Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt nach § 14 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) folgende Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Wahlvorstände:

 

Wahlvorsteher/in                           70,00 EUR

Stellv. Wahlvorsteher/in              50,00 EUR

Schriftführer/in                                65,00 EUR

Stellv. Schriftführer/in                  50,00 EUR

Beisitzer/in                                        40,00 EUR

Briefwahlvorsteher                        50,00 EUR

Schriftführer/in Briefwahl           40,00 EUR

übriger Briefwahlvorstand          30,00 EUR

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:


Einstimmig beschlossen