Sitzung: 04.10.2018 Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung (beendet)
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: AN 0061/2018
Herr Bogusch erläutert, dass der Antrag als Impuls für weitere Gedankengänge, z.B. Strecke, Betriebsmittel oder Technologieeinsatz, verstanden wird. Er findet es problematisch, mit einem spurgebundenen System zu arbeiten, da dies größere infrastrukturelle Maßnahmen erfordert. Einfacher wäre es, wenn eine bestehende Infrastruktur mitgenutzt werden könnte, z.B. Nahverkehr.
Perspektivisch gedacht, wäre ggf. die Nutzung des Gleises, welches zum Nordhafen führt, möglich. Mit dem aktuellen Hafenbetrieb ist diese Möglichkeit jedoch nicht vereinbar.
Herr Bogusch teilt weiter mit, dass der komplett autonome Betrieb von Fahrzeugen im Straßenverkehr technologisch derzeit noch nicht möglich bzw. problematisch ist. Daher muss geprüft werden, ob eine Streckenführung innerhalb des bestehenden Straßenverkehrs oder auf einer eigenen Trasse gewollt oder möglich ist.
Herr Bogusch ergänzt, dass auf Seiten der Verwaltung nicht die Kapazitäten vorhanden sind, große innovative Konzepte in dem Bereich zu entwerfen. Sollte die Idee weiterverfolgt werden, müsste ein Planungsbüro beauftragt und somit auch Geld dafür in den Haushalt eingestellt werden.
Herr Lastovka regt an, zu prüfen, ob Fördermittel vom Bund für die Thematik autonomes Fahren bereitgestellt werden.
Herr Bogusch erklärt, dass die Förderfähigkeit geprüft werden kann. Er merkt jedoch an, dass ein Eigenanteil durch die Hansestadt Stralsund in jedem Fall getragen werden müsste. Herr Bogusch stellt klar, dass, sollte der Antrag weiterverfolgt werden, die Verwaltung sich dem Projekt nicht versperrt und alle erforderlichen Maßnahmen treffen würde.
Herr Suhr weist darauf hin, dass gewisse Parameter zeitlimitierend wirken. Er nennt u.a. den Bezug zwischen Prüfung der Förderfähigkeit und dem Einstellen in den Haushalt. Außerdem merkt er an, dass bei der Streckenführung Neuer Markt/Bahnhof auch die Weiterentwicklung der laufenden Projekte berücksichtigt werden müsste. Herr Suhr erfragt, wie hoch der zeitliche Aufwand eingeschätzt wird, der auch die zeitlimitierenden Parameter berücksichtigt.
Herr Bogusch stellt klar, dass konkrete Zahlen bis zur nächsten Phase der Haushaltsplanung vorliegen müssten. Bis dahin müssten Aussagen zur Förderfähigkeit vorliegen und festgestellt sein, welchen Kostenrahmen das Projekt beansprucht. Zuvor müsste die Streckenführung diskutiert und das Potenzial dieser Strecke analysiert werden. Außerdem gilt es festzustellen, ob das Projekt aufgrund des innovativen Systems oder eines konkreten Bedarfs verfolgt wird. Hinsichtlich des Bedarfs hat Herr Bogusch jedoch Zweifel, da die Anbindung vom Bahnhof in die Altstadt durch den Nahverkehr mit mehreren Linien gewährleistet wird.
Bezüglich der Berücksichtigung der bereits laufenden Projekte kann Herr Bogusch keine Aussage zum zeitlichen Aufwand treffen.
Herr Lastovka konkretisiert die Frage nach der Zeitschiene, wenn diese hinsichtlich des Einsatzes innovativer Technologie beurteilt werden soll.
Herr Bogusch meint, dass die Prüfung bis Frühjahr/Sommer 2019 andauern könnte.
Herr van Slooten stellt klar, dass die bisher genannten Optionen nur funktionieren können, wenn sie in ein Verkehrskonzept für die Altstadt eingebettet sind. Er ist der Überzeugung, dass ein Stückwerk ohne Gesamtkonzept nicht zum Erfolg führen wird.
Herr Lastovka plädiert dafür, Fördermöglichkeiten für den Einsatz innovativer Modelle zu prüfen, um anschließend eine geeignete Nutzungsmöglichkeit in Stralsund auszuloten.
Herr Bogusch meint, dass zunächst Fördermöglichkeiten gefunden werden müssten. Im fortschreitenden Verfahren müssten dem Zuwendungsgeber dann klare Fakten genannt werden. Er tendiert dazu, erst ein passendes Förderprogramm und die damit verbundenen Fördervoraussetzungen zu finden. Wenn dann eine Fördermöglichkeit besteht, müssten die konkreten Ziele und Einsatzmöglichkeiten anschließend diskutiert werden. Andernfalls müsste festgestellt werden, dass der Antrag nicht weiter verfolgt werden kann.
Herr Lastovka begrüßt den Vorschlag von Herrn Bogusch zur Vorgehensweise und stellt diesen wie folgt zur Abstimmung:
Abstimmung: 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen
Der Tagesordnungspunkt wird bis zum Vorliegen des Prüfergebnisses auf die Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung am 21.02.2019 vertagt.