Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei allen neuen B-Plan
Gebieten die Errichtung von Luftwärmepumpen nur innerhalb von Gebäuden
zuzulassen.
- Bei bereits vorhandenen Anlagen sind bei Beschwerden über
Lärmemissionen die entsprechenden Anlagen zu überprüfen.