Sitzung: 12.06.2018 Ausschuss für Familie, Sicherheit und Gleichstellung (beendet)
Herr Ihlo
begrüßt Herrn Ewert und übergibt das Wort an ihn.
Herr Ewert, Eigenbetriebsleiter des
Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises Vorpommern – Rügen, bedankt
sich für die Einladung und ist gern bereit, die Fragen seitens der
Ausschussmitglieder bzgl. der Abfallwirtschaft zu beantworten.
Frau Friesenhahn führt aus, dass immer
wieder Fragen zum aktuellen Sachstand in Bezug auf die gelben Säcke von
Einwohnern aufgeworfen werden. Regional bedingt tritt das Problem auf, dass die
gelben Säcke von Möwen und anderen Vögeln
zerstört werden und somit noch weitere Tiere anlocken. Sie äußert ihre
Bedenken bezüglich der Beschaffenheit der gelben Säcke.
Laut Frau Friesenhahn liegt bei der
Sperrmüllentsorgung ein ähnliches Problem vor. Nach der Entsorgung des
Sperrmülls bleiben Kleinteile an der Stelle liegen, die in kurzer Zeit durch
das Wetter verteilt werden. Die Entsorger nehmen diese Kleinteile nicht mit und
die Eigentümer fühlen sich auch nicht dafür zuständig. Sie merkt an, dass die
Hansestadt immer schmutziger wird. Sie möchte von Herrn Ewert wissen, wie
dieses Problem behoben werden kann.
Herr Ewert stimmt zu, dass die
Beschaffenheit der gelben Säcke nicht optimal ist. Es sind bereits einige
Einwohner an den Eigenbetrieb herangetreten und haben bemängelt, dass die
Qualität der gelben Säcke vom vorherigen Leistungserbringer Nehlsen GmbH und
Co. KG mit Wechsel zum derzeitigen Leistungserbringers ALBA nachgelassen
hat.
Zum Vergleich hat Herr Ewert zwei Rollen gelbe Säcke der
unterschiedlichen Leistungserbringer mitgebracht. Ein gravierender Unterschied
ist hierbei nicht erkennbar. In den Jahren zuvor besaßen die gelben Säcke
allerdings eine bessere Qualität, da zu diesem Zeitpunkt erst eine Umstellung
auf das duale Abfallsystem stattfand.
Bis zum Jahr 2021 ist es dem öffentlich rechtlichen Versorgungsträger
verwehrt, Einfluss auf das System zu nehmen. Das Verpackungsgesetz tritt erst
mit dem 01.01.2019 in Kraft. Erst außerhalb der bestehenden
Abstimmungsvereinbarungen mit dem dualen System wird der Träger in der Lage
sein, etwas an diesem System zu verändern.
Die Bemühungen des Eigenbetriebes, in den Jahren zuvor flächendeckend die 240l
Tonne einzuführen, sind an der Kostenerhöhung des Systems gescheitert.
Herr Ewert konkretisiert das duale Abfallsystem.
Der Eigenbetrieb wird innerhalb der Jahresbescheidschreibung 2019 an die
Eigentümer mit dem Gebührenbescheid ein Infoblatt senden mit der Möglichkeit,
eine 240l anzumelden oder weiterhin die gelben Säcke zu nutzen.
Für den Sperrmüll gibt es innerhalb der Abfallsatzung eine klare
Definition über die Beschaffenheit von Sperrmüll. Mit Herrn Bogusch wurden
bereits Vorschläge erörtert, wie am besten mit der derzeitigen Situation
umgegangen werden kann.
Herr Ewert weist auf das Problem der Zunahme von illegalen Ablagerungen
hin.
Der Müll, der nach der Abholung liegen gelassen wird, muss vom
Auftraggeber selbst beseitigt werden. Mit dem Entsorger ist eine Regelung
festgelegt worden, welche Herr Ewert ausführlich erläutert. Dabei weist er
insbesondere daraufhin, dass Verstöße durch die örtlichen Ordnungsbehörden
geahndet werden.
Frau Friesenhahn erkundigt sich nach der zunehmenden Verschmutzung der
Hansestadt und den Umgang des Eigenbetriebes damit. Herr Ewert weist darauf
hin, dass die Zuständigkeit der Entsorgung des Sperrmülls bei dem Versorger liegt,
wobei die Entsorgungspflicht des übrig gebliebenen Restmülls beim Eigentümer
angesiedelt ist.
Es besteht die Möglichkeit, den Städtereinigungsvertrag dahingehend zu
ändern, dass die Entsorgungspflicht des Restmülls auf den Versorger übergeht.
Das hätte aber durchaus zur Folge, dass die Erziehungsfunktion ausbleibt.
Herr Röll ist der Auffassung, dass die Entsorgungspflicht des Restmülls
beim Verursacher liegt, in diesem Fall beim Grundstückseigentümer, der den
Sperrmüll angemeldet hat. Er bezweifelt die Vollzugsmöglichkeiten durch die
Ordnungsbehörde.
Herr Ewert berichtet von der Situation der Abfallwirtschaft im Jahr
2009, die der heutigen Problematik ähnelt. Damals wurde illegale
Abfallentsorgung strenger durch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet, was
zu einer gewissen Abschreckung vor illegaler Entsorgung führte. Er befürchtet
bei einer Fortführung des bisherigen Systems eine Resignation der Bürger, was
dazu führt, dass die Kosten dem Landkreis zur Last fallen.
Herr Ihlo stellt keinen weiteren Redebedarf fest und schließt den
Tagesordnungspunkt.