Sitzung: 13.09.2018 Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung (beendet)
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 0019/2018
Herr Fürst führt aus, dass die Bürgerschaft der Hansestadt im Jahr 2015 einen Beschluss gefasst hat, in dem der Oberbürgermeister beauftragt wurde, eine kostenneutrale Lösung für den Verbleib der Gorch Fock I in Stralsund zu erarbeiten.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden Gespräche mit dem Eignerverein und mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit geführt. Diese Gespräche sind in der Zwischenzeit soweit gekommen, dass nun eine Entscheidung der Bürgerschaft notwendig ist.
Ziel ist es, den Oberbürgermeister mit einem Verhandlungsmandat gegenüber dem Verein auszustatten, so dass die Hansestadt Eigentümer des Schiffes wird.
In der Vorlage werden drei Variante vorgestellt, die denkbar wären:
1. Die Hansestadt Stralsund erwirbt das Schiff, setzt es in Stand und der Verein wird das Schiff weiter betreiben.
2. Die Hansestadt Stralsund wirbt Fördermittel für die Instandsetzung des Schiffes ein und reicht diese an den Verein weiter. Das Schiff wird durch den Verein saniert und wird weiterhin von dem Verein betrieben.
3. Die Hansestadt Stralsund beteiligt sich nicht an der Zukunftssicherung des Schiffes und riskiert so, dass das Schiff den Hafen verlässt oder anderweitig verwertet wird.
Außerdem sind in der Vorlage die Vor- und Nachteile zu den einzelnen Varianten und die Kosten dargestellt. Die Sanierungskosten für das Schiff werden momentan auf 6,8 Mio. €. geschätzt. Weitere 200.000€ werden für die Einrichtung einer Ausstellung an Bord benötigt und für den Kauf des Schiffes sind 980.000€ vorgesehen.
Über die Gesamtsumme wurde ein Fördermittelantrag beim entsprechenden Ministerium gestellt. Die Förderfähigkeit und –würdigkeit wurden bestätigt, es gibt von Seiten des Ministeriums aber noch Nachforderungen.
Herr Suhr stellt den Antrag, die Vorlage zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen. Außerdem fragt er, was passiert, wenn Variante 1 der Vorlage gefolgt wird, sich daraus eine 25 jährige Bindungsfrist ergibt und in dieser Zeit Kosten entstehen, die nicht abzusehen sind oder nicht durch den Verein getragen werden können bzw. der Verein in eine Situation gerät, aus der heraus er den Betreibervertrag nicht erfüllen kann.
Außerdem möchte Herr Suhr wissen, ob Variante 1 aus der Vorlage auch eine Bautätigkeit und die Bewirtschaftung der finanziellen Mittel durch den Verein vorsieht.
Herr Fürst erklärt, dass die Verwaltung davon ausgeht, dass eine 25 jährige Zweckbindung Auflage des Fördermittelbescheides sein wird.
Weiter erklärt er, dass sich das Verhandlungsmandat des Oberbürgermeisters vermutlich auch auf den Betreibervertrag erstreckt.
Dem Verein ist es gelungen, das Schiff ohne nennenswerte Zuschüsse der öffentlichen Hand in dem momentanen Zustand zu halten, davon wird auch in den nächsten Jahren ausgegangen.
Sollte Variante 1 gewählt werden, beinhaltet diese, dass die Hansestadt Stralsund Eigentümer des Schiffes wird und damit auch Bauherr. Herr Fürst geht davon aus, dass für die notwendigen Bauleistungen Dritte benötigt werden.
Daraufhin fragt Herr Suhr, ob die Dritten in der Kostenschätzung bereits enthalten sind.
Herr Fürst verneint die Frage. Die Möglichkeit der Vergabe an Dritte muss mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit verhandelt werden.
Herr van Slooten erkundigt sich, ob es stimmt, dass der Verein 10% der nichtförderfähigen Kosten tragen soll und der Kaufpreis unter anderem deshalb so hoch eingeschätzt worden ist, weil der Verein das Geld benötigt, um offene Verbindlichkeiten und ähnliches zu begleichen.
Dazu erklärt Herr Fürst, dass der Kaufpreis durch den Verein genannt worden ist und noch verhandelbar ist. Weiter hat der Verein gegenüber der Stadt erklärt, dass er die nichtförderfähigen Kosten und den 10%igen Eigenanteil der Förderung übernehmen wird.
Herr van Slooten fasst die Fakten zusammen und schlägt vor, wenn dem Oberbürgermeister das Verhandlungsmandat erteilt wird, dass die Fraktionen alle zwei Monate über den aktuellen Sachstand informiert werden, um so Konflikte zu erkennen und zu lösen.
Herr Lastovka erkundigt sich, ob es einen zeitlichen Rahmen gibt, der beachtet werden muss.
Herr Fürst nennt das Jahr 2020 als Rahmen, da in diesem Jahr die Genehmigung für die Schwimmfähigkeit des Schiffes erlischt. Die Genehmigung, die Gorch Fock I als Museumsschiff betreiben zu dürfen, erlischt 2018. Im September wird die Takelage des Schiffes noch einmal überprüft und bei einem positiven Bescheid die Betreibergenehmigung verlängert.
Auf die Frage von Herrn Gottschling antwortet Herr Fürst, dass letztendlich der Oberbürgermeister darüber entscheidet, ob eine Vorlage in den Ausschüssen beraten wird oder nicht.
Herr Sobottka fragt, ob der Kaufpreis für das Schiff von der Stadt alleine getragen wird oder ob hier Fördermittel ausgereicht werden. Außerdem weist Herr Sobottka auf die Wichtigkeit des Betreibervertrages hin. Dem stimmt Herr Fürst zu und erklärt, dass der Verein ein Konzept über die Nutzung des Schiffes erarbeiten muss.
Das Ministerium hat signalisiert, den Kaufpreis ebenfalls zu fördern.
Herr Suhr erkundigt sich, ob die Punkte, die im Gutachten genannt sind und auf Reduzierungen hindeuten, der Stand sind, in welchem das Schiff die nächsten 25 Jahre erhalten werden soll oder ob vorgesehen ist, hier Verbesserungen vorzunehmen.
Außerdem merkt Herr Suhr an, dass in dem Gutachten von groben Kosten die Rede ist, er möchte wissen, wer eventuelle Mehrkosten übernimmt.
Herr Fürst erklärt, dass in einem Gutachten aus dem Jahr 2015 eine Kostenschätzung vorgenommen worden ist. Anfang 2018 hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit einen Finanzkorridor in Aussicht gestellt, in dem es sich zur Förderung bereit erklären würde.
Ziel der Stadt ist es, das Schiff 25 Jahre schwimmfähig zu halten ohne Dockung und es als Museumsschiff, also als Stilllieger, zu nutzen. Auf Grund dieser Angaben hat sich der Gutachter das Schiff noch einmal angeschaut und daraufhin die grob Kosten ermittelt.
Herr Haack fragt, wie aussagefähig die Schätzung des Gutachters ist. Auch er möchte wissen, wer eventuelle Mehrkosten trägt.
Herr Fürst erklärt, dass das jetzt vorliegende Gutachten davon ausgeht, dass von Spant 40 bis 94 die Außenhaut des Schiffes bis in Höhe zur Wasserkante gewechselt wird und so die Schwimmfähigkeit der Gorch Fock I für 25 Jahre gesichert werden kann. Die Verwaltung geht davon aus, dass die veranschlagten 6,8 Mio. € ausreichen.
Herr Haack fragt noch einmal nach, ob die Finanzierung des Projektes für die Stadt kostenlos ist. Herr Fürst bestätigt dies.
Herr Haack ist der Meinung, dass die jährlichen Bewirtschaftungskosten, die von der Stadt mit 100.000€ bezuschusst werden, in der Finanzierung mit genannt werden müssen.
Herr Fürst verweist auf den Betreibervertrag, der noch ausgehandelt werden muss. Momentan wird davon ausgegangen, dass die Einnahmen, die der Verein erzielt, die Kosten für die Bewirtschaftung des Schiffes decken. Der Verein geht von 60.000 Besuchern jährlich aus, außerdem werden auf dem Schiff verschiedene Veranstaltungen durchgeführt. Es wird von Einnahmen in Höhe von mindestens 250.000€ ausgegangen.
Herr Lastovka versichert sich, ob der Verein das Schiff momentan betreibt und von den Einnahmen sogar instand hält. Herr Fürst betätigt die Annahme.
Auf die Frage von Herrn van Slooten antwortet Herr Fürst, dass es bei anderen Projekten der Hansestadt, bei denen höhere Kosten entstanden sind, möglich war, durch das Stellen von Änderungsanträgen beim Zuwendungsgeber diese Kosten nachfördern zulassen.
Auf Nachfrage erklärt Herr Fürst, dass bei der Beantragung von Fördermitteln der Antrag auch immer eine Spalte für die Folgekosten ausweist, hier wurden die 100.000€ angegeben, welche aber durch den Verein getragen werden sollen.
Herr Lastovka stellt den Antrag die Vorlage zur Beratung in die Fraktion zu verweisen zur Abstimmung:
Die Vorlage wird in die nächste Sitzung erneut beraten.