Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt, die Beratung des Antrages AN 0035/2019 in den Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung zu verweisen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in jedem Fall der Veräußerung eines Grundstückes, welches im Eigentum der Stadt oder einer Gesellschaft der Stadt steht und größer als 1.500 qm ist, vorrangig zu prüfen, ob eine Bebauung durch eine städtische Gesellschaft möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Für den Fall, dass die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen, ist eine Bebauung durch eine städtische Gesellschaft  den Vorrang zu geben.

 


Herr van Slooten begründet ausführlich den Antrag.

 

Herr Meier beantragt im Namen der CDUF/FDP-Fraktion die Verweisung der Beratung des Antrages in den Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung.

 

Herr Haack beantragt eine Änderung des Antrages dahingehend, dass die Grundstücke größer als 1.500,00 qm sein sollten.

 

Herr Lastovka stellt den Antrag, die Beratung des Antrages AN 0035/2019, einschließlich der Aufnahme der Grundstücksgröße von mehr als 1.500 qm, in den Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung zu verweisen.

 


Mehrheitlich beschlossen