1.
Wie
viele Müllbehälter befinden sich im Stadtgebiet, bzw. in welcher Größe und nach
welchen Kriterien werden sie wo aufgestellt und hat sich die Zahl der Behälter
in den vergangenen 3 Jahren verändert?
2.
Wie
viele und welche Meldungen zur Verschmutzung im öffentlichen Raum gab es in den
vergangenen 3 Jahren jeweils jährlich und stadtteilbezogen und wie wurde die
Beseitigung sichergestellt?
3.
Über
welche Medien können die Bürger Verschmutzungen melden und wie wurden die
Zuständigkeiten im Amt 60 geordnet, um Verschmutzungen in der Stadt aufzudecken
und zu ahnden und wieviel Personalstellen stehen dafür zur Verfügung?
Herr Bogusch antwortet wie folgt:
zu 1.:
In
öffentlichen Grünanlagen, an Bushaltestellen und entlang von Straßen und Wegen
des Stadtgebietes sind 698 Papierkörbe aufgestellt. Die Größe variiert zwischen
23 und 120 Liter Behältervolumen. Aufgestellt werden sie immer dort, wo ein
Bedarf erkannt wird; also z.B. an Bushaltestellen, an Aussichts- oder zentralen
Treffpunkten, auf Spiel- und anderen Plätzen oder in bestimmten Abständen
entlang von Straßen, Wegen oder in Fußgängerzonen.
Einhergehend
mit der Stadtentwicklung erhöht sich auch die Anzahl von Papierkörben. Folgende
Zahlen belegen diese Entwicklung:
im
Jahr 2001 war ein Bestand von 435 Behältern zu verzeichnen,
im
Jahr 2018 sind es 698 Behälter mit einem Volumen von 236 m³/ Monat.
zu 2. und 3.:
Die
Meldungen zu Verschmutzungen im öffentlichen Raum werden nicht statistisch
erfasst. Die Antworten auf Fragen zu Verschmutzungen im Stadtgebiet sind zu
differenzieren nach Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Straßenreinigung
und nach Problemen mit illegal abgelagertem sonstigen Müll und Sperrmüll.
Für
die Aufgabe Straßenreinigung gemäß Straßenreinigungssatzung ist die Hansestadt
zuständig. Dazu gehört die Kontrolle und Ahndung der sogenannten
Anliegerpflichten. Zu diesen Pflichten zählen u. a. nicht nur die Säuberung von
Fahrbahnen, Wegen, Fahrbahnrinnen usw., sondern auch das Entfernen aller
Fremdkörper, die die Straße und deren Bestandteile verunreinigen. Für die
Kontrolle steht der Verwaltung eine Arbeitskraft für das gesamte Stadtgebiet
zur Verfügung.
Für
die Aufgabe Kontrolle und Ahndung illegaler Abfälle und illegalen Sperrmülls
ist der Landkreis V-R zuständig. Hier wird geprüft, ob ein Verursacher zur
Ahndung und Beseitigung der Abfälle ermittelt werden kann. Ist das nicht
möglich, so wird der Grundstückseigentümer aufgefordert, die Abfälle zu
beseitigen. Diese Aufgabe trifft in nicht unerheblichen Umfang auch die
Hansestadt als Eigentümer. Hierfür steht kein separates Personal zur Verfügung,
stattdessen wird die Aufgabe von den angestellten Hausmeistern,
Sportplatzwarten, Gärtnern und Straßenwärtern anstelle ihrer eigentlichen
Aufgaben erledigt.
Meldungen
zur Straßenreinigung oder zu Papierkörben können per Telefon, Mail oder
Schreiben direkt gerichtet werden an die Abt. Straßen und Stadtgrün.
Meldungen
zu Sperrmüll und sonstigen illegalen Abfällen sind an den Landkreis VR zu
richten; sie können über den Bürgerservice erfolgen, oder direkt an den
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bei Sperrmüll (eigenbetrieb@awi-vr.de) bzw. den Fachdienst
Umwelt bei sonstigen illegalen Abfällen.
Meldungen
zu Problempunkten können aber auch ganz allgemein erfolgen über "Mängelmelder.de", eine bundesweit
aktive Internetseite für Anliegen der Bürger an Kommunalverwaltungen oder das
Kontaktformular auf "stralsund.de"
Der Landkreis Vorpommern-Rügen und die Hansestadt Stralsund stehen im
engen Kontakt, so dass Hinweise auch schnell an die zuständigen Stellen
weitergeleitet werden.
Herr Ramlow äußert seinen Unmut über die Sauberkeit im Rathausdurchgang,
insbesondere nach den Wochenenden.
Herr Bogusch nimmt den Hinweis auf und gibt diesen an die zuständigen
Mitarbeiter weiter.
Die beantragte Aussprache wird zurückgezogen.