1. Wurde die Planung durch ein Planungsbüro durchgeführt und wurden die TÜV-Vorgaben dabei eingehalten?
2. Wurde die „Fachfirma“ bereits zu 100% bezahlt?
3. Durch wen wurden die Bauarbeiten beaufsichtigt?
Herr Bogusch beantwortet die Fragen wie folgt im Zusammenhang:
Die Planung des Spielplatzes
wurde durch kein Planungsbüro vorgenommen. Stattdessen wurden verschiedene
Spielgerätehersteller aufgerufen, sich an einem Ideenwettbewerb zur
individuellen Gestaltung eines Spielplatzes zum Thema Wallenstein-Belagerung zu
beteiligen. Die Auswahl des Entwurfes erfolgte dann durch die Kinder der
Schill-Schule.
Die Spielgerätefirma stellte die
Geräte nach der gültigen DIN EN 1176 her. Der Aufbau der Geräte wurde durch ein
externes Montageteam im Auftrag der Spielgerätefirma ausgeführt. Die Montage
erfolgte unter Federführung des Bauleiters der Spielgerätefirma. Die Errichtung
des Spielplatzes wurde von der Abteilung Straßen und Stadtgrün begleitet. Im
Zuge der Baubegleitung wurden bereits Mängel an dem Spielplatz erkannt.
Vor Freigabe von Spielplätzen
erfolgt eine Überprüfung des Spielplatzes durch eine externe TÜV-Prüfung. Die
TÜV-Prüfung des Kinderspielplatzes auf der Hospitaler Bastion zeigte eine
Vielzahl von gravierenden Einbaumängeln in Folge dessen der Spielplatz nicht
zur Benutzung freigegeben werden konnte.
Nachdem der von der
Spielgerätefirma genannte Termin zur Beseitigung der Mängel verstrichen war,
ohne dass Ausbesserungsarbeiten durchgeführt wurden, wurde von der Abteilung
Straßen und Stadtgrün eine Frist zur Beseitigung der Mängel gesetzt. Auch
innerhalb dieser Frist wurden die Mängel nicht beseitigt, so dass die Stadt den
bestehenden Vertrag mit dem Spielgerätehersteller gekündigt hat. Die noch
ausstehende Restzahlung in Höhe von rd. 15 TEUR - rund 55 TEUR betrug das
ursprüngliche Auftragsvolumen - wurde einbehalten.
Die
Mängelbeseitigung erfolgt teilweise durch die Mitarbeiter des städtischen
Bauhofs, zum Teil war auch eine Vergabe von Leistungen erforderlich. Trotz der
schwierigen Auftragslage konnten die erforderlichen Aufträge inzwischen
vergeben werden. Diese Leistungen können über das einbehaltene Geld finanziert
werden.
Eine
Vielzahl an Mängel wurde inzwischen behoben, es sind jetzt noch
Tischlerarbeiten erforderlich, die im November durchgeführt werden sollen, um
dann nach erfolgter erneuter TÜV-Prüfung den Spielplatz endlich freigeben zu
können.
Herr Tiede dankt für die Ausführungen. Er drückt sein Befremden über die Informationsweitergabe durch die Stadtverwaltung aus.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.