Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Anfrage:

 

Beabsichtigt die Verwaltung etwas gegen die immer aggressiver auftretende Möwenpopulation in der Stralsunder Altstadt zu unternehmen?

 

Herr Tanschus beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Möwen gehören zu einer Hafenstadt dazu, wie die Sonne, der Wind und das Meer. Möwen haben sich neue Lebensräume gesucht und in der Stadt optimale Bedingungen gefunden: Das Nahrungsangebot durch die Abfälle der Menschen ist reichlich und auf den zahlreichen Flachdächern der Stadt finden sie ideale Brutbedingungen.

 

Auch wenn die hier überwiegend vorkommende Silbermöwe recht wehrhaft  sein kann, sind beim Ordnungsamt und auch beim Hafenamt bisher keine Informationen oder Hinweise zu Angriffen auf Menschen eingegangen.

 

Die Fütterung durch vermeintlich tierliebe Bürger spielt zwar beim Verhalten der Vögel eine wesentliche Rolle. Denn durch die Fütterung legen die Tiere ihre Scheu ab und fordern das Futter regelrecht ein.

Genauso wichtig ist es aber, dass Abfälle möglichst unzugänglich für die Tiere sind, insbesondere Abfallbehälter erst am Entsorgungstag herausgestellt werden.

Ein Fütterungsverbot wäre zwar rechtlich möglich, wird aber von Seiten des Ordnungsamtes aufgrund der oben erwähnten fehlenden Informationen zu unmittelbaren Konflikten derzeit nicht für erforderlich gehalten.

 

Möwen sind aber nicht nur in der Luft, sondern auch auf den Dächern der Stadt zu finden.

Die Zahl der Dachbruten hat in den letzten 10 bis 15 Jahren zugenommen und damit auch die Probleme zwischen Mensch und Möwe. Möwen sind Koloniebrüter und treten daher meistens in großer Anzahl auf. Ungefähr von Mitte April bis Anfang Juli ziehen Möwen ihren Nachwuchs auf.

 

Wie dem Phänomen des Dachbrütens begegnet werden kann ist auch bei den Experten noch nicht abschließend geklärt. Ein Ansatz könnte sein, dass Nistplätze vor der Brutzeit unattraktiv gemacht werden. Dazu können Dächer mit Netzdraht bespannt werden, der jedoch fachmännisch so angebracht werden muss, dass sich Möwen oder andere Vögel darin nicht verfangen und die Möwen den Draht nicht mit ihrem Körpergewicht herunter drücken können. Das Stören der Möwen beim Brutgeschäft oder das Absammeln der Eier ist nach dem Bundesjagdgesetz weder zulässig noch zielführend.

 

Die beantragte Aussprache wird zurückgezogen.