Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Anfrage:

 

1.           

Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass die Verwendung von Heizpilzen

und Heizstrahlern im Hochsommer eine unverhältnismäßige Maßnahme sind, die

dem Gemeinwohl entgegensteht und wenn ja, aus welchen Gründen, und wenn

nein, warum nicht?

 

2.           

Welche Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung, die Verwendung sogenannter Heizpilze, Heizstrahler und ähnlicher Gerätschaften mit fossilen Brennmitteln rechtssicher zu untersagen?

 

3.           

Wird die Stadtverwaltung noch in diesem Jahr Bestrebungen vornehmen, ein entsprechendes rechtssicheres Verbot umzusetzen, vor allem auch, um den absolut unverhältnismäßigen Gebrauch im nächsten Sommer zu unterbinden,

und wenn ja, in welchen Schritten soll dies passieren und wenn nein, warum

nicht?

 

 

Herr Bogusch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.:

Die Stadtverwaltung befürwortet grundsätzlich den Verzicht auf Heizstrahler zugunsten der Verwendung von Decken. Auch in dem 2011 von der Bürgerschaft beschlossenen Klimaschutzkonzept ist das Thema "Heizpilze in der Gastronomie" bereits als Maßnahme "Kuscheln fürs Klima" im Sektor Öffentlichkeitsarbeit aufgeführt. Hierbei handelt es sich um eine Werbemaßnahme, um die Nutzung von Heizpilzen zu reduzieren und stattdessen seitens des Gastgewerbes alternativ Decken für die Gäste anzubieten.

Die betriebswirtschaftliche Kalkulation obliegt den Gastwirten (Kosten für Decken, Einsparung Flüssiggas oder finanzielle Bewertung der Kundenresonanz als ausschlaggebende Größe). Das CO2-Minderungspotenzial durch die Reduktion der Heizpilze liegt bei 2 Tonnen CO2 pro Jahr und ist damit eher gering zu bewerten.

 

zu 2 und 3.:  

Nach Einschätzung der Stadtverwaltung bietet die von der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund  beschlossene Straßensondernutzungssatzung keine rechtsichere Möglichkeit der Nutzungsuntersagung von Heizpilzen bzw. Heizstrahlern auf im Rahmen der Sondernutzung genehmigten öffentlichen Flächen.

Der Einsatz von Heizstrahler beschränkt sich im Stadtgebiet auf wenige Einsatzfälle. Die Stadtverwaltung setzt weiter auf den freiwilligen Verzicht. Ein Verbot von Heizstrahlern ist von der Stadtverwaltung daher nicht geplant.

 

 

 

Frau Kindler erfragt, inwieweit es Aufgabe des Klimaschutzmanagers der Hansestadt wäre, auf die Gastronomen zuzugehen und um Verständnis zu werben.

 

Herr Bogusch nimmt die Anregung, Gespräche mit den Gastronomen zu führen, auf.

 

Herr Paul stellt die beantragte Aussprache zur Abstimmung:

mehrheitlich zugestimmt

2018-VI-07-0831

 

Herrn Suhr interessiert, ob die Verwaltung Kenntnis davon hat, dass die angesprochenen Maßnahmen der Stadt bei den Gastronomen Effekte ausgelöst haben.

 

Herr Bogusch teilt mit, dass er hierzu keine Kenntnis hat.

 

Herr Dr. v. Bosse regt an, die Sondernutzungssatzung diesbezüglich zu ändern.