Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

  1. In welchem Umfang und mit welchen Hintergründen erfolgte die Zerstörung der als Ausgleichsfläche festgesetzten Flurstücke 36/1 und 36/2 in Stralsund (Ufersicherung und gehölzbestandene Offenlandbereiche zwischen Andershof und Devin)?

  2. Welche Konsequenzen hat die Zerstörung der Ausgleichsfläche für den Verursacher?

  3. Wie ist die weitere Nutzungsperspektive für die angesprochene Fläche?


Frau Gessert antwortet auf Frage Nr.1 und Nr. 2 im Zusammenhang:

 

Die Flurstücke 36/1 und 36/2 der Flur 2 Gemarkung Andershof sind gemäß Planfeststellungsbeschluss des Wirtschaftsministeriums M-V vom 9. Januar 2002 für die 2. Strelasundquerung als Ersatzmaßnahme E 2 „Steiluferabschnitt Andershof“ planfestgestellt. Gemäß Beschluss ist hier eine gehölzbestandene Offenlandschaft mit extensivem Grünland und Gehölzstrukturen aus heimischen Arten zuzüglich einer riegelartigen Aufschichtung von Findlingen zur Erschwerung des Strandzuganges anzulegen. Die Fläche befindet sich in Privatbesitz. Die Maßnahme E2 wurde bisher nicht durchgeführt.

 

Der Flächenumbruch vom 03.05.2018 wurde der unteren Naturschutzbehörde angezeigt. Nach Auskunft der unteren Naturschutzbehörde wurde diese Fläche im Ackerfeldblock aus der Ackernutzung gelöscht und dürfte somit nicht umgebrochen werden.

 

Die zuständige Behörde ist hier jedoch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V in Rostock. Dieses wurde bereits von der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen informiert, um jetzt die notwendigen Schritte unternehmen zu können.

 

zu 3.:

Für die Nutzung der Fläche ist unverändert der Planfeststellungsbeschluss bindend. Das heißt, sie ist gemäß Vorgaben des Beschlusses herzustellen. Eine davon abweichende  Nutzung wäre nur möglich, wenn eine adäquate, von der unteren Naturschutzbehörde befürwortete  Kompensationsfläche bereitgestellt und dazu das Einvernehmen mit der Planfeststellungsbehörde hergestellt werden könnte.

 

Herr Dr. von Bosse erfragt, ob es bekannt ist, dass es Kontakt zwischen dem Eigentümer und der Stadtverwaltung gibt bezüglich Änderungen an dieser planungsrechtlichen Situation und seine Bitten, dort eine umfassende Bebauung vorzunehmen. 

 

Frau Gessert antwortet, dass es keine Kontakte gibt.

 

Herr von Bosse erfragt, ob es in den letzten zwei Jahren Kontakte gab.

 

Der Präsident klärt darüber auf, dass nur eine Nachfrage gestattet ist.

 

Der Präsident stellt die beantragte Aussprache zur Abstimmung:
mehrheitlich abgelehnt