Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.       Wurde die Planung durch ein Planungsbüro durchgeführt und wurden die TÜV-Vorgaben dabei eingehalten?

 

2.       Wurde die „Fachfirma“ bereits zu 100% bezahlt?

 

3.       Durch wen wurden die Bauarbeiten beaufsichtigt?

 

 

Herr Bogusch beantwortet die Fragen wie folgt im Zusammenhang:

 

Die Planung des Spielplatzes wurde durch kein Planungsbüro vorgenommen. Stattdessen wurden verschiedene Spielgerätehersteller aufgerufen, sich an einem Ideenwettbewerb zur individuellen Gestaltung eines Spielplatzes zum Thema Wallenstein-Belagerung zu beteiligen. Die Auswahl des Entwurfes erfolgte dann durch die Kinder der Schill-Schule.

 

Die Spielgerätefirma stellte die Geräte nach der gültigen DIN EN 1176 her. Der Aufbau der Geräte wurde durch ein externes Montageteam im Auftrag der Spielgerätefirma ausgeführt. Die Montage erfolgte unter Federführung des Bauleiters der Spielgerätefirma. Die Errichtung des Spielplatzes wurde von der Abteilung Straßen und Stadtgrün begleitet. Im Zuge der Baubegleitung wurden bereits Mängel an dem Spielplatz erkannt.

 

Vor Freigabe von Spielplätzen erfolgt eine Überprüfung des Spielplatzes durch eine externe TÜV-Prüfung. Die TÜV-Prüfung des Kinderspielplatzes auf der Hospitaler Bastion zeigte eine Vielzahl von gravierenden Einbaumängeln in Folge dessen der Spielplatz nicht zur Benutzung freigegeben werden konnte.

 

Nachdem der von der Spielgerätefirma genannte Termin zur Beseitigung der Mängel verstrichen war, ohne dass Ausbesserungsarbeiten durchgeführt wurden, wurde von der Abteilung Straßen und Stadtgrün eine Frist zur Beseitigung der Mängel gesetzt. Auch innerhalb dieser Frist wurden die Mängel nicht beseitigt, so dass die Stadt den bestehenden Vertrag mit dem Spielgerätehersteller gekündigt hat. Die noch ausstehende Restzahlung in Höhe von rd. 15 TEUR - rund 55 TEUR betrug das ursprüngliche Auftragsvolumen - wurde einbehalten.

 

Die Mängelbeseitigung erfolgt teilweise durch die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs, zum Teil war auch eine Vergabe von Leistungen erforderlich. Trotz der schwierigen Auftragslage konnten die erforderlichen Aufträge inzwischen vergeben werden. Diese Leistungen können über das einbehaltene Geld finanziert werden.

 

Eine Vielzahl an Mängel wurde inzwischen behoben, es sind jetzt noch Tischlerarbeiten erforderlich, die im November durchgeführt werden sollen, um dann nach erfolgter erneuter TÜV-Prüfung den Spielplatz endlich freigeben zu können.

 

Herr Tiede dankt für die Ausführungen. Er drückt sein Befremden über die Informationsweitergabe durch die Stadtverwaltung aus.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.