Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.       Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, um zusätzliche Stellplätze für Fahrräder im Bereich der Altstadt zu realisieren?

 

2.       Sieht die Stadtverwaltung grundsätzlich die Möglichkeit zu einer Änderung der Stellplatzsatzung mit dem Ziel, die Schaffung von Fahrradabstellplätzen gleichberechtigt, ergänzend oder ersetzend in die Satzung aufzunehmen?

 

 

Es antwortet Herr Bogusch:

 

zu 1.:

Für zusätzliche Fahrradstellplätze im Bereich der Altstadt liegt als umzusetzende Maßnahme aus dem Klimaschutz-Teilkonzept Mobilität eine Untersuchung zur Integration von Fahrradstellplätzen im Straßenraum der Altstadt vor, die bereits 2016 im Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung vorgestellt wurde. Nach dieser ließen sich ca. 80 Fahrradbügel fest einbauen und 15 mobil aufstellen. Ein Beschluss der Bürgerschaft aus dem Jahr 2017 zum Teilkonzept Mobilität schließt aber aus, dass zugunsten von Radabstellplätzen in der Altstadt Kfz-Stellplätze entfallen. Damit reduziert sich die Zahl zusätzlicher Fahrradbügel auf die Hälfte.

Mit Haushaltsplanung 2017 wurden im Haushaltsansatz 2018/2019 finanzielle Mittel für den Einbau weiterer Fahrradbügel berücksichtigt. Ist der Haushalt genehmigt, kann die weitere Vorbereitung, d. h. die Erstellung der Planungs- und Vergabeunterlagen zur Installation zusätzlicher Fahrradständer im Straßenraum der Altstadt erfolgen.

 

zu 2.:

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, in die Stellplatzsatzung des Hansestadt Stralsund die verpflichtende Schaffung von Fahrradabstellplätzen aufzunehmen. Die Anzahl der zu schaffenden Fahrradabstellplätze muss nach dem zu erwartenden Zu- und Abgangsverkehr der baulichen Anlagen bemessen werden.

 

Der Stellplatznachweis entsprechend der Stellplatzsatzung gilt nur in Verbindung mit entsprechenden Baugenehmigungen. Der Nachweis ist in der Regel auf dem eigenen Grundstück zu führen. Alternativen sind die Ablöse oder die öffentlich rechtliche Sicherung (Baulast) auf fremdem Grundstück, nicht jedoch auf öffentlichen Verkehrsflächen. Sollte die Stellplatzsatzung um die Erstellung von Fahrradabstellplätzen erweitert werden, so müssen auch die Fahrradstellplätze auf dem eigenen Grundstück errichtet werden, dies hilft also nicht, die Anzahl der Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum zu erweitern.

 

Die beantragte Aussprache wird zurückgezogen.