Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt nach § 14 Abs. 1
Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) folgende Aufwandsentschädigungen für
Mitglieder der Wahlvorstände:
Wahlvorsteher/in 70,00
EUR
Stellv. Wahlvorsteher/in 50,00
EUR
Schriftführer/in 65,00
EUR
Stellv. Schriftführer/in 50,00
EUR
Beisitzer/in 40,00
EUR
Briefwahlvorsteher 50,00
EUR
Schriftführer/in Briefwahl 40,00
EUR
übriger Briefwahlvorstand 30,00
EUR
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Einstimmig beschlossen