- In welchem Umfang und mit welchen
Hintergründen erfolgte die Zerstörung der als Ausgleichsfläche
festgesetzten Flurstücke 36/1 und 36/2 in Stralsund (Ufersicherung und
gehölzbestandene Offenlandbereiche zwischen Andershof und Devin)?
- Welche Konsequenzen hat die Zerstörung der
Ausgleichsfläche für den Verursacher?
- Wie ist die weitere Nutzungsperspektive für die angesprochene Fläche?
Frau Gessert antwortet auf Frage Nr.1 und Nr. 2 im Zusammenhang:
Die Flurstücke 36/1 und 36/2 der Flur 2 Gemarkung
Andershof sind gemäß Planfeststellungsbeschluss des Wirtschaftsministeriums M-V
vom 9. Januar 2002 für die 2. Strelasundquerung als Ersatzmaßnahme E 2
„Steiluferabschnitt Andershof“ planfestgestellt. Gemäß Beschluss ist hier eine
gehölzbestandene Offenlandschaft mit extensivem Grünland und Gehölzstrukturen
aus heimischen Arten zuzüglich einer riegelartigen Aufschichtung von Findlingen
zur Erschwerung des Strandzuganges anzulegen. Die Fläche befindet sich in Privatbesitz.
Die Maßnahme E2 wurde
bisher nicht durchgeführt.
Der
Flächenumbruch vom 03.05.2018 wurde der unteren Naturschutzbehörde angezeigt.
Nach Auskunft der unteren Naturschutzbehörde wurde diese Fläche im
Ackerfeldblock aus der Ackernutzung gelöscht und dürfte somit nicht umgebrochen
werden.
Die
zuständige Behörde ist hier jedoch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V
in Rostock. Dieses wurde bereits von der unteren Naturschutzbehörde des
Landkreises Vorpommern-Rügen informiert, um jetzt die notwendigen Schritte
unternehmen zu können.
zu 3.:
Für die Nutzung der
Fläche ist unverändert der Planfeststellungsbeschluss bindend. Das heißt, sie
ist gemäß Vorgaben des Beschlusses herzustellen. Eine davon abweichende Nutzung wäre nur möglich, wenn eine adäquate,
von der unteren Naturschutzbehörde befürwortete
Kompensationsfläche bereitgestellt und dazu das Einvernehmen mit der
Planfeststellungsbehörde hergestellt werden könnte.
Herr Dr. von Bosse
erfragt, ob es bekannt ist, dass es Kontakt zwischen dem Eigentümer und der
Stadtverwaltung gibt bezüglich Änderungen an dieser planungsrechtlichen
Situation und seine Bitten, dort eine umfassende Bebauung vorzunehmen.
Frau Gessert
antwortet, dass es keine Kontakte gibt.
Herr von Bosse
erfragt, ob es in den letzten zwei Jahren Kontakte gab.
Der Präsident klärt
darüber auf, dass nur eine Nachfrage gestattet ist.
Der Präsident
stellt die beantragte Aussprache zur Abstimmung:
mehrheitlich abgelehnt