Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 6, Enthaltungen: 0

Herr Dr. Badrow teilt mit, dass ein weiterer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Linke offene Liste zum Thema vorliegt.

 

Herr Suhr begründet beide Anträge ausführlich.

Er kritisiert das Verfahren zur Akteneinsichtnahme. Es wurde lediglich den zur Sitzung anwesenden Mitgliedern des Hauptausschusses und den Aufsichtsratsmitgliedern Einsichtnahme gewährt. Hier erachtet er es für wichtig, dass jedem Bürgerschaftsmitglied die Möglichkeit der Akteneinsicht gegeben wird. Ebenso wurden weder das Anfertigen von Kopien noch von Fotos genehmigt.

 

Herr Suhr berichtet, dass Herr Dr. von Bosse ihm die Situation im Aufsichtsrat schilderte.

 

Herr Dr. Badrow macht darauf aufmerksam, dass nichtöffentliche Angelegenheiten z. B. des Aufsichtsrates zu diesem Tagesordnungspunkt nicht genannt werden dürfen.

 

Herr Suhr erläutert weiter, dass es eine nachhaltige Veränderung zum Ausschreibungsverfahren gibt. Es ist neu vorgesehen, zwei Geschäftsführerstellen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen einzurichten. Niemand hatte die Möglichkeit, sich auf diesen veränderten Stellenzuschnitt zu bewerben.

Auch der Personaldienstleister ging in seiner Bewertung von der ursprünglichen Ausschreibung aus.

 

Herr Suhr sieht die vorgenommene Veränderung als so drastisch an, dass ihm das gesamte Ausschreibungsverfahren gefährdet erscheint.

 

Herr Suhr führt bezüglich der Transparenz aus, dass ihm die Dokumentation des ersten Schrittes der Eingrenzung der Bewerberzahl auf die später im engeren Auswahlverfahren vorhandene Bewerberzahl fehle. Diesbezüglich erscheint ihm die Aktenlage unvollständig. Ebenso fehlte eine e-Mail in den Unterlagen.

Er sieht damit erhebliche Verfahrensfehler.

 

Herr Dr. Badrow teilt mit, dass er sowohl der Arbeit der Verwaltung als auch dem bisherigen Verfahren volles Vertrauen entgegen bringt. Es war das Ziel vorgegeben, eine Person zu finden, die insbesondere zwei Aspekte abdeckt.

Es ist wichtig, dass die Wohnungsbaugesellschaft auch künftig relativ niedrige Preise anbieten kann. Gleichzeitig soll gewährleistet werden, dass jeder Stralsunder zu unterschiedlichen Konditionen aus den Angeboten der SWG wählen kann.

Die Gesellschaft soll mit einem guten Bestandsgeschäft weitergeführt werden.

Ebenfalls wichtig erscheint Herrn Dr. Badrow, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt aufgezeigt wird, wo das Unternehmen in ca. 15 Jahren zu finden ist.

Die Hansestadt sollte unabhängiger von dritten Investoren werden. Die Gesellschaft sollte so aufgestellt werden, dass sie deutlich agiler am Markt aufgestellt ist.

 

Für diese Anforderungen konnte nicht eine einzelne Person gefunden werden, aber mit dem Vorschlag, zwei Geschäftsführer einzusetzen, kann man dem Anliegen gerecht werden.  

 

Herr van Slooten bestätigt, dass das Vertrauen in die Verwaltung selbstverständlich bestehe. Die Veränderung des Anforderungsprofils an die ausgeschriebene Stelle sieht er jedoch als erhebliche Veränderung des Verfahrens an. Daraus resultierende mögliche Konsequenzen konnten bislang nicht dargestellt werden. Eine effiziente Prüfung des Verfahrens hält Herr van Slooten für angemessen. Nur so können ggf. Verfahrensfehler ausgeschlossen bzw. geheilt werden.

 

Frau Kühl betont, dass erst zu einem späteren Zeitpunkt die Lösung für zwei Teilbereiche aufgezeigt wurde. Damit wurden nicht allen Bewerbern die gleichen Chancen eingeräumt. Frau Kühl sieht die Gefahr eines Klageverfahrens eines anderen Bewerbers.

 

Herr Dr. Badrow erläutert, dass von Beginn an die gestellten Ziele identisch waren.

Es ging dabei um die Bestandssicherung der vorhandenen Gegebenheiten sowie eine dynamische Entwicklung für die Zukunft. Diese Anforderungen haben sich nicht verändert.

 

Frau Lewing berichtet, dass sich die Mitglieder der CDU/FDP-Fraktion umfangreich mit der Thematik auseinandergesetzt haben. Es wurde ebenfalls Akteneinsicht genommen. Man konnte dabei keine Verfahrensfehler feststellen.

Frau Lewing zeigt sich irritiert, dass trotz besonderer Verpflichtung zur Verschwiegenheit

ein Mitglied des Aufsichtsrates Herrn Suhr umgehend über die Beratung des Aufsichtsrates informierte.

 

Herr Suhr erklärt, dass der Personaldienstleister ggf. auch eine andere Auswahl getroffen hätte, wenn in der Ausschreibung klar dargestellt worden wäre, dass zwei Geschäftsführer eingesetzt werden sollen.

Herr Suhr bittet, wenn zum jetzigen Zeitpunkt zu den aufgezeigten Mängeln keine Aussage getroffen werden kann, die Stellungnahme dazu nachzureichen. Er ist der Auffassung, dass das Verfahren definitiv angreifbar ist und möglicherweise auch angegriffen wird.

 

Herr van Slooten stellt fest, dass die angesprochenen Mängel bislang nicht ausgeräumt wurden. Daher sieht auch er große Verfahrensfehler. Eine in der Ausschreibung dargestellte Aufteilung der Geschäftsfelder hätte ggf. eine größere Anzahl an Bewerbern erbracht. Er plädiert für eine ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens.

 

Herr Behrndt bestätigt das Fehlen einer e-Mail in der Akte, welche zwischenzeitlich gefunden und den Akten beigefügt wurde. In dieser e-Mail war lediglich eine Datei angehängt. Die Aussage, dass Akteneinsicht verwehrt wurde, bezeichnet Herrn Behrndt als nicht richtig. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sowie die Mitglieder des Hauptausschusses konnten Einsicht nehmen.

Zu dem Vorwurf, dass keine Kopien oder Fotografien gefertigt werden durften, erklärt Herr Behrndt, dass das vorgelegte Urteil sich auf Verwaltungsakten, z. B. zu B-Plänen bezieht. Hier geht es jedoch um Gesellschafts- sowie Verwaltungsrecht.

Es liegen Akten der Gesellschaft zur Einsichtnahme vor, keine Verwaltungsakten. Es sind schutzwürdige Interessen der Gesellschaft und der Stellenbewerber zu wahren.

Das Kopieren oder Fotografieren von Bewerbungsunterlagen sollte selbstverständlich untersagt sein.

Die Ausschreibung zum Geschäftsführer beinhaltete konkrete Anforderungen, die dem jetzigen Verfahren entsprechen.

 

Herr Haack informiert, dass er der Auffassung ist, dass keine Verfahrensfehler gemacht wurden. Wenn im Laufe des Verfahrens festgestellt wurde, dass es für die Gesellschaft besser wäre, zwei Geschäftsführer einzusetzen, dann sollte entsprechend entschieden werden. Zu den Vorwürfen der unzureichenden Akteneinsicht erklärt Herr Haack, dass diese Möglichkeit auch an mehreren Tagen bestand. Er stellte jedoch fest, dass seitens der Fraktionen SPD und Linke offene Liste keine Einsicht genommen wurde. Für ihn zeugt dies von mangelndem Interesse.

 

Frau Kühl sah für sich keine Gelegenheit zur Akteneinsicht, da Terminkonflikte bestanden.

 

Herr van Slooten entschuldigt sich für das Fehlen bei der Einsichtnahme wegen Urlaubs, daher konnte er bislang keine Akteneinsicht nehmen.

Für ihn ist dennoch offensichtlich, dass weitere Zeit für die Bewertung zum Verfahren benötigt wird.

 

Herr Behrndt erläutert nochmals das Verfahren zur Akteneinsicht.

 

Frau Lewing berichtet, dass man informiert wurde, dass Akteneinsicht auch nach Vereinbarung zu gewünschten Terminen genommen werden konnte. Auch am Freitag nach 18:00 Uhr konnte man das Angebot wahrnehmen.

 

Herr Suhr erklärt, dass zwei Bürgerschaftsmitglieder seiner Fraktion, trotz Beantragung, von der Akteneinsicht ausgeschlossen wurden. Diese Problematik möchte er gern grundsätzlich klären.

Zur fehlenden e-Mail erläutert Herr Suhr, dass er den Inhalt einer fehlenden e-Mail nicht beurteilen kann.

 

Er erfragt nochmals, wie die Dokumentation zum „Herunterbrechen“ von großer Bewerberzahl auf finale Auswahl erfolgt ist. Die Beantwortung dazu erwartet Herr Suhr zum Tagesordnungspunkt 9.4.

 

Herr Dr. Badrow stellt den Antrag AN 0028/2019 wie folgt zur Abstimmung:

 

Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister als zuständiges Organ der Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft mbH wird aufgefordert,

 

1.            das Verfahren zur Besetzung der Geschäftsführung zunächst                                                    auszusetzen.

2             in eine rechtliche Prüfung zu möglichen Verfahrensfehlern einzutreten und das                                Prüfungsergebnis dem Hauptausschuss in seiner nächsten ordentlichen                                               Sitzung vorzulegen.

 

                2a.          Insbesondere soll in die Prüfung einbezogen werden, ob die aktuell                                        vorgeschlagene Lösung zur Besetzung und Bestellung von zwei                                                 Geschäftsführer*innen mit den entsprechenden neu zugeordneten                                       Aufgabenbereichen eine so erhebliche Abweichung im                                                                Bewerbungsverfahren beinhaltete, dass eine Neuausschreibung                                                             erforderlich wird.

 

                2b.         Weiterhin soll geprüft werden, ob die erst in einer späten Phase des                                      Verfahrens vorgenommenen Änderungen im Zuschnitt der beiden                                                 Stellen dazu geführt haben können, dass Wettbewerbsnachteile von                                              Mitbewerber*innen entstanden sind.

 

                2c.          Weiterhin soll geprüft werden, ob die Bewerber-Vorschläge des mit                                      dem Verfahren betrauten Personaldienstleisters mit Wissen der                                                             genannten veränderten Bedingungen anders ausgefallen wären, da                                    dieser ja keine Kenntnis von diesen Veränderungen hatte und die                                                          Personalvorschläge auf Grundlage des ursprünglichen Zuschnitts der                                     Stelle erfolgte.

 

3.                            dem Hauptausschuss in seiner nächsten Sitzung zu den                                                                                beabsichtigten organisatorischen und strukturellen Veränderungen in                                  der Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft mbH zu berichten und vor                                    allem die finanziellen und personellen Änderungen aufzuzeigen.

 

 

4 Zustimmungen 6 Gegenstimmen         0 Stimmenthaltungen

 

Mehrheitlich abgelehnt

 

Anschließend stellt Herr Dr. Badrow den Antrag AN 0021/2019 wie folgt zur Abstimmung:

 

Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den Mitgliedern und stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses die Möglichkeit zur Einsichtnahme in alle Unterlagen des Auswahlverfahrens zur Bestellung und Besetzung der Stelle des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin der SWG zu gewähren. Das beinhaltet ausdrücklich auch die Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen aller Bewerberinnen und Bewerber sowie die Dokumentation der in den einzelnen Stufen vorgenommenen Entscheidungskriterien.

 

2. Die Entscheidung/Empfehlung des Hauptausschusses zur Bestellung, bzw. Besetzung der Stelle des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin der SWG erfolgt frühestens in der Hauptausschusssitzung am 26. März 2019.

 

4 Zustimmungen 6 Gegenstimmen         0 Stimmenthaltungen


Mehrheitlich abgelehnt