Welche
Möglichkeiten sieht die Verwaltung zur
Unterstützung der Pflegekräfte im ambulanten Einsatz?
Herr Bogusch antwortet wie folgt:
Zur Verbesserung der
Parkmöglichkeiten für Pflegekräfte besteht gemäß Landeserlass die Möglichkeit,
für soziale Dienste eine Ausnahmegenehmigung von den Regelungen der StVO zu
erhalten. Die Ausnahmegenehmigung muss bei der Unteren Verkehrsbehörde der
Hansestadt Stralsund beantragt werden und berechtigt zum gebührenfreien Parken
auf bewirtschafteten Flächen und gestattet das Parken im eingeschränkten
Halteverbot, in Halteverbotszonen und verkehrsberuhigten Bereichen. Viele
Pflegedienste nutzen dieses Angebot schon jahrelang.
Herr Butter bittet zum Verständnis um Klarstellung, dass der Fehler ggf. von den Pflegediensten ausgeht, wenn diese es versäumen, die Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Herr Bogusch berichtet, dass dieses Angebot bereits vielfach genutzt wird. Er kann jedoch nicht ausschließen, dass einzelne keine Kenntnis davon haben.
Herr Butter verzichtet auf die beantragte Aussprache.