraße und Am Langendorfer Berg
zu 3.:
Hinsichtlich der Beurteilung der Anfrage sind zwei unterschiedliche rechtliche Punkte zu
betrachten:
a) Preisangabeverordnung (PAngV):
Ab dem 01.04.2019 darf an Wechselstrom (AC)-Ladepunkten kein Strom mehr mit zeitabhängigen Tarifen abgegeben werden.
Dieses regelt die PAngV. Die Abrechnung des Ladestromes darf ab dann
ausschließlich nur kWh-scharf (oder kostenlos) erfolgen. Die SWS Energie GmbH stellt am 01.04.2019 den Tarif an den AC-Ladepunkten entsprechend um.
Da für Gleichstrom (DC) keine geeichten Messgeräte existieren, kann an den DC-Ladepunkten die Abrechnung vorübergehend bis zu einer bundeseinheitlichen Lösung nach wie vor zeitabhängig erfolgen.
b) Eichrecht:
Alle Ladesäulen der SWS Energie GmbH sind mit geeichten Stromzählern
ausgestattet. Die geladenen Kilowattstunden (kWh) werden jetzt bereits schon
während des Ladevorganges am Display angezeigt. Somit ist ein transparentes
Laden sichergestellt, insbesondere seit dem 01.04.2019; ab dann brauchen die kWh nur noch mit dem Preis multipliziert werden und die zu zahlenden Kosten (Endbetrag incl. MwSt.) sind bekannt.
Bei der Diskussion um das Eichrecht geht es weniger um die eichkonforme
Erfassung der kWh, sondern mehr um die Speicherung und die verschlüsselte
Übertragung der Ladevorgangsdaten zum IT-Backend und zu den
Abrechnungsdienstleistern. Die Stralsunder Ladesäulen haben diesbezüglich einen Nachrüstbedarf. Es gibt jedoch bundeseinheitlich keine förmliche Frist, bis zu der alle Ladeeinrichtungen umgerüstet werden müssen. Stattdessen stellt jeder Betreiber von Ladeeinrichtungen seinen konkreten, individuellen Nachrüstplan der am Sitz seiner Niederlassung zuständigen Eichbehörde vor. Darin hat er zu erläutern, ob sich der Gerätehersteller bereits in einem Konformitätsbewertungsverfahren befindet und wann voraussichtlich mit dem Erteilen einer Baumusterprüfbescheinigung zu rechnen ist. Daneben ist anzugeben, wann mit der Marktverfügbarkeit einer konformitätsbewerteten Ladeeinrichtung und dem voraussichtlichen Abschluss der Umrüstung des kompletten Bestandes an Ladesäulen zu rechnen ist. Die SWS Energie GmbH ist mit der zuständigen Eichdirektion Nord in Kiel im engen Kontakt und hat bereits einen Antrag auf Eröffnung eines entsprechenden Verwaltungsverfahrens gestellt.
Gemeinsam mit der Eichbehörde, dem Gerätehersteller und der SWS Energie GmbH kann voraussichtlich noch 2019 die Technik entsprechend umgerüstet werden.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.