Herr Fürst geht auf die einzelnen Gewerbegebiete in Stralsund ein. Zur besseren Erläuterung verwendet er Bilder, die dem Protokoll als Anlage beigefügt werden.

 

Als erstes nennt er das Gewerbegebiet „Stadtkoppel“, das zu 100% belegt ist. Einzelne Flächen, die nicht bebaut sind, wurden auf Vorrat gekauft oder werden zu einem späteren Zeitpunkt bebaut.

 

Als zweites nennt Herr Fürst das Gewerbegebiet „Grünhufe“ an der B 105.

In der Regel werden nachgefragte Flächen für ein halbes Jahr für den Interessenten reserviert, dieser kann dann sein Konzept erstellen und es einreichen.

Das Gewerbegebiet hat eine vermarktungsfähige Fläche von insgesamt 173.000m².

Davon sind 90.000m² verkauft und 11.000m² reserviert. Zur Verfügung stehen somit noch 72.000m².

Herr Fürst weist in diesem Zusammenhang auf das Landeswaldgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LWaldG M-V) hin. Einige der im Gewerbegebiet befindlichen Flächen sind so zugewachsen, dass sie zu Wald erklärt wurden. Von den noch zur Verfügung stehenden 72.000m² gelten 34.000m² als Waldfläche.

Hier wird versucht, eine andere gesetzliche Lösung mit dem Land zu finden, um die Flächen wieder nutzbar zu machen.

 

Das dritte Gebiet ist der „Maritime Industrie- und Gewerbepark Franzenshöhe“.

Die Gesamtgröße der Fläche beläuft sich auf 140.000m², 40.000m² davon sind verkauft, 65.000m² sind reserviert, frei sind noch 36.000m². Auf dem Gelände will sich die Firma Nordmann vergrößern und außerdem laufen Verhandlungen mit einem Schiffbaubetrieb, der überlegt, eine entsprechende Fläche zu kaufen.

 

Herr Adomeit fragt, ob auf den Gewerbegebieten eine Fördermittelbindung liegt. Konkret fragt er, ob für die nicht vergebenen Grundstücke Fördermittel zurückgezahlt werden müssen. Herr Fürst verneint dies, betont aber, dass es eine Zweckbindung über 25 Jahre für die erschlossenen Grundstücke gibt.

Auf eine weitere Frage von Herrn Adomeit antwortet Herr Fürst, dass Herr Schaich auf Grundstücksangebote von Seiten der Stadt nicht reagiert hat.

Herr Fürst gibt auf Nachfrage Informationen zu dem auf dem Gelände gelegenen Wassersportverein.

 

Herr Butter fragt, warum es zu den Gewerbegebieten B 3.1 und B 3.2 keine Zufahrt/Abfahrt zu der Umgehungsstraße gibt. Dazu erklärt Herr Fürst, dass es vom Straßenbauamt die Aussage gibt, dort eine Lösung zu finden, sodass sich ein Verkehr produzierender Betrieb ansiedelt.  

 

Zu den Gewerbegebieten B 3.1 und B 3.2 erklärt Herr Fürst, dass insgesamt 383.000m² verkauft werden können. Es sind bereits 276.000m² verkauft, reserviert sind 3.600m² Von den 95.000m² die noch zur Verfügung stehen, sind bereits 40.000m² zu Wald geworden.

Frau Danzmann erklärt, dass der Begriff Wald im § 2 des LWaldG M-V definiert ist, danach gehören nicht nur Bäume, sondern auch Brombeerhecken mit einer Höhe von 1,80m zur Definition „Wald“.

Auf Nachfrage von Herrn Werner erklärt Herr Fürst, dass die vorhandenen Betriebe keinen Verkehr produzieren, die den Bau einer Zu-/Abfahrt rechtfertigen. Anders wäre das bei Sondertransporten, die über normale Auf-/Abfahrten nicht abgewickelt werden können.  

 

Aus Sicht von Herrn Adomeit wäre eine gute Anbindung ein zusätzlicher Argumentationspunkt für Unternehmen, sich anzusiedeln.

 

Herr Fürst verdeutlicht, dass die notwendigen Zahlen, welche für ein solches Vorhaben dem Straßenbauamt als Grundlage dienen, nicht erfüllt werden.

 

Die Ölspaltanlage ist keine Fläche der Hansestadt Stralsund und ist deshalb nicht mit aufgeführt.

 

Abschließend nennt Herr Fürst die Vermietungszahlen für das Innovations- und Gründerzentrum. Die derzeitige Vermietungsquote liegt bei 93%. Die vermietbare Fläche liegt bei insgesamt 1.850m², davon sind 1.712m² vermietet. Es befinden sich 24 Firmen im dem Komplex, davon 10 – 14 Gründer- bzw. innovative Firmen.

 

 

Herr Adomeit fragt nach dem Sachstand zum IT-Zentrum, welches in der Nähe der Rentenversicherung entstehen soll.

Herr Fürst berichtet, dass es dazu ein Treffen in Schwerin mit den entsprechenden Ministerien gegeben hat. Es soll ein Wirtschafts- und Wissenschaftscampus entwickelt werden, der auch ein IT-Center beinhaltet.

Die entsprechende Fläche muss als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. In Schwerin wurde deutlich, dass erkennbar werden muss, dass die Bedarfe und das Interesse für ein solches Projekt vorhanden sind.

 

Es soll eine Art Übergangslösung geschaffen werden, eventuell kommen dafür auch Flächen und Gebäude in der Innenstadt in Frage, bis die Bauarbeiten auf der genannten Fläche beginnen können. Herr Fürst schätzt, dass die Vorbereitungen ca. 3 Jahre dauern werden.

 

Herr R. Kuhn befürwortet die Pläne und fragt, wann eine mögliche Übergangslösung genutzt werden kann. Herr Fürst kann dazu noch keine genauen Angaben machen, in der nächsten Woche gibt es hierzu weitere Termine.

 

Herr Ihlo schließt den Tagesordnungspunkt.