1.
Welche
Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, um zusätzliche Stellplätze für
Fahrräder im Bereich der Altstadt zu realisieren?
2.
Sieht
die Stadtverwaltung grundsätzlich die Möglichkeit zu einer Änderung der
Stellplatzsatzung mit dem Ziel, die Schaffung von Fahrradabstellplätzen
gleichberechtigt, ergänzend oder ersetzend in die Satzung aufzunehmen?
Es antwortet Herr Bogusch:
zu 1.:
Für zusätzliche Fahrradstellplätze im Bereich der Altstadt liegt als
umzusetzende Maßnahme aus dem Klimaschutz-Teilkonzept Mobilität eine
Untersuchung zur Integration von Fahrradstellplätzen im Straßenraum der
Altstadt vor, die bereits 2016 im Ausschuss für Bau, Umwelt und
Stadtentwicklung vorgestellt wurde. Nach dieser ließen sich ca. 80 Fahrradbügel
fest einbauen und 15 mobil aufstellen. Ein Beschluss der Bürgerschaft aus dem
Jahr 2017 zum Teilkonzept Mobilität schließt aber aus, dass zugunsten von
Radabstellplätzen in der Altstadt Kfz-Stellplätze entfallen. Damit reduziert
sich die Zahl zusätzlicher Fahrradbügel auf die Hälfte.
Mit Haushaltsplanung 2017 wurden im Haushaltsansatz 2018/2019
finanzielle Mittel für den Einbau weiterer Fahrradbügel berücksichtigt. Ist der
Haushalt genehmigt, kann die weitere Vorbereitung, d. h. die Erstellung der
Planungs- und Vergabeunterlagen zur Installation zusätzlicher Fahrradständer im
Straßenraum der Altstadt erfolgen.
zu 2.:
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, in die Stellplatzsatzung des
Hansestadt Stralsund die verpflichtende Schaffung von Fahrradabstellplätzen
aufzunehmen. Die Anzahl der zu schaffenden Fahrradabstellplätze muss nach dem
zu erwartenden Zu- und Abgangsverkehr der baulichen Anlagen bemessen werden.
Der Stellplatznachweis entsprechend der Stellplatzsatzung gilt nur in
Verbindung mit entsprechenden Baugenehmigungen. Der Nachweis ist in der Regel
auf dem eigenen Grundstück zu führen. Alternativen sind die Ablöse oder die
öffentlich rechtliche Sicherung (Baulast) auf fremdem Grundstück, nicht jedoch
auf öffentlichen Verkehrsflächen. Sollte die Stellplatzsatzung um die
Erstellung von Fahrradabstellplätzen erweitert werden, so müssen auch die
Fahrradstellplätze auf dem eigenen Grundstück errichtet werden, dies hilft also
nicht, die Anzahl der Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum zu erweitern.
Die beantragte Aussprache wird zurückgezogen.