Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei allen neuen B-Plan Gebieten die Errichtung von Luftwärmepumpen nur innerhalb von Gebäuden zuzulassen.

 

  1. Bei bereits vorhandenen Anlagen sind bei Beschwerden über Lärmemissionen die entsprechenden Anlagen zu überprüfen.

 

 

 

 


Abstimmung: mehrheitlich beschlossen