Frau Wolle berichtet nach Rücksprache mit dem Rechtsamt, dass eine Regelung zur Müllvermeidung bei Veranstaltungen nicht in die vorhandene Sondernutzungssatzung integriert werden sollte. Eine mögliche Anknüpfung könnte an die Wochen- und Jahrmarktsatzung aus dem Jahr 1998 erfolgen. Es bietet sich an, diese Satzung neu zu fassen.

Frau Wolle gibt zu bedenken, dass Zuwiderhandlungen nur bei umfassenden Kontrollen festgestellt werden können. Bei dem derzeitigen Personalbestand wären nur stichprobenartige Kontrollen realisierbar.

 

Herr Meißner hält es für wichtig, im Rahmen einer Satzung Rechtssicherheit zu schaffen. Als erster Schritt sollten Regelungen bei Groß- und eigenen Veranstaltungen der Stadt diesbezüglich getroffen werden. Er erfragt, ob von Seiten der Verwaltung derartige Vorgaben gemacht werden können.

 

Frau Wolle merkt an, dass solche Regelungen bereits in den privatrechtlichen Verträgen enthalten sind. Zukünftig soll diese Verfahrensweise intensiviert werden. Frau Wolle ergänzt, dass derzeit in Zusammenarbeit mit der Gewerbeabteilung geprüft wird, ob Regelungen zur Müllvermeidung auch im Rahmen der Ausschreibung der Wochenmärkte integriert werden können, so dass diese Regelungen auch in die Verträge einfließen.

Frau Wolle führt weiter aus, dass die Thematik der Müllvermeidung auch im Rahmen der Kampagne „Weniger fürs Meer“ und bei Gesprächen mit anderen Institutionen ausführlich diskutiert wird. In Kooperation mit diversen Partnern ist die Anschaffung eines Spülwagens auf Landkreisebene im Gespräch.

In Bezug auf kleinere Veranstaltungen könnte sich Frau Wolle auch eine Lösung mit recyclingfähigen Materialien vorstellen. Diesbezüglich laufen Gespräche mit einem Anbieter und es wird demnächst einen Testlauf am „Tag der erneuerbaren Energien“ geben.

 

Herr Haack betont, dass Zielstellung des Antrages die Einführung einer Satzung ist. Dieses Ziel sollte dementsprechend auch näher beleuchtet werden. Er empfiehlt, sich an Satzungen anderer Kommunen zu orientieren. Bei Veranstaltungen ohne kommerziellen Charakter könnten Ausnahmeregelungen geschaffen werden.

 

Herr Lastovka  fordert Frau Wolle auf, die angesprochene Wochen- und Jahrmarktsatzung aus dem Jahr 1998 an die Geschäftsführung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung zu übergeben, so dass diese Satzung an das Protokoll angehängt werden kann.

 

Herr Suhr erfragt, ob die genannte Satzung durch die Verwaltung überarbeitet bzw. neu erarbeitet und dem Ausschuss vorgestellt wird oder ob ein politischer Impuls erforderlich ist. Zum Kontrollaufwand und dem erwähnten zusätzlichen Personalbedarf hinterfragt Herr Suhr, ob nicht bereits jetzt die Einhaltung von Auflagen durch Kontrollen überprüft wird. Er hält den Aufwand für überschaubar.

 

Frau Wolle verweist auf den Regelungscharakter der Sondernutzungssatzung, also die Art und den Gebrauch der öffentlichen Wege und Plätze.

 

Herr Bogusch ergänzt, dass er eine Ankopplung der Müllvermeidung bei Veranstaltungen an die Sondernutzungssatzung aufgrund des Regelungscharakters für nicht sinnvoll erachtet. Bei einer Sondernutzungserlaubnis nach Sondernutzungssatzung müssen Maße eingehalten und Flächen so zurückgeben werden wie sie übergeben wurden. Derzeitiger Kontrollaufwand ist lediglich die Abnahme der Fläche am Ende der Veranstaltung.

 

Herr Prof. Dr. Eilsberger schließt sich Herrn Haack an und meint, dass die wesentlichen Punkte geklärt sind und er es begrüßen würde, wenn die Verwaltung einen konkreten Satzungsentwurf erarbeitet und zur Diskussion in den Ausschuss einbringt.

 

Herr Lastovka stellt klar, dass die Wochen- und Jahrmarktsatzung analysiert und entschieden werden muss, ob diese überarbeitet oder eine gänzlich neue Satzung erarbeitet wird. Diese Entscheidung muss zunächst durch den Ausschuss getroffen werden. Anschließend ist ein konkreter Entwurf durch die Verwaltung zu erarbeiten.

 

Frau Wolle empfiehlt, die existierende Wochen- und Jahrmarktsatzung zugrunde zu legen.

 

Herr Haack stellt fest, dass die Verwaltung bereits aufgefordert wurde, diese Satzung dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen, so dass darüber diskutiert werden kann. Somit wäre das weitere Verfahren im Ausschuss bereits geklärt.

 

Herr Lastovka stimmt Herrn Haack zu. Entsprechend wird im Ausschuss verfahren.

 

Die erhaltenen Informationen werden zur Kenntnis genommen.