Einwohnerfrage Frau Rüsing zur Daseinsvorsorge für Großschadenslagen und

Katastrophenfällen:

 

Wie sieht es denn jetzt aus? Stellt sich die Stadt Stralsund dieser Aufgabe? Ist die Bürgerschaft für eine Großschadenslage vorbereitet?

 

Gibt es Vorräte für Notfälle? Wenn ja, für welche Situationen wurden die Vorräte eingelagert?

Wenn es Notvorräte gibt:

Wo werden diese gelagert?

Was wird vorgehalten?

Wie viele Personen können davon wie lange versorgt werden?

Nach welchen Kriterien und an welchen Personenkreis würden diese Notfallrationen

ausgegeben?

 

Herr Peters beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Grundsätzlich ist der mündige Bürger selbst für die Bevorratung mit Lebensmitteln für den Krisenfall verantwortlich. Er verweist bei Anfragen zu diesem Thema daher ebenso wie der Landkreis Vorpommern Rügen auf die Broschüre des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Sofern ein Katastrophenfall festgestellt wird, sind die Katastrophenschutzbehörden nach § 3 des Landeskatastrophenschutzgesetzes verantwortlich. Hier ist in erster Linie der Landkreis als untere Katastrophenschutzbehörde zu nennen.

 

Aus der erwähnten Zuständigkeit heraus stellt sich somit für die Hansestadt Stralsund primär nicht die Anforderung der Bevorratung von Lebensmitteln.

 

Lokale Lebensmittelengpässe sind des Weiteren nicht zu erwarten. Diese könnten durch die Anbieter ausgeglichen werden. Im Falle eines nationalen Lebensmittelengpasses muss von einer nationalen Katastrophe ausgegangen werden. Hierauf sind wiederum die Katastrophenschutzbehörden durch entsprechende Vorhaltungen eingestellt.

 

Sofern es um kurzfristige Versorgung und Unterbringung im Rahmen von z.B. einsatzbedingten Räumungen geht, verfügt die Stadt über Notunterkünfte wie Turnhallen, die jederzeit genutzt und für diese Zwecke hergerichtet werden können. Für die Versorgung mit Mahlzeiten stehen am Standort des Sicherheitstechnischen Zentrums die Hilfsorganisationen mit einem Betreuungszug zur Seite. Diese Kameradinnen und Kameraden sind sowohl in der Lage, die Einsatzkräfte während länger dauernden Einsätzen zu versorgen, als auch übergangsweise die Versorgung der Personen zu übernehmen. Zudem sind mit verschiedenen Stellen in der Stadt Absprachen für derartige Versorgungen getroffen, die im Einsatzfalle kurzfristig Mahlzeiten wie beispielsweise belegte Brötchen liefern können. Dies hat sich im Einsatz bereits mehrfach bewährt und als ausreichend dargestellt.

 

 

Frau Rüsing betont, dass es ihr vorrangig um die Daseinsvorsorge ging, dies für sie jedoch in der Antwort nicht zum Tragen kam. Es gehe ihr um konkrete Zahlen zu Personen für die eine Daseinsvorsorge im größeren Katastrophenfall greifen müsse.

Abschließend bittet Frau Rüsing um eine Übersendung der schriftlichen Ausfertigung der Antwort.

 

Herr Peters erläutert nochmals, dass im größeren Katastrophenfall die Katastrophenschutzbehörden nach § 3 des Landeskatastrophenschutzgesetzes verantwortlich sind.

 

 

Pause: 17:25 bis 17:55 Uhr