Es liegt eine Einwohnerfrage von Herrn Nick Liesener vor.

 

Anfrage:

 

1.

Aus welchen Gründen ist es bisher nicht möglich gewesen, der Schülerschaft des

Schulzentrums am Sund, vertreten durch den Schülerrat der Schule, die Entwurfsplanung zur Einsicht- und Stellungnahme zukommen zu lassen und ab welchem Zeitpunkt wäre dies rein rechtlich gesehen möglich gewesen?

 

2.

Wird der Neubau der zweiten Aula den Anforderungen der Schülerschaft in Bezug auf die Möglichkeit der Durchführung einer Schülervollversammlung gerecht und wenn nein,

warum nicht?

 

3.

Wie wird die derzeitig vorgesehene Lösung für den Sportunterricht der Schüler am

Schulzentrum bewertet und wie ist der Stand zur Realisierung einer Sporthalle am Frankenhof?

 

Herr Tuttlies beantwortet die Fragen wie folgt:

 

 

Zu 1.

Um jemanden in Planungen mit einzubeziehen, muss nach seiner Auffassung zunächst ein gewisser Planungsstand erarbeitet werden. Wie Herr Tuttlies bereits in der letzten Bürgerschaft schriftlich beantwortet hat, ist die Entwurfsplanung abgeschlossen und den zuständigen Landdesinstanzen zur Prüfung auf Angemessenheit und Umsetzbarkeit vorgelegt worden. Das Planungsbüro ist ebenfalls durch ihn aufgefordert worden, eine entsprechende Präsentation vorzubereiten und entsprechende Unterlagen zusammen zu stellen.

Bei der angesprochenen Präsentation vor dem Gestaltungsbeirat standen gestalterische Vorgaben zur Diskussion. So zum Beispiel die Einordnung in die Umgebung, die Kubatur des Baukörpers, die Gestaltung der Fassaden und ähnliches.

Dem Fragesteller ist sicherlich das inhaltliche Angebot wichtiger. Dieser Planungsstand liegt heute vor.

 

Nach Kenntnis von Herrn Tuttlies gibt es keine rechtlichen Vorgaben einer Beteiligungs- oder Mitwirkungspflicht eines Schülerrates oder der Schülerschaft.

 

Weil er es aber ebenso wie Herr Liesener wichtig findet, auch Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen hat Herr Tuttlies schon in zwei Sitzungen des Ausschusses für Bildung, Hochschule, Kultur und Sport Ende des Jahres 2018 unaufgefordert angekündigt, die fertige Entwurfsplanung sowohl dem Ausschuss als auch der Schulkonferenz vorzustellen. Zu dieser Aussage stehe er. Sie ist sogar erweitert worden, in dem er in Beantwortung der letzten Bürgerschaftsanfrage zu diesem Thema eine öffentliche Präsentation am Schulzentrum oder im Rathaus angekündigt habe.

 

Herr Tuttlies hält es grundsätzlich für sinnvoll, die komplexen Planungen verständlich aufzuarbeiten und zunächst zu präsentieren und nicht vorab Unterlagen ohne Erklärungen oder Kommentare rauszugeben. Wie bereits gesagt, die Unterlagen werden zurzeit aufgearbeitet.

 

Zu 2.

Schon jetzt besteht für die Schülerschaft die Möglichkeit zur Durchführung einer Schülervollversammlung. Die Turnhalle bietet genug Platz, der derzeitigen, wie auch künftigen Schülerschaft die Durchführung einer Schülervollversammlung zu ermöglichen.

 

Der Neubau der zweiten Aula wird diesen Anforderungen nicht gerecht werden können. Für eine anzunehmende Schülerzahl von ca. 1.200 Schülerinnen und Schülern ist eine Gesamtfläche von mindestens 650 m² notwendig. Eine Aula ausschließlich nach diesen Gesichtspunkten ausrichten zu wollen, obwohl gute Alternativen bereits zur Verfügung stehen, ist unter Beachtung eines verantwortungsvollen Einsatzes von Steuergeldern schlichtweg unverantwortlich.

 

Zu 3.

Es gibt auf dem Gelände des Campus sowie im Frankenhof keine Flächen, die die erforderlichen Abmaße für den Bau einer Sporthalle aufweisen und im Eigentum der Hansestadt Stralsund stehen. Aus diesem Grunde konnte diese Problematik aus tatsächlicher Unmöglichkeit keine Berücksichtigung finden. Daher muss der Sportunterricht vorerst auf die bestehenden Standorte Sporthalle Goethe, Sporthalle Hauptmann und gegebenenfalls Sporthalle Jahnsportstätte sowie die Primus Arena verteilt werden, bis sich ein möglicher Standort und eine Finanzierung einer Zwei – bzw. – Drei-Felder-Halle in guter Erreichbarkeit aufzeigt. Auch an dieser Aufgabenstellung wird bereits gearbeitet.

 

Herr Liesener dankt für die Antwort und verzichtet auf eine Nachfrage.

 

Frau Fechner möchte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Stellungnahme bekannt geben.

 

Herr Paul macht darauf aufmerksam, dass dies an dieser Stelle nicht möglich ist. Es können lediglich Antworten auf die Fragen gegeben werden.

 

Herr Suhr verweist auf § 4 Satz 1 der Hauptsatzung und erklärt, dass aus seiner Sicht, wenn die Anfrage sich an die Bürgerschaftsmitglieder richtet, auch die Bürgerschaftsmitglieder das Rederecht dazu haben.

 

Herr Paul betont, dass es ausschließlich um die Beantwortung der Einwohnerfrage geht.

 

Frau Fechner führt aus, dass keine zufriedenstellende bauliche Lösung entstehen kann, wenn die Hauptprotagonisten außen vor gelassen werden. Das führt auch zu Politikverdrossenheit und Wählerunlust. Auch im Hinblick auf die anstehenden Wahlen muss man dafür sorgen, dass sich die Schüler ernst genommen fühlen.

 

Herr Paul stellt fest, dass dies keine Antwort auf die Anfrage ist.

 

Herr Dr. Zabel erklärt, dass das Anliegen der Schüler berechtigt ist. Es wurde aber in der Beantwortung ausgeführt, dass eine entsprechende Beteiligung stattfindet bzw. stattfand. Voraussetzung hierfür war aber ein entsprechender Sachstand.

 

Herr Hofmann verweist auf die Sitzungen des Ausschusses für Bildung, Hochschule, Kultur und Sport. Auch hier gab es bereits entsprechende Informationen, so dass kein Fehlverhalten der Verwaltung erkennbar ist.

 

 

Nach der Pause vor TOP 9.4 gibt der Präsident folgende Anmerkung zum Thema Einwohnerfragen:

 

Gem. § 4 der Hauptsatzung besteht die Möglichkeit, dass die Einwohner Fragen an die Mitglieder der Bürgerschaft, an den Oberbürgermeister bzw. an die Bürgerschaft richten können. In diesem Fall war der Adressat der Präsident der Bürgerschaft für die Bürgerschaftssitzung am heutigen Tag.

Die Einwohnerfragestunde TOP 8 ist damit nur eine Form der Beteiligung.

Wenn die Frage im Rahmen der Bürgerschaftssitzung behandelt wird, gibt es die klare Regelung von drei Fragen und die Möglichkeit einer Nachfrage.

Die Antworten erfolgen in der Regel mündlich. Es erfolgt keine Aussprache.

Herr Paul bittet, künftig die Rechtsnormen zu beachten und vollständig zu lesen.

 

Herr Paul nutzt an dieser Stelle die Gelegenheit und nimmt Bezug auf die heutige Demonstration vor dem Rathaus. Er erklärt seinen Unmut darüber, dass bei Betreten des Rathauses Bürgerschaftsmitglieder ausgebuht und beleidigt wurden. Trotz Demonstrationsrecht sollten Mindestnormen des Anstandes gewahrt bleiben und er bittet Unterstützer der Demonstration, entsprechend darauf Einfluss zu nehmen.