Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Frau Gessert teilt mit, dass die geforderte Stellungnahme von der Hansestadt Stralsund fristgerecht bis zum 23.01.2019 abgegeben werden soll, unter dem Vorbehalt, dass die Bürgerschaft im Nachhinein zustimmt. Folglich erläutert Frau Gessert kurz den Inhalt des 2. Antrages, welcher sich unter anderem aus den Eignungsgebieten und Altgebieten erschließt. Es wird bekannt gegeben, dass die Hansestadt Stralsund nur von dem Altgebiet betroffen ist, was in diesem Fall Altefähr ist. Frau Gessert erklärt ausführlich, warum sich gegen die Öffnungsklausel entschieden wurde und auch, warum durch das Repowering der UNESCO-Welterbestatus gefährdet wäre. Dort bringt sie besonders hervor, dass durch Windanlagen die über 200m hoch sind, das Stadtbild beeinträchtigt wäre, was wiederum eine potenzielle Gefährdung darstellt. Dazu teilt Frau Gessert mit, dass ICOMOS im August 2017 unter anderem darüber tagte und die Auffassung der Hansestadt Stralsund vollstens unterstützt.

Herr Suhr merkt an, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen das Repowering eigentlich begrüßen und fragt, welche Konsequenzen es tatsächlich für die Hansestadt Stralsund hätte. Dazu fragt er sich, ob die Aussagen von ICOMOS so verifiziert werden können, dass als Konsequenz der Verlust des Welterbestatuses hervorgehen würde.

Frau Gessert erklärt noch einmal, dass ICOMOS die potenzielle Gefährdung, welche die Hansestadt Stralsund sieht, nachvollziehen kann. Auch erklärt sie, dass wenn die Stellungnahme der Hansestadt Stralsund abgefasst wird, die Gefahr des Herauswagens besteht und somit das Repowering in Altefähr stattfinden könnte.

Frau Gessert informiert darüber, dass die Einwände bekannt gegeben werden müssen.

Wenn es einen Entwurf geben würde, der vorsehe die Anlagen in Altefähr nicht über 70m zu bauen, so würden kaum negative Einwände von der Hansestadt Stralsund erfolgen.

Herr Haack merkt an, dass, wenn die Einwände der Hansestadt Stralsund abgewogen werden würden, man immer noch die Möglichkeit hat, sich an den Regionalen Planungsverband zu wenden. Denn der Regionale Planungsverband kann, als „mächtigste“ Stelle, Entscheidungen umändern.

Herr van Slooten geht darauf ein, dass der Planungsverband das Problem hat, dass niemand die Windkraftanlagen vor seiner Haustür haben möchte und dass die Fläche der Windkraftanlagen nicht unter 3-4% kommen darf, da die Planung sonst keinen Regelungsgehalt mehr hat.

 

Herr Lastovka stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0068/2018 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.

 


Abstimmung: 7 Zustimmungen      0 Gegenstimmen      1 Stimmenthaltung