Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

  1. Wie ist der Stand der Fortschreibung „Spielraumentwicklungsplanung 2014“?

 

  1. Findet eine Zusammenarbeit mit Vereinen, Einrichtungen oder Bürgern statt? Wenn ja, wie sieht die Zusammenarbeit konkret aus?

 

  1. Für welchen Zeitraum ist eine Vorstellung des Konzeptes in den entsprechenden Ausschüssen geplant?

 

 

Frau Gessert beantwortet die Anfragen wie folgt:

 

Zu 1.

Der letzte Stand der Fortschreibung der Spielraumentwicklungsplanung ist von 2014 und gilt für einen Planungszeitraum von 4 Jahren. Sie beinhaltet eine analysebasierte Maßnahmenplanung und Prioritäten. Die festgelegten Prioritäten konnten mangels einer gesicherten Finanzierung noch nicht vollständig umgesetzt werden.

 

Zu 2.

Für die Fortschreibung der Spielraumentwicklungsplanung 2014 wurden Nutzerbefragungen durchgeführt, die über die Auswahl geeigneter Spielgeräte Aufschluss gaben. Im Zuge konkreter Spielplatzplanungen finden im betreffenden Wohngebiet entweder Bürgerversammlungen oder Schülerbeteiligungen in den Stadtteilschulen statt.

 

Zu 3.

Nach bisheriger Einschätzung könnte eine Fortschreibung der Spielraumentwicklungsplanung frühestens 2020 den entsprechenden Ausschüssen vorgelegt werden.

 

Herr Miseler nimmt Bezug auf die Haushaltsplanung 2020/21 und erfragt, ob es hier Differenzen geben könnte.

 

Frau Gessert antwortet, dass sie keine Konflikte sieht, da das Spielraumentwicklungskonzept bei jedem B-Plan, der ein Wohngebiet plant, überprüft wird.

Es wird geschaut, ob vorhandene Spielplätze mitgenutzt, instandgesetzt oder neue geschaffen werden müssen.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.