Anfrage:
1.
Welche Summe wurde bisher insgesamt eingenommen?
2.
Wurde der Anteil von 50 % entsprechend dem Anteil von Hiddensee an die Gemeinde Hiddensee abgeführt?
3.
Wie hoch ist der Anteil der geforderten Pachterhöhungen an den Einnahmen an diesen Pachten und liegen Vollmachten für die Einnahme des Hiddenseer Anteils von der Gemeinde vor?
Herr Kobsch beantwortet die Anfragen wie folgt:
Zu 1.
Bisher wurden von den Neuendorfer Grundstücksnutzern Mieten, Pachten sowie Nutzungsentgelt in Höhe von insgesamt 561.153,79 € eingenommen.
Zu 2.
Die Gemeinde Seebad Insel Hiddensee hat die Auskehr der hälftigen Einnahmen aus 1. beantragt und diese abzüglich städtischer Aufwendungen erhalten.
Zu 3.
Die Hansestadt Stralsund hat die Pachten nicht erhöht, sondern als Pacht, Miete bzw. Nutzungsentgelt immer vier Prozent des Bodenwertes jährlich verlangt. Eine Vollmacht der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee liegt dafür nicht vor. Sie ist auch nicht erforderlich, da sich diese Ermächtigung aus dem Gesetz selbst, nämlich aus § 1011 BGB ergibt. Danach kann ein Miteigentümer grundsätzlich Ansprüche aus dem Eigentum der gemeinsamen Sache allein geltend machen.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.