Sitzung: 08.01.2019 zeitweiliger Ausschuss Stadtmarke (beendet)
Herr Fürst geht auf die von ihm erstellten Unterlagen ein.
Als erstes nennt er Eckpunkte im Stadtmarken-Prozess.
Hier weist er darauf hin, dass es sich um die Entwicklung einer Stadtmarke und nicht, wie in dem Antrag 0143/2015 formuliert, um die Entwicklung einer Regionalmarke handelt.
Herr Dr. Zabel weist darauf hin, dass sich das aus dem Bürgerschaftsbeschluss ergeben würde.
Die Federführung sollte beim zeitweiligen Ausschuss Stadtmarke liegen unter Beteiligung der zugeladenen Institutionen und ggf. zusätzlicher Vertreter weiterer Zielgruppen. Alternativ könnte eine Steuerungsgruppe gebildet werden. Hier sind dann Kriterien über die Zusammensetzung der Steuerungsgruppe, deren Verfahrensweise und die Berichterstattung an den Ausschuss festzulegen.
Die Moderation des Stadtmarken-Prozesses sollte durch eine externe Agentur erfolgen. Hier hält Herr Fürst eine Ausschreibung für zwingend notwendig. Außerdem sollte eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Prozess gegeben sein. Diese Beteiligung sollte ebenfalls unter Federführung der verantwortlichen Agentur ablaufen.
Eine zügige Prozess-Gestaltung hält Herr Fürst ebenfalls für notwendig.
Herr Zabel nennt die Punkte, über die entschieden werden muss:
- Soll eine Steuerungsgruppe gebildet werden?
- Soll eine Agentur den Stadtmarke-Prozess begleiten? (Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit)
Herr Dr. Zabel weist darauf hin, dass die Begleitung einer Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit durch eine Agentur die Möglichkeit bietet, dass Daten professionell ausgewertet und unterstützende Technik genutzt werden könnte.
Herr van Slooten spricht sich gegen die Bildung einer Steuerungsgruppe aus. Eine öffentliche Veranstaltung zum Thema sollte durch eine professionelle Agentur geleitet werden.
Herr Grundke gibt den Hinweis, dass Informationen, die von einer Agentur gesammelt werden müssten, eventuell von der Hochschule bereitgestellt werden können. Dies würde die Kosten senken.
Auch Herr van Slooten hält es für wichtig, dass die bereits beteiligten Institutionen der Agentur bekanntgegeben werden und bereit sind, den Prozess zu begleiten.
Herr Harnisch erinnert an den zeitlichen Aufwand und spricht sich dafür aus, den Kreis der Beteiligten zu erweitern (Gesundheitswesen, Kultur). Gleichzeitig weist er darauf hin, dass eine Agentur möglichst nur mit einem Entscheider sprechen möchte. Weiter bietet Herr Harnisch an, der Agentur das Netzwerk des Stadtmarketing Vereins zur Verfügung zu stellen. Wichtig ist es, eine gute IST-Analyse zu erhalten.
Herr Dr. Zabel ist gegen die Erweiterung des momentan bestehenden Gremiums, erklärt aber, dass jederzeit Gäste geladen werden können und auch die Agentur kann mit verschiedenen Bereichen Kontakt aufnehmen, um Informationen zu sammeln und diese dann im Ausschuss vorzustellen.
Herr Haack spricht sich ebenfalls gegen eine Steuerungsgruppe und auch gegen die Erweiterung des Gremiums aus.
Auf die Frage von Herrn Dr. Zabel antwortet Herr Fürst, dass die Angebote der Agenturen auch die Kosten für die monatliche Berichterstattung vor dem Ausschuss enthalten sollen.
Herr Dr. Zabel stellt die Frage, ob keine Steuerungsgruppe gebildet werden soll zur Abstimmung:
Abstimmung 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen
Somit wird keine Steuerungsgruppe gebildet.
Herr Dr. Zabel fragt, welche Informationen die Verwaltung benötigt, um die Ausschreibung für die Vergabe der Moderation einer Veranstaltung durch eine Agentur vorzubereiten.
Herr Fürst verweist auf die Tischvorlage und schlägt vor, zur nächsten Sitzung eine Art Leistungsverzeichnis vorzubereiten.
Kriterien für die
Ausschreibung der prozessbegleitenden Agentur
- Die bewerbenden Agenturen haben ein Konzept mit folgenden Inhalten eizureichen:
o Die Agentur definiert die zu begleitenden Zielgruppen und Initiativen und stellt ihre Vorstellung zu deren Einbeziehung in den Prozess vor.
Aus Sicht von Herrn Fürst müssten Sport, Kultur, Kirchen und Soziale Verbände in den Prozess einbezogen werden. Die Agentur soll vorschlagen, wie diese beteiligt werden sollen. Auch die Beteiligung der Bürger zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang muss von der Agentur vorgestellt werden.
Herr Dr. Zabel spricht sich dafür aus, eine öffentliche Veranstaltung zur Stadtmarke im Rathaus durchzuführen. Dort soll es Möglichkeiten zur Diskussion und Meinungsäußerung geben.
Herr Siebert schlägt vor, Anregungen für eine Ausschreibung an Herrn Fürst zu senden. Herr Dr. Zabel bittet, den zeitlichen Rahmen zu beachten und die Anregungen so frühzeitig einzureichen, dass in der nächsten Sitzung das von Herrn Fürst vorbereitete Leistungsverzeichnis abgestimmt werden kann.
Herrn Grundke ist wichtig, dass eine Agentur gewählt wird, die sich mit dem Stadtmarke-Prozess auskennt.
Herr Dr. Zabel erklärt, dass dies mit der Ausschreibung erfragt werden kann.
Herr Kretzschmar erkundigt sich, wann die öffentliche Veranstaltung durchgeführt werden soll, vor oder nach der Ausschreibung.
Herr Suckow hält es für sinnvoll, die breite Öffentlichkeit vor der Ausschreibung über wesentliche Inhalte und Prozesse zu informieren.
Herr van Slooten spricht sich dafür aus, die bisherige Zeitschiene einzuhalten. Aus seiner Sicht ist es nicht sinnvoll, zu einer Veranstaltung einzuladen, auf der dann mitgeteilt wird, dass demnächst ein Stadtmarkenprozess angestoßen werden soll und die Bürger dann nochmal informiert werden. Herr van Slooten sieht es auch als Aufgabe einer Agentur, alle relevanten Zielgruppen zu hören und zu beteiligen. Er äußert Bedenken, sollte der Prozess ohne Beteiligung einer Agentur begonnen werden.
Herr Suckow erklärt, dass die von ihm vorgeschlagene Veranstaltung dazu dienen soll, Informationen über den Stadtmarke-Prozess zu erhalten, um dann die Agenturen entsprechend bewerten und auswählen zu können.
Herr Dr. Zabel konkretisiert die Fragestellung und fragt, ob eine öffentliche Veranstaltung durch eine Agentur moderiert werden soll, um die Ergebnisse nutzen zu können. Es ist sicher möglich, Statements von Institutionen zu hören, aber auch Informationen zu sammeln und beides zu kombinieren.
Zu klären ist, ob die Veranstaltung durch eine Agentur durchgeführt werden soll.
Herr Lastovka schlägt vor, zu der öffentlichen Veranstaltung alle sich auf die Ausschreibung bewerbenden Agenturen hinzuzuziehen.
Herr Fürst schlägt ein 2-stufiges Verfahren vor:
1. Auf der Internetseite der Hansestadt wird um Abgabe von Bewerbungen von Agenturen mit entsprechenden Referenzen gebeten.
2. Nach Prüfung der eingegangenen Bewerbungen werden ca. 3 Agenturen aufgefordert, Angebote entsprechend des Leistungsverzeichnisses einzureichen. Die dann gewählte Agentur sollte auch die Moderation der Informationsveranstaltung übernehmen.
Auch Herr Röll spricht sich dafür aus, die öffentliche Veranstaltung von einer Agentur moderieren zulassen, um mit den Informationen entsprechend umgehen zu können.
Die Institutionen sollen während der Veranstaltung die Möglichkeit erhalten, ihre Position deutlich zu machen.
Frau Quintana Schmidt ist der Meinung, dass die Öffentlichkeit nicht nur informiert werden soll, sondern die Möglichkeit erhält, ihre Meinung mitzuteilen. Wenn dieser Prozess durch eine Agentur geleitet wird, ist schon eine Version vorhanden und nicht mehr viel Spielraum.
Herr van Slooten weist darauf hin, dass es wichtig ist, die Expertise der Agentur in Anspruch zu nehmen und auch deren Erfahrung zum Beispiel im Hinblick auf öffentliche Veranstaltungen zu nutzen.
Herr Harnisch betont, dass im Ausschuss Konsens über den Inhalt der Ausschreibung bestehen muss. Dies sollte beim nächsten Mal geklärt werden.
Herr Dr. Zabel merkt an, dass bei der Wahl der Agentur auch der Vorschlag zur Einbeziehung der Öffentlichkeit berücksichtigt werden sollte.
Herr Ambrosat merkt an, dass geklärt werden muss, was mit einer öffentlichen Veranstaltung erreicht werden soll. Geht es darum, ein fertiges Konzept zu präsentieren oder geht es erst einmal darum, Informationen zu sammeln und diese als Grundlage für eine Ausschreibung zu nutzen. Er schlägt vor, sich mit der Hochschule über das weitere Vorgehen zu beraten. Eine Agentur ist geprägt und eventuell in ihrem Vorgehen festgelegt.
Herr Dr. Zabel stellt das 2-stufige Verfahren von Herrn Fürst zur Abstimmung:
Abstimmung: 8 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 1 Stimmenthaltung
Herr Dr. Zabel betont, dass auch die Institutionen die Möglichkeit haben, sich an der Gestaltung der Ausschreibung zu beteiligen.
Herr Fürst geht weiter auf die Tischvorlage ein:
- Erstellung einer IST-Analyse bezüglich der aktuellen Wahrnehmung der Hansestadt Stralsund von innen und von außen durch die Zielgruppen (unter Beachtung vorhandener Daten und Studien)
Die Erstellung der IST-Analyse sollte ebenfalls Aufgabe der Agentur sein.
Herr Dr. Zabel merkt an, dass die Hochschule und die dort vorhandenen Informationen genutzt werden sollten.
- Aufzeigung von Möglichkeiten der Positionierung mit Benennung der Kernbotschaften
- Entwicklung einer Markenstrategie
Hier ist die Agentur gefordert, die Kernbotschaft rauszusuchen und eine entsprechende Markenstrategie zu entwickeln.
- Entwicklung eines Corporate Design (Bildersprache, Wording, Farben, Kernbotschaft)
Herr van Slooten warnt davor, einen Slogan entwickeln zu lassen.
Herr Boie weist auf die vermutlich hohen Kosten hin.
Herr Dr. Zabel ist der Ansicht, dass das Corporate Design Teil der Ausschreibung sein sollte, damit das Ganze nicht zergliedert wird. Auch Herr Kretzschmar ist dieser Ansicht.
Herr van Slooten betont, dass die Idee wichtig ist, Anpassungen können auch später noch vorgenommen werden.
Herr Dr. Zabel betont, dass über die Kernbotschaft Einigkeit herrschen muss.
Herr Fürst führt seine Erläuterungen weiter aus:
- Unterbreitung von Vorschlägen zur Kommunikationsstrategie der Stadtmarke
- Bericht der Agentur vor dem zeitweiligen Ausschuss Stadtmarke (monatlich) und Vorlage von Entscheidungsvorschlägen für ggf. notwendige Entscheidungen zum Prozess
In Bezug auf den Zeitplan fordert Herr Lastovka die Nennung des Zeitrahmens in der Ausschreibung.
Herr Fürst geht auf den Zeitplan ein:
Vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft soll eine Stadtmarke entwickelt werden.
Eine entsprechende Beschlussvorlage wird für die Bürgerschaft erstellt.
Die außerplanmäßige Ausgabe wird beantragt.
Herr Dr. Zabel erklärt, dass dies Bestandteil der Vorlage bzw. des Beschlusses sein soll.
Herr Fürst bestätigt dies bei entsprechender Erreichung der Wertgrenze.
Ziel ist das Vorliegen des Ausschreibungs-/Leistungsverzeichnisses in vier Wochen.
Parallel dazu sollte ein Interessenbekundungsverfahren auf der Internetseite der Hansestadt Stralsund für Agenturen gestartet werden.
Ein Interessenbekundungsverfahren soll laut Herrn Dr. Zabel erst nach dem Beschluss der Bürgerschaft eröffnet werden.
Mit dem Hinweis, dass eine entsprechende Entscheidung noch aussteht, kann das Interessenbekundungsverfahren nach Meinung von Herrn van Slooten sofort angeschoben werden. Er hält die Vorgehensweise für unschädlich. Mit dem Zusatz, dass die Entscheidung noch aussteht, geht dies für Herrn Dr. Zabel in Ordnung.
Herr Phillipen plädiert dafür, die Bürgerschaftssitzung abzuwarten.
Die Ausschussmitglieder verständigen sich darauf, den Beschluss der Bürgerschaft abzuwarten.
Das 2-stufige Verfahren startet dann mit dem Beschluss der Bürgerschaft. Es folgt das Interessenbekundungsverfahren und daraus Angebote, die abgegeben werden. Im April könnte dann die Auftragserteilung an die Agentur erfolgen.
Herr Fürst geht davon aus, dass der Prozess circa 6 Monate dauern wird.
Das würde bedeuten, dass ein Ergebnis im Oktober/November vorliegen könnte.
Der Termin für die öffentliche Veranstaltung sollte vor der Sommerpause liegen.
Herr Dr. Zabel schließt den Tagesordnungspunkt.