Anfrage:

 

1.

Wie viele Quadratmeter Dachfläche wurden in den Jahren seit 2010 mit einer Dachbegrünung versehen?
(Bitte getrennt nach Jahren und in Bezug auf kommunale Gebäude, private Gebäude (Haupt- und Nebengebäude) und gewerbliche Gebäude angeben.)

 

2.

Wie viele Quadratmeter Dachfläche wurden in den Jahren seit 2010 erbaut oder saniert, die potentiell für eine Dachbegrünung geeignet wären?
(Bitte getrennt nach Jahren und in Bezug auf kommunale Gebäude, private Gebäude (Haupt- und Nebengebäude) und gewerbliche Gebäude angeben.)

 

3.

Was tut die Stadtverwaltung, um eine möglichst hohe Quote an  Gebäudebegrünungen (sowohl Dach- als auch Fassadenbegrünungen) zu erreichen?
(Bitte in Bezug auf kommunale Gebäude, private Gebäude (Haupt- und Nebengebäude) und gewerbliche Gebäude getrennt angeben.)

 

 

Herr Steinbach beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu den Fragen 1 und 2: 

Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens werden Angaben zu potentieller Eignung für eine Dachbegrünung bzw. deren tatsächliche Umsetzung nicht erfasst. Daher kann seitens der Stadtverwaltung nur eine Aussage zu kommunalen Gebäuden getroffen werden. Hier verfügt das Verwaltungsgebäude des Bauhofs über ein Gründach.

Als verdichteter Stadtraum innerhalb der Hansestadt Stralsund ist besonders die Altstadt zu sehen. Gerade hier widerspricht jedoch die Gestaltungssatzung mit ihrer vorgegebenen Dachform als Satteldach mit rot bis rotbrauner Pfannen- bzw. Biberschwanzeindeckung einer Nutzung als Gründach.

 

 

Zu Frage 3:         

Es gibt keine Rechtsgrundlage, nach der eine Dachbegrünung gefordert werden könnte.

Derzeit ist es allein dem Bauherren überlassen, ob er sich, unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Rechtsvorschriften (z.B. Gestaltungssatzung), für oder gegen ein Gründach/Fassadenbegrünung entscheidet.

 

 

Frau Fechner fragt nach, ob sich die Verwaltung vorstellen könne, auch privaten Eigentümern eine Dachbegrünung vorzuschlagen.

 

Herr Steinbach erklärt, dass dies bereits bei der Bauplanung beachtet werden muss. Da eine Begrünung entsprechende Lasten mit sich bringt und dies bei der Statik berücksichtigt werden muss.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.