Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.       Wie viele Müllbehälter befinden sich im Stadtgebiet, bzw. in welcher Größe und nach welchen Kriterien werden sie wo aufgestellt und hat sich die Zahl der Behälter in den vergangenen 3 Jahren verändert?

 

2.       Wie viele und welche Meldungen zur Verschmutzung im öffentlichen Raum gab es in den vergangenen 3 Jahren jeweils jährlich und stadtteilbezogen und wie wurde die Beseitigung sichergestellt?

 

3.    Über welche Medien können die Bürger Verschmutzungen melden und wie wurden die Zuständigkeiten im Amt 60 geordnet, um Verschmutzungen in der Stadt aufzudecken und zu ahnden und wieviel Personalstellen stehen dafür zur Verfügung?

 

 

Herr Bogusch antwortet wie folgt:

 

zu 1.:

In öffentlichen Grünanlagen, an Bushaltestellen und entlang von Straßen und Wegen des Stadtgebietes sind 698 Papierkörbe aufgestellt. Die Größe variiert zwischen 23 und 120 Liter Behältervolumen. Aufgestellt werden sie immer dort, wo ein Bedarf erkannt wird; also z.B. an Bushaltestellen, an Aussichts- oder zentralen Treffpunkten, auf Spiel- und anderen Plätzen oder in bestimmten Abständen entlang von Straßen, Wegen oder in Fußgängerzonen.

 

Einhergehend mit der Stadtentwicklung erhöht sich auch die Anzahl von Papierkörben. Folgende Zahlen belegen diese Entwicklung:

 

im Jahr 2001 war ein Bestand von 435 Behältern zu verzeichnen,

im Jahr 2018 sind es 698 Behälter mit einem Volumen von 236 m³/ Monat.

 

zu 2. und 3.:

Die Meldungen zu Verschmutzungen im öffentlichen Raum werden nicht statistisch erfasst. Die Antworten auf Fragen zu Verschmutzungen im Stadtgebiet sind zu differenzieren nach Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Straßenreinigung und nach Problemen mit illegal abgelagertem sonstigen Müll und Sperrmüll.

 

Für die Aufgabe Straßenreinigung gemäß Straßenreinigungssatzung ist die Hansestadt zuständig. Dazu gehört die Kontrolle und Ahndung der sogenannten Anliegerpflichten. Zu diesen Pflichten zählen u. a. nicht nur die Säuberung von Fahrbahnen, Wegen, Fahrbahnrinnen usw., sondern auch das Entfernen aller Fremdkörper, die die Straße und deren Bestandteile verunreinigen. Für die Kontrolle steht der Verwaltung eine Arbeitskraft für das gesamte Stadtgebiet zur Verfügung.

 

Für die Aufgabe Kontrolle und Ahndung illegaler Abfälle und illegalen Sperrmülls ist der Landkreis V-R zuständig. Hier wird geprüft, ob ein Verursacher zur Ahndung und Beseitigung der Abfälle ermittelt werden kann. Ist das nicht möglich, so wird der Grundstückseigentümer aufgefordert, die Abfälle zu beseitigen. Diese Aufgabe trifft in nicht unerheblichen Umfang auch die Hansestadt als Eigentümer. Hierfür steht kein separates Personal zur Verfügung, stattdessen wird die Aufgabe von den angestellten Hausmeistern, Sportplatzwarten, Gärtnern und Straßenwärtern anstelle ihrer eigentlichen Aufgaben erledigt.

 

Meldungen zur Straßenreinigung oder zu Papierkörben können per Telefon, Mail oder Schreiben direkt gerichtet werden an die Abt. Straßen und Stadtgrün.

Meldungen zu Sperrmüll und sonstigen illegalen Abfällen sind an den Landkreis VR zu richten; sie können über den Bürgerservice erfolgen, oder direkt an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bei Sperrmüll (eigenbetrieb@awi-vr.de)  bzw. den Fachdienst Umwelt bei sonstigen illegalen Abfällen.

Meldungen zu Problempunkten können aber auch ganz allgemein erfolgen über  "Mängelmelder.de", eine bundesweit aktive Internetseite für Anliegen der Bürger an Kommunalverwaltungen oder das Kontaktformular auf "stralsund.de"

 

Der Landkreis Vorpommern-Rügen und die Hansestadt Stralsund stehen im engen Kontakt, so dass Hinweise auch schnell an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden.

 

Herr Ramlow äußert seinen Unmut über die Sauberkeit im Rathausdurchgang, insbesondere nach den Wochenenden.

 

Herr Bogusch nimmt den Hinweis auf und gibt diesen an die zuständigen Mitarbeiter weiter.

 

Die beantragte Aussprache wird zurückgezogen.