Herr Ihlo begrüßt Herrn Ewert und übergibt das Wort an ihn.

 

Herr Ewert, Eigenbetriebsleiter des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises Vorpommern – Rügen, bedankt sich für die Einladung und ist gern bereit, die Fragen seitens der Ausschussmitglieder bzgl. der Abfallwirtschaft zu beantworten. 

 

Frau Friesenhahn führt aus, dass immer wieder Fragen zum aktuellen Sachstand in Bezug auf die gelben Säcke von Einwohnern aufgeworfen werden. Regional bedingt tritt das Problem auf, dass die gelben Säcke von Möwen und anderen Vögeln  zerstört werden und somit noch weitere Tiere anlocken. Sie äußert ihre Bedenken bezüglich der Beschaffenheit der gelben Säcke. 

 

Laut Frau Friesenhahn liegt bei der Sperrmüllentsorgung ein ähnliches Problem vor. Nach der Entsorgung des Sperrmülls bleiben Kleinteile an der Stelle liegen, die in kurzer Zeit durch das Wetter verteilt werden. Die Entsorger nehmen diese Kleinteile nicht mit und die Eigentümer fühlen sich auch nicht dafür zuständig. Sie merkt an, dass die Hansestadt immer schmutziger wird. Sie möchte von Herrn Ewert wissen, wie dieses Problem behoben werden kann. 

 

Herr Ewert stimmt zu, dass die Beschaffenheit der gelben Säcke nicht optimal ist. Es sind bereits einige Einwohner an den Eigenbetrieb herangetreten und haben bemängelt, dass die Qualität der gelben Säcke vom vorherigen Leistungserbringer Nehlsen GmbH und Co. KG mit Wechsel zum derzeitigen Leistungserbringers ALBA nachgelassen hat. 

 

Zum Vergleich hat Herr Ewert zwei Rollen gelbe Säcke der unterschiedlichen Leistungserbringer mitgebracht. Ein gravierender Unterschied ist hierbei nicht erkennbar. In den Jahren zuvor besaßen die gelben Säcke allerdings eine bessere Qualität, da zu diesem Zeitpunkt erst eine Umstellung auf das duale Abfallsystem stattfand.

 

Bis zum Jahr 2021 ist es dem öffentlich rechtlichen Versorgungsträger verwehrt, Einfluss auf das System zu nehmen. Das Verpackungsgesetz tritt erst mit dem 01.01.2019 in Kraft. Erst außerhalb der bestehenden Abstimmungsvereinbarungen mit dem dualen System wird der Träger in der Lage sein, etwas an diesem System zu verändern.
Die Bemühungen des Eigenbetriebes, in den Jahren zuvor flächendeckend die 240l Tonne einzuführen, sind an der Kostenerhöhung des Systems gescheitert.

 

Herr Ewert konkretisiert das duale Abfallsystem.

 

Der Eigenbetrieb wird innerhalb der Jahresbescheidschreibung 2019 an die Eigentümer mit dem Gebührenbescheid ein Infoblatt senden mit der Möglichkeit, eine 240l anzumelden oder weiterhin die gelben Säcke zu nutzen.

 

Für den Sperrmüll gibt es innerhalb der Abfallsatzung eine klare Definition über die Beschaffenheit von Sperrmüll. Mit Herrn Bogusch wurden bereits Vorschläge erörtert, wie am besten mit der derzeitigen Situation umgegangen werden kann. 

 

Herr Ewert weist auf das Problem der Zunahme von illegalen Ablagerungen hin.

Der Müll, der nach der Abholung liegen gelassen wird, muss vom Auftraggeber selbst beseitigt werden. Mit dem Entsorger ist eine Regelung festgelegt worden, welche Herr Ewert ausführlich erläutert. Dabei weist er insbesondere daraufhin, dass Verstöße durch die örtlichen Ordnungsbehörden geahndet werden.  

 

Frau Friesenhahn erkundigt sich nach der zunehmenden Verschmutzung der Hansestadt und den Umgang des Eigenbetriebes damit. Herr Ewert weist darauf hin, dass die Zuständigkeit der Entsorgung des Sperrmülls bei dem Versorger liegt, wobei die Entsorgungspflicht des übrig gebliebenen Restmülls beim Eigentümer angesiedelt ist.

Es besteht die Möglichkeit, den Städtereinigungsvertrag dahingehend zu ändern, dass die Entsorgungspflicht des Restmülls auf den Versorger übergeht. Das hätte aber durchaus zur Folge, dass die Erziehungsfunktion ausbleibt.

 

Herr Röll ist der Auffassung, dass die Entsorgungspflicht des Restmülls beim Verursacher liegt, in diesem Fall beim Grundstückseigentümer, der den Sperrmüll angemeldet hat. Er bezweifelt die Vollzugsmöglichkeiten durch die Ordnungsbehörde.

 

Herr Ewert berichtet von der Situation der Abfallwirtschaft im Jahr 2009, die der heutigen Problematik ähnelt. Damals wurde illegale Abfallentsorgung strenger durch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet, was zu einer gewissen Abschreckung vor illegaler Entsorgung führte. Er befürchtet bei einer Fortführung des bisherigen Systems eine Resignation der Bürger, was dazu führt, dass die Kosten dem Landkreis zur Last fallen.

 

Herr Ihlo stellt keinen weiteren Redebedarf fest und schließt den Tagesordnungspunkt.