Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.  Gibt es alternative Prüfungen zum B – Plan 67?

     a.    24 Stunden Kindertagesstätte

Wurde der Erwerb des bereits versiegelten Grundstücks, dort wo das alte Eichamt steht, geprüft? 

Wenn ja, von wem und mit welchem Ergebnis?

 

      b.   Nahversorger

Wurde als Alternative die Möglichkeit der Erweiterung am Real, nach dem Beispiel Marktkauf in Greifswald, geprüft?

 

2.  Kann der Eingriff in den Waldbestand durch Teilung des B-Planes und durch die  

     Möglichkeit einer vertikalen Bauweise minimiert werden, um das Verfahren zur 

     Genehmigung des Baues einer Kita zu beschleunigen und gab es dazu bereits

     Vorschläge vom Investor bzw. vom Landesforstamt?

 

3.  Wie ist die Notwendigkeit eines Nahversorgers an dieser Stelle begründet und wann   

     wurde diese Begründung dem Landesforstamt vorgelegt?

 

Frau Gessert beantwortet die Anfragen wie folgt:

 

zu 1

a) Der Vorhabenträger für die Umsetzung des B-Plans Nr. 67 „Gelände westlich des Straßenbauamtes an der Greifswalder Chaussee, Andershof“ hatte sich nach seinen Aussagen mehrfach um den Erwerb des Grundstückes des ehemaligen Eichamtes bemüht. Nach Aussage vom Leiter des Forstamtes Schuenhagen hatte auch er im Sommer letzten Jahres beim Land nachgefragt, ob das Grundstück für die Ansiedlung eines Nahversorgers veräußert werden könnte. Wegen Eigenbedarf verkauft das Land jedoch nicht.

 

Zu 1

b) Den Vorgaben des städtischen Einzelhandelskonzeptes folgend hatte die Stadt seinerzeit einen Aldi-Neubau auf dem Gelände von real/ Aldi unterstützt. Leider fehlte dazu die Bereitschaft des Grundstückseigentümers. Angesichts der bevorstehenden Kündigung bemühte sich Aldi in jüngster Zeit erneut um diesen Standort, jedoch ohne Erfolg.

 

Zu 2)

Grundlage des Vorentwurfs zum B- Plan Nr. 67 ist das städtebauliche Konzept, welches der Vorhabenträger in Abstimmung mit dem Forstamt Schuenhagen erarbeitet hat. Möglichkeiten einer vertikalen Bauweise, z.B. eine Parkpalette oder eine Tiefgarage, wurden von Seiten des angesprochenen Nahversorgers als nicht wirtschaftlich umsetzbar abgelehnt.

Auch der 15h KiTa Betreiber lehnt für seine Einrichtung eine vertikale Bauweise ab.

 

Der Vorhabenträger erklärte gegenüber der Stadt, dass aufgrund der zu tätigenden Aufwendungen sein Konzept nur bei Realisierung der drei Bausteine KiTa, Nahversorger und Altenwohnen wirtschaftlich tragfähig realisierbar sei. Eine Teilung des B-Plans verfolgt er nicht.

 

 

Zu 3)

Es besteht ein öffentliches Interesse an einer bedarfsgerechten Nahversorgung im Stadtgebiet. Das bestätigt auch das im Entwurf vorliegende Regionale Einzelhandelskonzept für den Stadt-Umland-Raum Stralsund und gibt dazu Handlungsempfehlungen.

Diese beinhalten auch die Ansiedlung eines neuen Supermarktes/ Discounters in Andershof an diesem Standort.

 

Das zum B-Plan Nr. 67 erstellte Einzelhandelsfachgutachten der GMA ermittelte eine unterdurchschnittliche Nahversorgungsquote in diesem Versorgungsraum, die sich durch Verlust des Aldis und weiterer Wohnungsbautätigkeit noch vergrößern würde. Gemäß Standortprüfung gibt es im Bereich zwischen der Kreuzung Frankendamm und dem Einzelhandelskomplex real/Aldi keinen weiteren geeigneten Standort für einen Nahversorger.

 

Die Gespräche mit der Forstbehörde zu dem Gesamtvorhaben im B-Plan Nr. 67 laufen seit Dezember 2017. Die Begründung des Vorhabens wurde der zuständigen Forstbehörde formell mit dem Antrag auf Inaussichtstellung einer Waldumwandlung Anfang Mai 2018 und die ergänzende Standortprüfung Ende Juni 2018 übergeben.

Im Rahmen der Beteiligung zum Vorentwurf des B-Plans Nr. 67 Ende November 2018 erhielt das Forstamt ebenso die Planbegründung zuzüglich Einzelhandelsfachgutachten und Standortprüfung zur Stellungnahme. Diese Unterlagen geben eine umfangreiche und belastbare Begründung für das Plankonzept.

 

Frau Kühl erachtet es nicht für sinnvoll, einen großen Nahversorgerkomplex direkt neben einer Kita zu errichten und bittet, dies noch einmal zu überdenken.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.