Für die Straßenbeleuchtung in der Altstadt werden zwei unterschiedliche Systeme verwendet. Für die Weihnachtsbeleuchtung wurde bisher immer auf die bestehenden Systeme aufgebaut.

Wenn die Weihnachtsbeleuchtung ausgeweitet werden soll, müssten auch in den Nebenstraßen Aufhängevorrichtungen an den Gebäuden installiert werden. Es gibt eine rechtliche Grundlage, um an Gebäuden eine Straßenbeleuchtung befestigen zu dürfen, diese gilt nicht für Weihnachtsbeleuchtung.

Aufgrund dessen ist man auf die Kooperation der Hauseigentümer angewiesen.

 

Die Kosten für eine Beleuchtung zwischen zwei Häusern liegt bei ca.1300€.

Für 19 Standorte, die ausgeweitet werden können, belaufen sich die Kosten auf 25.000€.

 

Herr Lastovka beantragt Rederecht für Frau von Allwörden.

Die Ausschussmitglieder stimmen dem Antrag einstimmig zu.

 

Frau von Allwörden fragt, für wie realistisch die Verwaltung die Zustimmung der Eigentümer zu den baulichen Veränderungen an ihren Häusern einschätzt.

 

Herr Bogusch erklärt, dass bisher noch keine Gespräche mit den Eigentümern geführt wurden.