Herr Dr. Badrow teilt wie folgt mit:

 

1. Entwicklung Quartier 65

 

Das Verfahren zum Verkauf städtischer Grundstücke im Quartier 65 ist gemäß Bürgerschaftsbeschluss 2017-VI-06-0680 aufgehoben worden.

 

Die städtebauliche Machbarkeitsstudie wurde mit folgenden Änderungen modifiziert:

1. Integration eines Schwimmbades im Innenbereich des Quartiers

2. Verzicht auf eine Tiefgarage

3. flexible Nutzung und Kombination von Wohnen, Appartement, Beherbergung in Verbindung mit Gewerbe und Gastronomie im Erdgeschoss

4. Aufteilung in mehrere Bauabschnitte

 

Die LEG ist beauftragt, die notwendigen Schritte zur Vorbereitung und abschnittweisen Realisierung einzuleiten.

Erste informelle Gespräche mit Kreditgebern sind bereits erfolgt und eine Finanzierung in Aussicht gestellt.

Für die äußere Gestaltung des Quartiers ist die Durchführung eines Wettbewerbs vorgesehen.

 

 

2. Entwicklung Quartier 68

 

Wegen der besonderen Bedeutung für die Entwicklung des Hafenareals informiert der Oberbürgermeister heute darüber, dass in Kürze auch die städtischen Flächen im Quartier 68 durch die SES öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben werden.

Es handelt sich um das nördlich des Parkhauses an der Holzstraße gelegene Quartier auf der südlichen Hafeninsel, auf dem sich unter anderem der sogenannte Putzspeicher und das Gebäude der ehemaligen Seekasse befinden.

 

Grundlage der Ausschreibung werden die Vorgaben des Managementplans Altstadt sein, die eine Schließung der Baulücken und Sanierung der teilweise denkmalgeschützten Bausubstanz vorsehen. Wesentliches Entscheidungskriterium für den Verkauf der Grundstücke wird ein attraktives und stimmiges Nutzungskonzept sein. Sofern qualifizierte Bewerbungen eingehen, kann der Bürgerschaft eine entsprechende Beschlussvorlage in wenigen Monaten zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

3. IFH Studie „Vitale Innenstädte“

 

Die Hansestadt Stralsund beteiligte sich, unterstützt durch die IHK Rostock und den Stadtmarketingverein, 2018 erstmalig an der IFH Studie „Vitale Innenstädte“.

Und das mit großem Erfolg!

Denn im Segment der Städte mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern belegt Stralsund den Spitzenplatz. Und setzte sich damit gegen 29 weitere untersuchte Städte in diesem Segment durch.

 

 

4. Sachstandsbericht zur Bürgerschaftsanfrage „Stationäres Kinderhospiz in Stralsund“ vom 10.09.2018

 

 

Im Oktober 2018 sind die Wohlfahrtseinrichtungen der Hansestadt Stralsund dem Förderverein Kinderhospiz Leuchtturm e.V. Greifswald beigetreten. Dieser Verein hat nicht nur das Ziel, ein stationäres Kinderhospiz zu errichten, er betreibt auch einen ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst.

 

Im Oktober 2018 fand ein Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter der Kranken-/Pflegekasse statt, mit folgenden Aussagen:

 

- Ausschlaggebend für die Bewilligung eines stationären Kinderhospizes  ist eine positive Bedarfsanalyse.

 

- In Notsituationen können auch Kinder, mit einer Genehmigung durch die Krankenkasse, im Stralsunder stationären Hospiz „Gezeiten“ versorgt werden.

 

Gespräche zur Erstellung einer Bedarfsanalyse zum Thema stationäres Kinder-und Jugendhospiz mit integrierten Tagespflegeplätzen in Mecklenburg –Vorpommern erfolgte mit der Hochschule Stralsund und der Hochschule Neubrandenburg.

 

Folgende Fragestellungen sollen dabei betrachtet werden:

 

- Braucht Mecklenburg-Vorpommern ein stationäres Kinder- und Jugendhospiz?

 

- Ist die Errichtung eines stationären Kinder-und Jugendhospizes in Mecklenburg-

  Vorpommern, explizit in der Region Stralsund, bedarfsgerecht?

 

Die Absprachen zur Durchführung dieser Studie mit den Dozenten, Studenten, dem Vorstand des Fördervereins Kinderhospiz und der Geschäftsführung der Wohlfahrtseinrichtungen erfolgt im März 2019. Entstehen soll eine Regionalstudie für Mecklenburg-Vorpommern, um die Notwendigkeit der Entstehung eines stationären Kinder- und Jugendhospizes mit integriertem Tageshospiz zu belegen oder auch nicht.

 

Im Februar 2019 wird eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Hospiz „Gezeiten“ der Wohlfahrtseinrichtungen und dem Förderverein Kinderhospiz Leuchtturm e.V. geschlossen. Gegenstand der Vereinbarung ist die Zusammenarbeit beider Partner zur Begleitung und Unterstützung von lebensverkürzend erkrankten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und deren Familien. Der Entwurf dazu liegt bereits vor.

 

Auf dem Gelände des Sozialzentrums „Am Grünhufer Bogen“ wurde dem Verein ein freies Grundstück, das sich in Erbpacht der Wohlfahrtseinrichtungen befindet, angeboten. Wenn die Bedarfsanalyse positiv ausfällt, steht der Förderverein der Nutzung dieses Grundstücks aufgrund der zentralen Lage und vieler möglicher Synergien positiv gegenüber.

 

 

5. Regionales Einzelhandelskonzept für den Stadt-Umland-Raum Stralsund

 

Am 30. Januar 2019 fand im Stralsunder Rathaus auf Einladung des hierbei federführend für den Planungsverband Vorpommern agierenden Amtes für Raumordnung und Landesplanung die Präsentation des Konzeptentwurfs statt.

Hierzu waren die Mitglieder der begleitenden Arbeitsgruppe, bestehend aus den Vertretern aller Gemeinden des Stadt-Umland-Raums, der Industrie- und Handelskammer, des Handelsverbandes Nord, der obersten Landesplanungsbehörde und des Vereins Stadtmarketing Stralsund e.V. eingeladen.

 

Die beauftragte Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH stellte die wesentlichen Inhalte des Konzeptes nochmals der Arbeitsgruppe vor. Dazu gehören insbesondere das Sortimentskonzept, das Standortkonzept, die Ausweisung der zentralen Versorgungsbereiche sowie Steuerungsempfehlungen für die Einzelhandelsentwicklung und Standortlenkung im Stadt-Umland-Raum.

 

Der Entwurf des Konzeptes wird nach letzter redaktioneller Überarbeitung den Vertretern der Umlandgemeinden und den zuständigen Ausschüssen der Hansestadt vorgestellt.

 

6. Verhandlung mit der Gemeinde Kramerhof

 

Zwischenzeitlich wurde ein Vertrag erarbeitet. Dieser wird den Gremien in den nächsten Wochen zur Beratung vorgelegt.